Klartext April 2013 | Page 11

Neue Volksinitiative 11 Ja zum Schutz der Privatsphäre Der Schutz der Privatsphäre ist ein wichtiger Grundpfeiler unserer Freiheit und Ausdruck eines urschweizerischen Staatsverständnisses: Die Bürgerinnen und Bürger stehen in unserem Land im Mittelpunkt. Der Staat ist für die Bürger da. Und nicht umgekehrt. von Thomas Matter, Meilen (ZH) B is anhin war klar: Der Staat hat innerhalb der Privatsphäre seiner Bürger nichts zu suchen. Es sei denn, es besteht der begründete Verdacht eines Vergehens oder Verbrechens. Zur schützenswerten Privatsphäre gehört auch der finanzielle Bereich. Darum hat die Schweiz schon 1934 das Bankkundengeheimnis gesetzlich verankert. Wenn die finanzielle Privatsphäre nicht geschützt ist, sind auch die übrigen Bereiche der Privatsphäre gefährdet. Bankgeheimnis in Gefahr Noch 2008 galt das Bankkundengeheimnis für den Bundesrat als „nicht verhandelbar“. Der Finanzminister verkündete: „Das Ausland wird sich an diesem Bankgeheimnis noch die Zähne ausbeissen.“ Bereits ein Jahr später wurde die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung gegenüber dem Ausland aufgehoben. Kurz danach liess man sogar Gruppenanfragen zu, was das faktische Ende des Bankkundengeheimnisses für im Ausland wohnende Personen bedeutete. Und gegenwärtig will unsere Finanzvorsteherin bereits den automatischen Informationsaustausch zum Thema machen. Der automatische Informationsaustausch ist das Mittel und Instrument zum vollumfänglich gläsernen Bürger! Bürgerliche wollen Privatsphäre schützen Diese bedrohliche Entwicklung hat bürgerliche Politikerinnen und Politiker von SVP, FDP und CVP bewogen, eine Initiative zum Schutz der Privatsphäre zu lancieren. Durch die Volksinitiative „Ja zum Schutz der Privatsphäre“ soll verfassungsmässig garantiert werden, was bislang als selbstverständlich galt: der Anspruch jeder Person auf den Schutz der Privatsphäre. Die Bundesverfassung soll ganz allge- mein den Schutz der Privatsphäre garantieren. Dabei geht es zum Beispiel um das Arzt- und Apothekergeheimnis, das Anwalts- und Revisorengeheimnis, das Amtsgeheimnis, Berufsgeheimnis, Seelsorgegeheimnis und natürlich auch das Bankkundengeheimnis. Neu soll für Personen mit Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz ausdrücklich auch der Schutz der finanziellen Privatsphäre festgehalten werden. Dies bringt u.a. zum Ausdruck, dass der automatische Informationsaustausch unvereinbar ist mit der finanziellen Privatsphäre. Kein Schutz für Thomas Matter ist Unternehmer, Präsident der Neuen Steuerbetrüger und Helvetischen Bank AG und der Mattergroup AG sowie Steuerhinterzieher Quästor der SVP des Kantons Zürich. Die Volksinitiative „Ja zum Schutz der Privatsphäre“ wird – genau wie das heutige Bank- Wie in vielen andern Staaten besteht leider kundengeheimnis und Steuergesetz – we- auch in der Schweiz die verhängnisvolle der Steuerbetrüger noch Steuerhinterzieher Tendenz, immer mehr in die Privatsphäre der schützen. Wenn der begründete Verdacht Bürger einzugreifen. Das dürfen wir nicht eines Verbrechens oder Vergehens besteht, akzeptieren. Die Schweiz hat sich immer für müssen Banken den Behörden Auskunft die Bewahrung von möglichst viel persönerteilen. Der Steuerbetrug ist ein solches licher Freiheit eingesetzt. Es ist nun an der Vergehen und wird von der Strafbehörde Zeit, dass wir das Volk sprechen lassen. Ich verfolgt, während die Steuerhinterziehung bitte Sie darum, die Volksinitiative „Ja zum von der Steuerbehörde verfolgt wird. Schutz der Privatsphäre“ zu unterschreiben.