Neue Volksinitiative 11
Ja zum Schutz der
Privatsphäre
Der Schutz der Privatsphäre ist ein wichtiger Grundpfeiler unserer Freiheit und Ausdruck eines urschweizerischen Staatsverständnisses: Die Bürgerinnen und Bürger stehen in unserem Land im Mittelpunkt. Der Staat
ist für die Bürger da. Und nicht umgekehrt. von Thomas Matter, Meilen (ZH)
B
is anhin war klar: Der Staat hat
innerhalb der Privatsphäre seiner
Bürger nichts zu suchen. Es sei
denn, es besteht der begründete Verdacht
eines Vergehens oder Verbrechens. Zur
schützenswerten Privatsphäre gehört auch
der finanzielle Bereich. Darum hat die
Schweiz schon 1934 das Bankkundengeheimnis gesetzlich verankert. Wenn die
finanzielle Privatsphäre nicht geschützt ist,
sind auch die übrigen Bereiche der Privatsphäre gefährdet.
Bankgeheimnis in Gefahr
Noch 2008 galt das Bankkundengeheimnis für den Bundesrat als „nicht verhandelbar“. Der Finanzminister verkündete:
„Das Ausland wird sich an diesem Bankgeheimnis noch die Zähne ausbeissen.“
Bereits ein Jahr später wurde die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und
Steuerhinterziehung gegenüber dem Ausland aufgehoben. Kurz danach liess man
sogar Gruppenanfragen zu, was das faktische Ende des Bankkundengeheimnisses
für im Ausland wohnende Personen bedeutete. Und gegenwärtig will unsere Finanzvorsteherin bereits den automatischen
Informationsaustausch zum Thema machen. Der automatische Informationsaustausch ist das Mittel und Instrument zum
vollumfänglich gläsernen Bürger!
Bürgerliche wollen Privatsphäre schützen
Diese bedrohliche Entwicklung hat bürgerliche Politikerinnen und Politiker von
SVP, FDP und CVP bewogen, eine Initiative zum Schutz der Privatsphäre zu lancieren. Durch die Volksinitiative „Ja zum
Schutz der Privatsphäre“ soll verfassungsmässig garantiert werden, was bislang als
selbstverständlich galt: der Anspruch jeder
Person auf den Schutz der Privatsphäre.
Die Bundesverfassung soll ganz allge-
mein den Schutz der
Privatsphäre garantieren. Dabei geht
es zum Beispiel um
das Arzt- und Apothekergeheimnis, das
Anwalts- und Revisorengeheimnis, das
Amtsgeheimnis, Berufsgeheimnis, Seelsorgegeheimnis und
natürlich auch das
Bankkundengeheimnis.
Neu soll für Personen
mit Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz
ausdrücklich auch
der Schutz der finanziellen Privatsphäre
festgehalten werden.
Dies bringt u.a. zum
Ausdruck, dass der
automatische Informationsaustausch
unvereinbar ist mit
der finanziellen Privatsphäre.
Kein Schutz für Thomas Matter ist Unternehmer, Präsident der Neuen
Steuerbetrüger und Helvetischen Bank AG und der Mattergroup AG sowie
Steuerhinterzieher
Quästor der SVP des Kantons Zürich.
Die Volksinitiative „Ja
zum Schutz der Privatsphäre“ wird – genau wie das heutige Bank- Wie in vielen andern Staaten besteht leider
kundengeheimnis und Steuergesetz – we- auch in der Schweiz die verhängnisvolle
der Steuerbetrüger noch Steuerhinterzieher Tendenz, immer mehr in die Privatsphäre der
schützen. Wenn der begründete Verdacht Bürger einzugreifen. Das dürfen wir nicht
eines Verbrechens oder Vergehens besteht, akzeptieren. Die Schweiz hat sich immer für
müssen Banken den Behörden Auskunft die Bewahrung von möglichst viel persönerteilen. Der Steuerbetrug ist ein solches licher Freiheit eingesetzt. Es ist nun an der
Vergehen und wird von der Strafbehörde Zeit, dass wir das Volk sprechen lassen. Ich
verfolgt, während die Steuerhinterziehung bitte Sie darum, die Volksinitiative „Ja zum
von der Steuerbehörde verfolgt wird.
Schutz der Privatsphäre“ zu unterschreiben.