Christoph Mäder, Präsident economiesuisse.
BILD HO können, müssen die meisten Schweizer Maschinenhersteller voraussichtlich ab 2026 ihre Produkte zu den Vorschriften für Drittstaaten in den EU-Markt exportieren. Und schliesslich wird voraussichtlich ab 2022 die Medikamentengesetzgebung der EU revidiert. Auch diese ist im MRA geregelt. Sollte diese Revision spätestens ab 2028 in Kraft treten, würden für pharmazeutische Produkte ebenfalls die Einfuhrbestimmungen für Drittstaaten gelten.
Zur Abfederung negativer Konsequenzen hat der Bundesrat seit längerer Zeit begonnen, Auffangmassnahmen zu planen. Im Bereich der Medizinprodukte hat er für den Fall der Nichtaktualisierung des MRA-Kapitels bereits unilaterale Massnahmen beschlossen. Reicht das? Solche Massnahmen sind sicher ein guter Ansatz, sie werden die negativen Auswirkungen aber nicht vollumfänglich ausgleichen können. Langfristig sind Gegenmassnahmen, die beide Seiten wirtschaftlich belasten, kontraproduktiv und stärken lediglich andere Wirtschaftsräume wie Asien oder Nordamerika.
Ist die Schweizer Wirtschaft gegenüber der EU stark in die Rolle des Bittstellers geraten? Für die Schweizer Wirtschaft war Europa schon immer der eigentliche « Heimmarkt ». Noch immer gehen knapp 50 % der exportierten Produkte in die EU. Sollten sich die Zugangsbedingungen zum wichtigsten Exportmarkt verschlechtern, wird sich die Schweizer Wirtschaft entsprechend anpassen: Durch Verlagerung von Produktionsstätten aus der Schweiz in die EU und durch neue Partnerschaften mit EU-Unternehmen. Ausserdem muss die Exportwirtschaft sich weiter diversifizieren und neue Absatzmärkte ausserhalb der EU suchen. Dazu gehören auch mehr Freihandelsabkommen mit Drittstaaten, zum Beispiel mit den Mercosur-Staaten, um den Marktzugang für unsere Unternehmen ausserhalb der EU zu verbessern.
Die EU hat immer wieder erklärt, dass sie ohne institutionelles Abkommen keine neuen Marktzugangsabkommen abschliessen will. Was heisst das genau?
Ganz so apodiktisch, wie die EU-Kommission dies zurzeit sagt, ist ihr Verhalten nicht. So haben die Schweiz und die EU erst letztes Jahr ihre Emissionshandelssysteme miteinander verknüpft, weil beide Seiten ein Interesse daran haben. Von besonderer Bedeutung ist ein Stromabkommen. Das wegen der Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen wie Wind und Sonne instabilere europäische Stromnetz braucht abrufbare Stromreserven. Die Schweizer Stauseen könnten im europäischen Stromnetz diese wichtige Ausgleichsfunktion übernehmen.
Es steht viel auf dem Spiel. Machen Sie sich
Sorgen? Die gegenseitigen wirtschaftlichen Interessen bleiben auch ohne Rahmenabkommen bestehen. Es muss deshalb auch im Interesse beider Handelspartner liegen, praktikable Lösungen zum Vorteil beider Seiten zu finden. Bis solche auf dem Tisch liegen, können wir die Zeit sinnvoll nutzen und die Rahmenbedingungen für Unternehmen im eigenen Land verbessern.
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