inside 2014 MÄRZ

Nr. 1/14 | März 2014 www.swisst.net Patente – Fluch oder Segen für die Innovation? Das Patentrecht wurde einst als Motor des Fortschritts eingeführt. Es sollte Erfindern ermöglichen, von ihren Ideen zu leben. In der Praxis hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten ein undurchschaubares Patentdickicht gebildet, das am Nutzen von Patenten zweifeln lässt. Inhalt Editorial: René Brügger ...................... 2 Patente und Innovation ................ 2 – 4 Geschäftsstelle /Zentralvorstand .. 4 – 5 Nachwuchsförderung ......................... 6 Recht ................................................... 7 Events und Messen....................... 8 – 9 Fachbereiche und Sektionen..... 10 – 11 Themenvorschauen .................. 12 – 13 Szene.......................................... 14 – 15 swissT.net Termine ........................... 16 In eigener Sache 4 statt 6 Ausgaben pro Jahr Das inside erscheint 2014 mit je einer Ausgabe im März, Juni, September und Dezember – und damit viermal statt wie bis anhin sechsmal im Jahr. Redaktionsschluss für Ihre Beiträge ist jeweils der 25. im Vormonat. Der Einfluss des Patentwesens auf die Innovationstätigkeit der Schweizer Unternehmen ist umstritten. S eit Jahren steigt die Anzahl Patente. 2012 wurden in Europa rund 260’000 Erfindungen für ein Patentierungsverfahren angemeldet. Zehn Jahre vorher waren es noch 170’000. Einige dieser Erfindungen mögen bahnbrechend sein, viele sind nutzlos. Sie sind Teil eines Rüstungswettlaufs und stellen Geschäftsstelle/ Zentralvorstand Waffen dar im Kampf gegen die unliebsame Konkurrenz. Denn oftmals lässt sich mit Klagen oder Klageandrohungen mehr Geld verdienen, als mit eigenen innovativen Ideen. Natürlich ist das nur die eine Seite der Medaille. Die Befürworter von Patenten sind überzeugt, dass ohne Patentschutz der Anreiz, in die For- Nachwuchsförderung schung zu investieren, nicht mehr vorhanden wäre. Ausserdem führt die obligatorische Veröffentlichung der Patente dazu, dass das Wissen über die technischen Erfindungen für jedermann zugänglich gemacht wird. >>> Lesen Sie weiter auf den Seiten 2 bis 4. Recht Start-ups auf den Radar bringen tunBasel.ch mit 8000 Besuchern Geheimhaltung statt Patent Die diesjährige Jahrestagung des swissT.net legt ihr Augenmerk auf die Schweizer Start-ups. Wie bereits im letzten Jahr findet sie im Anschluss an die Generalversammlung des Verbands statt. Bereits zum dritten Mal war die Erlebnismesse tunBasel.ch ein voller Erfolg. Vom 14. bis 23. Februar besuchten Tausende Kinder und Jugendliche das grosse Experimentierlabor an der muba. Rechtsanwalt Urs Freytag beleuchtet Geheimhaltungsvereinbarungen als Alternative zur Patentanmeldung aus rechtlicher Sicht, informiert über Grundsätzliches und geht auf Risiken ein. >>> Seite 5 >>> Seite 6 >>> Seite 7 Die Zahl 1474 Das erste Patentgesetz im heutigen Sinne wurde im Jahr 1474 in Venedig erlassen. Es enthielt alle wesentlichen Kriterien, die auch das heutige Patentgesetz ausmachen: den Schutz des persönlichen geistigen Eigentums an einer Erfindung, das Recht andere davon auszuschliessen und die zeitliche Befristung. In der Schweiz gab es lange keinen Patentschutz. Eine definitive Gesetzgebung dazu entstand erst im späten 19. Jahrhundert.