Imagefolder Investieren mit guten Gewissen | Page 14
Ausschlusskriterien
Auf Investitionen in folgende Geschäfte oder
Unternehmen wird grundsätzlich
verzichtet:
Besitz oder Betrieb von Atomkraftwerken,
atomarer Wiederaufbereitungs- oder Endlager
Gentechnische Veränderung von Pflanzen oder
Saatgut mit der Freisetzung gentechnisch
veränderter Tiere und Pflanzen
Nicht- Nachhaltige Forstwirtschaft
Fracking
Nutzung von Lebensmitteln für die
Energieerzeugung
Herstellung und Vertrieb von ozonzerstörenden
Chemiekalien
Unternehmen, welche die Kernarbeitsnormen der
Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) von
1998 nicht berücksichtigen. Diese beinhalten
Verbot von Zwangsarbeit, Verbot von Kinderarbeit,
Nicht-Diskriminierung von Frauen oder
Minderheiten, Vereinigungsfreiheit bzw. die
Freiheit gewerkschaftlicher Tätigkeit.
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