Hausarbeit - Franchising - Deckblatt by Mark Etting | Page 3
1. Einleitung
Mit rund 910 Franchise Systemen und ca. 55.700 Franchise-Nehmern gehört Deutschland
heute noch vor Großbritannien und Frankreich, zu den europäischen Ländern mit der größten
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Dichte an Franchise-Betrieben. Diese Zahlen sollen Anlass sein, um der Frage nach zu
gehen, ob Franchising im Distributionsbereich ein Konzept mit Zukunft ist oder nicht. Das
Ziel dieser Hausarbeit ist es, eine Antwort auf diese Frage zu finden. Beginnend mit einigen
grundlegenden Definitionen im zweiten Kapitel, beschäftigt sich das dritte Kapitel mit der
Entstehungsgeschichte und der Entwicklung von Franchise-Systemen, wie wir sie heute
kennen. Anschließend wird genauer auf das Konzept „Franchising“ eingegangen. Es folgt ein
Überblick über die bekanntesten Franchise-Systeme sowie eine Differenzierung von
Franchising in seine verschiedenen Typen. Im Anschluss wird auf die vertragliche Seite des
Franchise und deren Besonderheiten eingegangen. Den Abschluss des Kapitels bilden die
Leistungen und Pflichten der einzelnen Vertragsparteien sowie eine Gegenüberstellung von
Vor- und Nachteilen, gefolgt von einer Auflistung der Ziele des Franchisings. Das vierte
Kapitel beleuchtet den Ursprung und die Entwicklung des Franchise bis in die heutige Zeit
hinein. Das fünfte und letzte Kapitel dient der Schlussbetrachtung und geht auf die eingangs
gestellte Frage nach der Zukunftsfähigkeit von Franchisekonzepten ein. Der Schwerpunkt
dieser Hausarbeit liegt auf der Betrachtung des Franchisings und dessen Entwicklung in
Deutschland.
2. Definitionen grundlegender Begriffe
Um einen besseren Einstieg in das Thema zu ermöglichen, werden im ersten
Gliederungspunkt einige grundlegende Begriffe des Franchise definiert, die für
das
Verständnis der nachfolgenden Gliederungspunkte von Bedeutung sind.
- Definition „Franchise“
Meffert definiert Franchising wie folgt: „Franchising ist eine Form der Kooperation, bei der
ein Kontraktgeber (Franchiser), aufgrund einer langfristigen vertraglichen Bindung, rechtlich
selbständig bleibenden Kontraktnehmern (Franchisees) gegen Entgelt das Recht einräumt,
bestimmte Waren oder Dienstleistungen unter Verwendung von Namen, Warenzeichen,
Ausstattungen oder sonstigen Schutzrechten sowie der technischen und gewerblichen
Erfahrungen des Franchisegebers und unter Beachtung des von letzterem entwickelten
Absatz- und Organisationssystems, anzubieten.“2
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Vgl.: Deutscher Franchise-Verband e.V., 2009, S. 9
Meffert, H. / Bruhn, M., 2006, S. 601
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