Nein zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit 15
Grafik BfS
Die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien widerspricht der Verfassungsbestimmung zur Steuerung
der Zuwanderung, welche Volk und Stände 2014 beschlossen haben. Die SVP wird diese Erweiterung der Personenfreizügigkeit bekämpfen und sich für eine Begrenzung der Zuwanderung einsetzen.
wir immer noch vergeblich auf eine
Umsetzung des Volksbeschlusses
warten, erfahren wir, dass eben dieser Bundesrat nun sogar das Proto-
«Die Annahme der
Ausdehnung der Personenfreizügigkeit
auf Kroatien, welches
seit dem 1. Juli 2013
Mitglied der Europäischen Union ist, wäre
eine klare Verletzung
unserer Verfassung.»
koll zur Ausweitung der Personenfreizügigkeit mit Kroatien akzeptiert.
Dies ist ein gravierender Fehltritt in
einem Rechtsstaat, eine klare Verletzung der Verfassung. Der Bundesrat
erklärt sich mit dem Argument, die
Verhandlungen über die Umsetzung
der Masseneinwanderungsinitiative –
natürlich «im Einvernehmen mit der
EU», wie es so schön heisst – nicht
gefährden zu wollen. Ein lächerliches
Deckmäntelchen für die eindeutige Absicht unserer Regierung, den
Volkswillen auszuhebeln und dem
Diktat der EU einfach zu folgen. Dabei geht es nicht zuletzt um das Forschungsrahmenprogramm Horizon
2020, an welchem vor allem die EU
ein Interesse hat, da damit einmal
mehr Milliarden von Franken aus der
Schweiz in die EU fliessen sollen.
Das Parlament muss Einhalt gebieten
Jetzt liegt es am Parlament, diesen
vereinigten Angriff von Bundesrat
und EU auf die Schweizerische Verfassung zu verhindern. Hoffen wir,
dass diesmal im Ratssaal der Wille
der EU für einmal nicht mehr zählt
als der Schweizerische Volkswille.
von Nationalrat
Marco Chiesa,
Lugano (TI)