Imagefolder Investieren mit guten Gewissen | Page 14

Ausschlusskriterien Auf Investitionen in folgende Geschäfte oder Unternehmen wird grundsätzlich verzichtet: Besitz oder Betrieb von Atomkraftwerken, atomarer Wiederaufbereitungs- oder Endlager Gentechnische Veränderung von Pflanzen oder Saatgut mit der Freisetzung gentechnisch veränderter Tiere und Pflanzen Nicht- Nachhaltige Forstwirtschaft Fracking Nutzung von Lebensmitteln für die Energieerzeugung Herstellung und Vertrieb von ozonzerstörenden Chemiekalien Unternehmen, welche die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) von 1998 nicht berücksichtigen. Diese beinhalten Verbot von Zwangsarbeit, Verbot von Kinderarbeit, Nicht-Diskriminierung von Frauen oder Minderheiten, Vereinigungsfreiheit bzw. die Freiheit gewerkschaftlicher Tätigkeit. 14