Klartext Januar 2013 | Page 7

Abzocker-Initiative 7 Rasche Verschärfung des Aktienrechts ist besser Seit Jahren kämpft die SVP gegen Abzocker, also Manager und Verwaltungsräte, welche sich schamlos aus den Kassen börsenkotierter Unternehmen bedienen. Dies ist möglich, weil bisher die Aktionäre als Eigentümer nichts zu diesen Vergütungen sagen können. Es ist das Verdienst von Thomas Minder, dass er mit seiner Initiative dieses Problem aufgegriffen hat. Aber sie geht mit ihren 24 Forderungen zu weit! D as Parlament hat am 26. März 2012 nach hartem Ringen mit einer Aktienrechtsrevision einen indirekten Gegenvorschlag zur Stärkung der Aktionärsrechte verabschiedet. Darin sind die wesentlichen Punkte der Initiative enthalten. Wird die MinderInitiative am 3. März 2013 abgelehnt, könnte die Aktienrechtsrevision sofort in Kraft gesetzt werden. Würde sie dagegen angenommen, wäre der indirekte Gegenvorschlag hinfällig. Das Ringen im Parlament würde von neuem beginnen und sämtliche Massnahmen gegen die Abzockerei verzögert. Daher hat genvorschlag lässt ausnahmsweise auch Abgangs- und Vorausentschädigungen zu, jedoch nur mit Beschluss der Generalversammlung. Damit wird z.B. der Spielraum zum raschen Ersatz eines Geschäftsleitungsmitgliedes erhalten. 2. Vergütungsreglement und Vergütungsbericht: Zentral für eine wirksame Kontrolle ist, dass gemäss Gegenvorschlag der Verwaltungsrat der Generalversammlung zwingend ein Vergütungsreglement für sämtliche Entschädigungen an die Verwaltungs- und Beiräte sowie an die Geschäftslei„Wird die Minder-Initiative am 3. März 2013 tungsmitglieder zu abgelehnt, könnte die Aktienrechtsrevision unterbreiten hat. sofort in Kraft gesetzt werden.“ Alljährlich hat der Verwaltungsrat sich ein SVP-Unternehmer-Komitee ge- der Generalversammlung in einem Verbildet, welches sich für die Ablehnung gütungsbericht Rechenschaft über die der Initiative und die rasche Umsetzung Einhaltung des Vergütungsreglements des Gegenvorschlages einsetzt. abzulegen. Diese Lösung schafft Transparenz. Sie ist flexibler als die FestWelches sind die wesentlichen Neue- schreibung der Vergütungsgrundsätze rungen des Gegenvorschlages? in den Statuten, wie es die Initiative verlangt. Und das Mitspracherecht der 1. Genehmigung der Vergütungen Aktionäre ist garantiert. durch die Aktionäre: Wie bei der Initiative muss künftig die 3. Jährliche Wiederwahl der VerwalGeneralversammlung jährlich über die tungsräte: Gesamtsumme der Vergütungen an Der Gegenvorschlag greift auch dieden Verwaltungsrat und die Geschäfts- sen Punkt auf und erklärt die einjährige leitung entscheiden. Bei der Vergütung Wiederwahl zur an die Geschäftsleitung können die Ak- Norm. Damit tionäre gemäss Gegenvorschlag in den verringert sich Statuten festlegen, dass dieser Beschluss das Risiko, dass nur konsultative Wirkung hat. Der Ge- Verwaltungsräte Nationalrat Caspaar Bader lehnt die Abzocker-Initiative ab und setzt sich für den Gegenvorschlag ein. nach der Wahl während der Amtsdauer von drei Jahren übermässige Bezüge tätigen. Allerdings hat die Bedeutung dieser Massnahme abgenommen, da gemäss Gegenvorschlag sämtliche Vergütungen sowieso von der Generalversammlung genehmigt werden müssen. Daher kann auch akzeptiert werden, dass der Gegenvorschlag die Möglichkeit offenlässt, aus Kontinuitätsgründen zur 3-jährigen Wiederwahl zurückzukehren. von Nationalrat Caspar Baader, Gelterkinden (BL) CONTRA Die Delegierten der SVP Schweiz werden am 26. Januar 2013 die Parole fassen.