6 Waffeninitiative
„Affekthandlungen sind so
Armeeangehörigen keine
2008 wurde das Waffengesetz bereits verschärft. Die Armee und auch die Politik haben ebenfalls vieles
unternommen, um Missbräuche mit Ordonnanzwaffen zu verhindern. Das weit verbreitete Argument,
die Waffeninitiative verhindere Suizide, ist haltlos. Wer sterben will, findet so oder so einen Weg. Höchst
selten wird ein Suizid, nicht wie breit propagiert, mit der Ordonanzwaffe verübt. Die Waffenschutzinitiative ist also irreführend und überflüssig. Und sie ist vor allem eines - mit hohen Kosten verbunden.
nichts. Kein Krimineller wird sich jemals um einen Waffenschein bemühen
oder seine Waffe registrieren lassen.
von Nationalrätin Andrea Geissbühler, Herrenschwanden (BE)
Die „Entwaffnungsinitiative“
fordert:
• einen Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis für den Erwerb und
Besitz von Schusswaffen;
• ein zentrales Waffenregister
beim Bund;
• dass die Armeewaffe nicht
mehr zu Hause aufbewahrt
werden darf;
• ein Verbot von „besonders
gefährlichen Waffen“.
D
ie Initiative hält nicht was sie
verspricht und ist irreführend.
Zudem ist sie überflüssig,
denn die Schweizer Gesetzgebung im
Bereich Schusswaffen ist streng. Bereits heute regeln das 2008 verschärfte
Waffengesetz, das Militärgesetz und
die entsprechenden Verordnungen alles, was vernünftigerweise für die Sicherheit im Umgang mit Waffen geregelt werden kann. Jeder Kanton führt
ein Register über den Erwerb von
Feuerwaffen. Der Datenaustausch
im Bedarfsfall ist geregelt. Eine Harmonisierung der Register ist geplant.
Ein zusätzliches zentrales Register ist
daher unnötig. Gegen diejenigen, die
tatsächlich eine Gefahr darstellen, unternimmt die Waffeninitiative jedoch
Armee und Politik haben reagiert
Armee und Politik haben bereits vieles unternommen, um Missbräuche
mit Ordonnanzwaffen zu verhindern.
Neu werden Stellungspflichtige bei
der Rekrutierung systematisch überprüft, damit potenziell gefährlichen
Personen keine Waffe ausgehändigt
wird. Weiter hat jeder Armeeangehörige die Möglichkeit, seine Waffe kostenlos in einem Zeughaus zu
hinterlegen und nach Beendigung
der Wehrpflicht darf die persönliche
Waffe nur noch nach Vorliegen eines Waffenerwerbsscheins behalten
werden. Jungschützen erhalten Leihsturmgewehre nur noch ohne Verschluss und müssen
älter als 18 Jahre sein.
Insbesondere seit die
Munition nicht mehr
nach Hause genommen werden darf, ist
die Entwaffnungsinitiative völlig sinnlos
geworden. Alle Armeewaffen, welche
zu Hause sind, sind
ohne Munition!
Gründe für ein
NEIN zur Entwaffnungsinitiative
Die einmaligen Kosten für die Umsetzung der Waffeninitiative werden
auf 6,4 Mio. Fr., die jährlich wiederkehrenden auf 11,2 Mio. Fr. geschätzt.
Diese Kosten bezahlt einmal mehr der
Steuerzahler. Weiter ist es ein ökologischer Blödsinn, die Waffe immer im
Zeughaus holen zu müssen. Ein Beispiel: Würden etwa zwei Drittel der
214‘000 Gewehre ins durchschnittlich
10 km entfernte Zeughaus kommen
und die Wehrmänner würden das auf
sie abgestimmte Gewehr zweimal im
Jahr für den WK, das „Obligatorische“
oder das Feldschiessen mit dem Auto
holen, so würde das 5‘680‘000 Fahrkilometer mit einem Benzinverbrauch
von 284‘000 Litern jedes Jahr ergeben! Jede Kriminalitätsstatistik beweist, dass der mit Abstand grösste
Teil von Missbrauchsfällen mit illegal
erworbenen Waffen begangen wird.
Gemäss der offiziellen Statistik gab es
im Jahr 2008 rund 12‘000 Fälle von
polizeilich registrierter Gewalt. Es
kamen lediglich in 2%
der Fälle Schusswaffen zum Einsatz. Der
Schweizerische Friedensrat hat erhoben,
dass in 80% der Fälle illegale Waffen verwendet wurden! Wer die
Schweizer entwaffnet,
schafft ein Waffenmonopol für Verbrecher
und für Ausänder. Verbrecher und Ausländer,
die ihre Waffen illegal
besitzen, werden durch
die Entwaffnungsinitiative nie und nimmer dazu veranlasst,
ihre Waffen registrieren zu lassen oder
diese gar abzugeben.
Die Selbstmordrate sinkt jedes Jahr