6 Initiative «Schutz vor Passivrauchen»
NEIN zum Radikal-Rauchverbot
Würde die Initiative «Schutz vor Passivrauchen» am 23. September 2012 angenommen, so hätte dies massive
Auswirkungen auf das Gewerbe, sowie eine Entmündigung der Kantone und eine weitere Beschneidung der
persönlichen Freiheit des Bürgers zur Folge. Stimmen Sie deshalb NEIN zu dieser schädlichen Initiative.
U
nnötige Zwängerei gegen Bewährtes
Seit gut zwei Jahren ist das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen
in Kraft. Dieses ist ein breit abgestützter
Kompromiss, um welchen lange gerungen wurde. Die Tatsache, dass gegen
diese Vorlage kein Referendum ergriffen
wurde, unterstreicht die breite Akzeptanz
der geltenden Regelung. Doch nun wollen die Lungenliga und andere, zum Teil
mit Steuergeldern finanzierte Organisationen, zwei Jahre später bereits wieder alles auf den Kopf stellen und mittels einer
neuen Initiative die geltenden Rauchverbote noch weiter ausdehnen.
Schädlich für Wirtschaft und Gewerbe
Eine weitere Verschärfung des Rauchverbots würde massive Auswirkungen für
Wirtschaft und Gewerbe mit sich bringen. Die Initiative, über welche wir am
23. September 2012 abstimmen, verlangt
eine radikale Durchsetzung des Rauchverbots in fast allen Lebensbereichen.
Gemäss der Volksinitiative dürfte unter
anderem an folgenden Orten nicht mehr
geraucht werden:
• in allen Innenräumen, die als Arbeitsplatz dienen – also z.B. auch in Einzelbüros,
• in allen Innenräumen, die öffentlich
zugänglich sind,
• allen Restaurants und Hotels –
in
und damit auch in Cafés, Discos und
Clubs.
chen Atemzug wird aber auch behauptet,
rauchfreie Restaurants würden von zusätzlichen Gästen, gesünderen Mitarbeitern, geringeren Reinigungskosten usw.
profitieren – damit wären wieder rauchfreie Lokale im Vorteil. Anhand solch widersprüchlicher Aussagen zeigt sich, dass
die Argumentation der Initianten an den
Haaren herbeigezogen ist.
Entmündigung der Kantone ist abzuEs fragt sich schon, wer denn in einem lehnen
Einzelbüro überhaupt vor dem Passiv- Mit dem Bundesgesetz zum Schutz
rauch geschützt werden soll?
vor Passivrauchen wurden die Kantone ermächtigt, weitergehende kantonale
Natürlich räumt die Initiative dem Gesetz- Rauchverbote einzuführen. Besonders in
geber die Möglichkeit ein, im Rahmen der Westschweiz wurde davon ausgiebig
des Ausführungsgesetzes Ausnahmen zu Gebrauch gemacht, indem der Gesetzbestimmen. Es ist jedoch offensichtlich, geber in fast allen französischsprachigen
dass die Initianten eine komplett rauch- Kantonen Raucherbetriebe und bedienfreie Gesellschaft anstreben und solche te Fumoirs verbot. Im Gegensatz dazu
Ausnahmemöglichkeiten lediglich als erlauben die meisten Zentralschweizer
Feigenblatt dienen, um den extremen und Kantone weiterhin sowohl Raucherbegewerbefeindlichen Kern der Initiative triebe als auch bediente Fumoirs, wähzu verdecken. Die Lungenliga wird sich rend die grossen Kantone Zürich und
Bern mit dem Verbot
von Raucherbetrieben
aber der Zulassung
Es fragt sich schon, wer denn
von bedienten Fumoirs einen Mittelweg
in einem Einzelbüro überhaupt
beschritten.
‘‘
vor dem Passivrauch geschützt
werden soll?
‘‘
von Nationalrat Thomas Aeschi,
Baar (ZG)
Neu sollen alle Arbeitsplätze, also auch
alle Einzelarbeitsplätze, in allen Wirtschaftsbereichen zu Nichtraucherarbeitsplätzen werden. Dies ist ein inakzeptabler
Eingriff in die Privatsphäre und die persönliche Freiheit des Einzelnen. Jeder ist
doch frei, selbst darüber zu entscheiden,
ob er in seinem geschlossenen, für andere
nicht zugänglichen Einzelbüro rauchen
möchte oder nicht.
mit Sicherheit für eine möglichst extreme
und restriktive Umsetzung der Volk ͥ