Klartext August 2012 | Page 6

6 Initiative «Schutz vor Passivrauchen» NEIN zum Radikal-Rauchverbot Würde die Initiative «Schutz vor Passivrauchen» am 23. September 2012 angenommen, so hätte dies massive Auswirkungen auf das Gewerbe, sowie eine Entmündigung der Kantone und eine weitere Beschneidung der persönlichen Freiheit des Bürgers zur Folge. Stimmen Sie deshalb NEIN zu dieser schädlichen Initiative. U nnötige Zwängerei gegen Bewährtes Seit gut zwei Jahren ist das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen in Kraft. Dieses ist ein breit abgestützter Kompromiss, um welchen lange gerungen wurde. Die Tatsache, dass gegen diese Vorlage kein Referendum ergriffen wurde, unterstreicht die breite Akzeptanz der geltenden Regelung. Doch nun wollen die Lungenliga und andere, zum Teil mit Steuergeldern finanzierte Organisationen, zwei Jahre später bereits wieder alles auf den Kopf stellen und mittels einer neuen Initiative die geltenden Rauchverbote noch weiter ausdehnen. Schädlich für Wirtschaft und Gewerbe Eine weitere Verschärfung des Rauchverbots würde massive Auswirkungen für Wirtschaft und Gewerbe mit sich bringen. Die Initiative, über welche wir am 23. September 2012 abstimmen, verlangt eine radikale Durchsetzung des Rauchverbots in fast allen Lebensbereichen. Gemäss der Volksinitiative dürfte unter anderem an folgenden Orten nicht mehr geraucht werden: • in allen Innenräumen, die als Arbeitsplatz dienen – also z.B. auch in Einzelbüros, • in allen Innenräumen, die öffentlich zugänglich sind, • allen Restaurants und Hotels – in und damit auch in Cafés, Discos und Clubs. chen Atemzug wird aber auch behauptet, rauchfreie Restaurants würden von zusätzlichen Gästen, gesünderen Mitarbeitern, geringeren Reinigungskosten usw. profitieren – damit wären wieder rauchfreie Lokale im Vorteil. Anhand solch widersprüchlicher Aussagen zeigt sich, dass die Argumentation der Initianten an den Haaren herbeigezogen ist. Entmündigung der Kantone ist abzuEs fragt sich schon, wer denn in einem lehnen Einzelbüro überhaupt vor dem Passiv- Mit dem Bundesgesetz zum Schutz rauch geschützt werden soll? vor Passivrauchen wurden die Kantone ermächtigt, weitergehende kantonale Natürlich räumt die Initiative dem Gesetz- Rauchverbote einzuführen. Besonders in geber die Möglichkeit ein, im Rahmen der Westschweiz wurde davon ausgiebig des Ausführungsgesetzes Ausnahmen zu Gebrauch gemacht, indem der Gesetzbestimmen. Es ist jedoch offensichtlich, geber in fast allen französischsprachigen dass die Initianten eine komplett rauch- Kantonen Raucherbetriebe und bedienfreie Gesellschaft anstreben und solche te Fumoirs verbot. Im Gegensatz dazu Ausnahmemöglichkeiten lediglich als erlauben die meisten Zentralschweizer Feigenblatt dienen, um den extremen und Kantone weiterhin sowohl Raucherbegewerbefeindlichen Kern der Initiative triebe als auch bediente Fumoirs, wähzu verdecken. Die Lungenliga wird sich rend die grossen Kantone Zürich und Bern mit dem Verbot von Raucherbetrieben aber der Zulassung Es fragt sich schon, wer denn von bedienten Fumoirs einen Mittelweg in einem Einzelbüro überhaupt beschritten. ‘‘ vor dem Passivrauch geschützt werden soll? ‘‘ von Nationalrat Thomas Aeschi, Baar (ZG) Neu sollen alle Arbeitsplätze, also auch alle Einzelarbeitsplätze, in allen Wirtschaftsbereichen zu Nichtraucherarbeitsplätzen werden. Dies ist ein inakzeptabler Eingriff in die Privatsphäre und die persönliche Freiheit des Einzelnen. Jeder ist doch frei, selbst darüber zu entscheiden, ob er in seinem geschlossenen, für andere nicht zugänglichen Einzelbüro rauchen möchte oder nicht. mit Sicherheit für eine möglichst extreme und restriktive Umsetzung der Volk ͥ