Klartext April 2016 | Page 15

Nein zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit 15 Grafik BfS Die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien widerspricht der Verfassungsbestimmung zur Steuerung der Zuwanderung, welche Volk und Stände 2014 beschlossen haben. Die SVP wird diese Erweiterung der Personenfreizügigkeit bekämpfen und sich für eine Begrenzung der Zuwanderung einsetzen. wir immer noch vergeblich auf eine Umsetzung des Volksbeschlusses warten, erfahren wir, dass eben dieser Bundesrat nun sogar das Proto- «Die Annahme der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien, welches seit dem 1. Juli 2013 Mitglied der Europäischen Union ist, wäre eine klare Verletzung unserer Verfassung.» koll zur Ausweitung der Personenfreizügigkeit mit Kroatien akzeptiert. Dies ist ein gravierender Fehltritt in einem Rechtsstaat, eine klare Verletzung der Verfassung. Der Bundesrat erklärt sich mit dem Argument, die Verhandlungen über die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative – natürlich «im Einvernehmen mit der EU», wie es so schön heisst – nicht gefährden zu wollen. Ein lächerliches Deckmäntelchen für die eindeutige Absicht unserer Regierung, den Volkswillen auszuhebeln und dem Diktat der EU einfach zu folgen. Dabei geht es nicht zuletzt um das Forschungsrahmenprogramm Horizon 2020, an welchem vor allem die EU ein Interesse hat, da damit einmal mehr Milliarden von Franken aus der Schweiz in die EU fliessen sollen. Das Parlament muss Einhalt gebieten Jetzt liegt es am Parlament, diesen vereinigten Angriff von Bundesrat und EU auf die Schweizerische Verfassung zu verhindern. Hoffen wir, dass diesmal im Ratssaal der Wille der EU für einmal nicht mehr zählt als der Schweizerische Volkswille. von Nationalrat Marco Chiesa, Lugano (TI)