Nr. 1/14 | März 2014
www.swisst.net
Patente – Fluch oder Segen
für die Innovation?
Das Patentrecht wurde einst als Motor des Fortschritts eingeführt. Es sollte
Erfindern ermöglichen, von ihren Ideen zu leben. In der Praxis hat sich in
den letzten Jahren und Jahrzehnten ein undurchschaubares Patentdickicht
gebildet, das am Nutzen von Patenten zweifeln lässt.
Inhalt
Editorial: René Brügger ...................... 2
Patente und Innovation ................ 2 – 4
Geschäftsstelle /Zentralvorstand .. 4 – 5
Nachwuchsförderung ......................... 6
Recht ................................................... 7
Events und Messen....................... 8 – 9
Fachbereiche und Sektionen..... 10 – 11
Themenvorschauen .................. 12 – 13
Szene.......................................... 14 – 15
swissT.net Termine ........................... 16
In eigener Sache
4 statt 6 Ausgaben
pro Jahr
Das inside erscheint 2014 mit je einer Ausgabe im März, Juni, September und Dezember – und damit viermal statt wie bis anhin sechsmal
im Jahr. Redaktionsschluss für Ihre
Beiträge ist jeweils der 25. im Vormonat.
Der Einfluss des Patentwesens auf die Innovationstätigkeit der Schweizer Unternehmen ist umstritten.
S
eit Jahren steigt die Anzahl
Patente. 2012 wurden in Europa rund 260’000 Erfindungen für ein Patentierungsverfahren
angemeldet. Zehn Jahre vorher waren es noch 170’000. Einige dieser
Erfindungen mögen bahnbrechend
sein, viele sind nutzlos. Sie sind Teil
eines Rüstungswettlaufs und stellen
Geschäftsstelle/
Zentralvorstand
Waffen dar im Kampf gegen die unliebsame Konkurrenz. Denn oftmals
lässt sich mit Klagen oder Klageandrohungen mehr Geld verdienen,
als mit eigenen innovativen Ideen.
Natürlich ist das nur die eine Seite
der Medaille. Die Befürworter von
Patenten sind überzeugt, dass ohne
Patentschutz der Anreiz, in die For-
Nachwuchsförderung
schung zu investieren, nicht mehr
vorhanden wäre. Ausserdem führt
die obligatorische Veröffentlichung
der Patente dazu, dass das Wissen
über die technischen Erfindungen
für jedermann zugänglich gemacht
wird.
>>> Lesen Sie weiter
auf den Seiten 2 bis 4.
Recht
Start-ups auf den
Radar bringen
tunBasel.ch mit
8000 Besuchern
Geheimhaltung
statt Patent
Die diesjährige Jahrestagung des
swissT.net legt ihr Augenmerk auf
die Schweizer Start-ups. Wie bereits
im letzten Jahr findet sie im Anschluss an die Generalversammlung
des Verbands statt.
Bereits zum dritten Mal war die Erlebnismesse tunBasel.ch ein voller
Erfolg. Vom 14. bis 23. Februar besuchten Tausende Kinder und Jugendliche das grosse Experimentierlabor an der muba.
Rechtsanwalt Urs Freytag beleuchtet Geheimhaltungsvereinbarungen
als Alternative zur Patentanmeldung aus rechtlicher Sicht, informiert über Grundsätzliches und
geht auf Risiken ein.
>>> Seite 5
>>> Seite 6
>>> Seite 7
Die Zahl
1474
Das erste Patentgesetz im heutigen Sinne wurde im Jahr 1474 in
Venedig erlassen. Es enthielt alle
wesentlichen Kriterien, die auch
das heutige Patentgesetz ausmachen: den Schutz des persönlichen
geistigen Eigentums an einer Erfindung, das Recht andere davon
auszuschliessen und die zeitliche
Befristung. In der Schweiz gab es
lange keinen Patentschutz. Eine
definitive Gesetzgebung dazu entstand erst im späten 19. Jahrhundert.