Asylpolitik 5
s Dornröschenschlaf erwacht
Weitere vom Nationalrat angenommene Verschärfungen:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Härtefallregelung (Erteilung der Aufenthaltsbewilligung B): nur wer vorher nicht strafbar geworden ist, erhält eine B-Bewilligung
Renitente Asylbewerber können in besonderen Zentren untergebracht werden
Einführung eines Vorgespräches: wer keinen Asylgrund hat, soll schon dort mitgeteilt bekommen, dass sein Gesuch keine
Chance hat und davon abgehalten werden, eines zu stellen
Mitwirkungspflicht wird verstärkt: bei Untertauchen erlischt das Asylgesuch
Kein Asyl mehr für nahe Angehörige von Flüchtlingen, nur noch für Ehepartner und minderjährige Kinder
Asyl erlischt nach einem Jahr im Ausland
Bei Beschwerden gegen Dublin-Entscheide: Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung (d.h. Überstellungen an den
Dublin-Staat können trotz Beschwerde unverzüglich vorgenommen werden), Unangemessenheit gilt nicht mehr als Begründung für Beschwerden gegen Dublin-Entscheide
Senkung der Frist für Wiedererwägungsgesuche auf 30 Tage (heute 90 Tage)
Ausweisungen in sichere Herkunftsstaaten sind in jedem Fall zumutbar
Alle EU/EFTA-Staaten gelten in jedem Fall als sichere Staaten
Die „Vorläufige Aufnahme“ erlischt bei einem Auslandaufenthalt von mehr als 2 Monaten oder wenn in einem anderen Land ein
Asylgesuch gestellt wird
Vorläufig Aufgenommene können ihre Familie erst nach 5 Jahren nachziehen (heute bereits nach 3 Jahren)
Leider konnte sich die SVP nicht mit all ihren Anliegen durchsetzen. Mit folgenden Forderungen blieb sie im Nationalrat in der Minderheit:
• Einführung von geschlossenen Zentren für renitente Asylbewerber
• Beschwerden gegen negative Asylentscheide werden an eine Beschwerdeinstanz im EJPD und
nicht mehr ans Bundesverwaltungsgericht, welches das Verfahren oft massiv verlängert, gestellt
• Aufhebung der Härtefallregelung: keine Aufenthaltsbewilligungen mehr für vorläufig Aufgenommene
• Abschaffung des Familienasyls: die Familie eines Flüchtlings erhält nicht mehr automatisch ebenfalls den Flüchtlingsstatus
• Streichung der unentgeltlichen Rechtspflege für alle Asylbewerber
• Bei Wegweisungen wird die Einheit der Familie nicht mehr beachtet
Wie geht es nun weiter?
Die Differenzen der Vorlage werden in der Herbstsession im Ständerat beraten. Je nach Anzahl der Differenzen wird die Gesetzesänderung in der Herbst- oder in der Wintersession bereinigt und verabschiedet.
Die dringliche Vorlage wird einen Tag nach Annahme in den Schlussabstimmungen in Kraft treten – also
im Herbst oder Winter 2012. Gegen die gesamte Vorlage wird wohl von den linken Parteien und der Flüchtlingsindustrie
das Referendum ergriffen werden, so dass die „nicht dringlichen“ Änderungen erst danach in Kraft treten können – also
Mitte bis Ende 2013.
Doch selbst wenn das Asylgesetz in der verschärften Version des Nationalrates verabschiedet und in Kraft treten sollte, so liegt es in erster Linie an dessen Umsetzung, also am Vollzug, ob die Missstände im Asylwesen
behoben werden oder nicht. Leider fehlt es bereits mit der heutigen Asylgesetzgebung am Willen der meisten
Akteure, eine harte Linie zu fahren und die bereits bestehenden Möglichkeiten zu nutzen. Dies machte die
gesetzlichen Verschärfungen erst nötig. Umso wichtiger ist es nun, dass der Bundesrat, das Bundesamt für
Migration, aber auch die Gemeinden und Kantone endlich in die Pflicht genommen werden, die vom Parlament
beschlossenen Verschärfungen umzusetzen. Nur so kann die Glaubwürdigkeit des Schweizer Asylwesens und
dessen Akzeptanz in der Bevölkerung wiederhergestellt werden.