Hausarbeit - Franchising - Deckblatt by Mark Etting | Page 3

1. Einleitung Mit rund 910 Franchise Systemen und ca. 55.700 Franchise-Nehmern gehört Deutschland heute noch vor Großbritannien und Frankreich, zu den europäischen Ländern mit der größten 1 Dichte an Franchise-Betrieben. Diese Zahlen sollen Anlass sein, um der Frage nach zu gehen, ob Franchising im Distributionsbereich ein Konzept mit Zukunft ist oder nicht. Das Ziel dieser Hausarbeit ist es, eine Antwort auf diese Frage zu finden. Beginnend mit einigen grundlegenden Definitionen im zweiten Kapitel, beschäftigt sich das dritte Kapitel mit der Entstehungsgeschichte und der Entwicklung von Franchise-Systemen, wie wir sie heute kennen. Anschließend wird genauer auf das Konzept „Franchising“ eingegangen. Es folgt ein Überblick über die bekanntesten Franchise-Systeme sowie eine Differenzierung von Franchising in seine verschiedenen Typen. Im Anschluss wird auf die vertragliche Seite des Franchise und deren Besonderheiten eingegangen. Den Abschluss des Kapitels bilden die Leistungen und Pflichten der einzelnen Vertragsparteien sowie eine Gegenüberstellung von Vor- und Nachteilen, gefolgt von einer Auflistung der Ziele des Franchisings. Das vierte Kapitel beleuchtet den Ursprung und die Entwicklung des Franchise bis in die heutige Zeit hinein. Das fünfte und letzte Kapitel dient der Schlussbetrachtung und geht auf die eingangs gestellte Frage nach der Zukunftsfähigkeit von Franchisekonzepten ein. Der Schwerpunkt dieser Hausarbeit liegt auf der Betrachtung des Franchisings und dessen Entwicklung in Deutschland. 2. Definitionen grundlegender Begriffe Um einen besseren Einstieg in das Thema zu ermöglichen, werden im ersten Gliederungspunkt einige grundlegende Begriffe des Franchise definiert, die für das Verständnis der nachfolgenden Gliederungspunkte von Bedeutung sind. - Definition „Franchise“ Meffert definiert Franchising wie folgt: „Franchising ist eine Form der Kooperation, bei der ein Kontraktgeber (Franchiser), aufgrund einer langfristigen vertraglichen Bindung, rechtlich selbständig bleibenden Kontraktnehmern (Franchisees) gegen Entgelt das Recht einräumt, bestimmte Waren oder Dienstleistungen unter Verwendung von Namen, Warenzeichen, Ausstattungen oder sonstigen Schutzrechten sowie der technischen und gewerblichen Erfahrungen des Franchisegebers und unter Beachtung des von letzterem entwickelten Absatz- und Organisationssystems, anzubieten.“2 1 2 Vgl.: Deutscher Franchise-Verband e.V., 2009, S. 9 Meffert, H. / Bruhn, M., 2006, S. 601 1