Goldilocks Sonderausgabe DLT | Page 15

Wie ein regulatorischer Rahmen den Weg freimacht für die Geschäftsmodelle von morgen .
Der aktuelle Trend hin zu einer dezentraleren Finanzwelt , auch im Kontext Web3 , ähnelt im Anspruch nach Dezentralität in gewisser Weise dem föderalen Gedanken und der Struktur der Sparkassen-Organisation . Dieser Trend benötigt jedoch im Wirtschaftsbereich genauso wie der Föderalismus einen festen Rechtsrahmen , um sich kontrolliert und fruchtbar entwickeln zu können . Wo stehen wir auf diesem Weg in Deutschland ?
" Auf dem Weg zur Blockchain-Nation ist die Regulierung viel weiter als die meisten Geschäftsmodelle " – so plakativ wurde der aktuelle Stand vor wenigen Monaten in einer Diskussion mit Themenexpert : innen zusammengefasst . Tatsächlich besteht ein mittlerweile umfassender Rechts- und Regulierungsrahmen , der sich insbesondere auf den Bereich sogenannter Krypto-Assets bezieht .
Dabei kann eines vorweggenommen werden : Obwohl die Entwicklung zentraler Teile der Technologie samt umfassendem Know-how in Kombination mit einem erstaunlich früh geordnetem Rechtsrahmen in Deutschland stattfindet , ist die wesentliche Entwicklung der Geschäftsmodelle und Marktteilnehmer anderswo zu finden . Hierzulande wird die vielfältige Anwendungsmöglichkeit von Distributed-Ledger-Technologien ( DLT ) regelmäßig in der öffentlichen Diskussion sehr verkürzt behandelt . Dies gilt in zweierlei Hinsicht : Erstens wird " Blockchain " zwar fast Synonym für DLT verwendet , ist jedoch nur ein Beispiel für diese . Zweitens werden oftmals " spekulative Kryptowährungen " mit Krypto-Assets insgesamt gleichgesetzt . Die Vielfältigkeit der Anwendungsfälle von DLT ist jedoch zu beachten – und daher sollte genauer unterschieden werden , damit das Potenzial gehoben werden kann .
Während Regulatorik oftmals als Bremse für Innovation wahrgenommen wird , braucht es in der Realität einen gewissen regulatorischen Rahmen , um Geschäftsentscheidungen und Investitionen in größerem Rahmen effizient treffen zu können . Daher ist es grundsätzlich zu begrüßen , dass mit der steigenden Anzahl und Bedeutung von Krypto-Assets auch die regulatorischen Rahmenbedingungen kontinuierlich angepasst und erweitert werden – solange dies mit dem notwenigen Augenmaß geschieht . Mit dem Vorschlag der EU zur Regulierung des Krypto-Marktes und dem darauffolgenden regulatorischen Rahmen namens Markets in Crypto Assets Regulations ( MiCA ) als Teil des Pakets zur Digitalisierung des Finanzsektors sollen EU-weit einheitliche Regeln im Umgang mit digitalen Währungen und Krypto-Assets geschaffen werden .
Außerdem wurde mit der Einführung des eWpG auf nationaler Ebene ebenfalls ein großer Schritt in Richtung Digitalisierung des Wertpapierrechts gegangen . Weitere regulatorische Maßnahmen werden folgen müssen . Dennoch sind bereits jetzt verschiedene für Krypto-Assets relevante Gesetze zu beachten . Eine Übersicht der anwendbaren Regulatorik ist in der folgenden Abbildung zu finden .
Mit der " Markets in Crypto-Assets Regulations " wurde am 24 . Septemebr 2020 ein Vorschlag zu einer EU-weit einheitlichen Regulierung von Kryptowerten veröffentlicht , der voraussichtlich starken Einfluss auf die Finanzwelt in Europa haben dürfte . Die MiCA soll ab Ende 2022 gleichermaßen für Krypto-Emittenten und Dienstleister gelten .
Ziel der Regulierung ist die homogene Behandlung von Krypto-Assets im europäischen Wirtschaftsraum , um durch eine gemeinsame Basis in dem aufstrebenden Milliardenmarkt keine Standortnachteile entstehen zu lassen . Die Europäische Kommission versucht mit dieser Verordnung , die Vielfalt der Kryptolandschaft zu erfassen und zu kategorisieren . Damit soll der Handel mit Kryptowährungen insbesondere gegen Anschuldigungen bezüglich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geschützt werden , was das Vertrauen bei den Investoren stärken würde .
Die MiCA wird in Zukunft von weiteren Legislativvorschlägen begleitet . Die Kommission schlägt beispielsweise vor , dass der Begriff " Finanzinstrument " gemäß MiFID II zukünftig auch solche Finanzprodukte umfassen soll , die auf DLT basieren .
Neben der EU-weiten Regulierung , bspw . über die MiCA , wurden auch auf Bundesebene bestehende Gesetze verändert sowie neue Regularien geschaffen . So hat der Deutsche Bundestag am 06 . Mai 2021 das eWpG beschlossen , welches Emittenten mit der Einführung digitaler Wertpapiere neue Möglichkeiten eröffnet . Als Alternative zur herkömmlichen Verbriefung in einer Urkunde können Inhaberschuldverschreibungen zukünftig unter Nutzung eines elektronischen Wertpapierregisters auch digital als ( Krypto- ) Wertpapiere emittiert werden . Elektronische Wertpapiere werden nach dem eWpG als Sache im zivilrechtlichen Sinne behandelt (§ 2 Abs . 3 eWpG ). Dies führt zu Rechtssicherheit bei der Übertragung elektronischer Wertpapiere und macht diese verkehrsfähig . Nach dem eWpG ist zwischen zwei Arten elektronischer Wertpapiere und entsprechenden Registern zu unterschieden :
Elektronische Wertpapiere und ein zentrales elektronisches Register , das von einem gemäß Artikel 16 CSDR zugelassenen Zentralverwahrer verwaltet wird .
Krypto-Wertpapiere und Krypto- Wertpapierregister , die von einem lizensierten Krypto-Verwahrungsdienstleister oder einem lizensierten Emittenten verwaltet werden .
Um eine harmonisierte Integration der elektronischen Wertpapiere in den bestehenden Regulierungsrahmen zu gewährleisten , führt das eWpG Änderungen u . a . im KAGB , im KWG , im Wertpapierprospektgesetz , im Depotgesetz sowie in der Börsenzulassungsverordnung ein .
Mit dem " Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie " ist im Dezember 2019 ein weiterer Schritt in der Regulierung des Umgangs mit Krypto-Assets innerhalb Deutschlands geleistet worden . Krypto-Assets halten Einzug in das KWG und in die MiFID / MiFIR . Dieses Gesetz erweiterte unter anderem den Kreis der Verpflichteten zur Geldwäscheprüfung .
1 _ Es gibt eine klare Legaldefinition (§ 1 Abs . 1a Satz 2 Nr . 6 des KWGs ), womit 2 _ das Krypto-Verwahrgeschäft auch eindeutig Finanzdienstleistung i . S . d . KWG 3 _ und dementsprechend erlaubnispflichtig ist .
Deutschland bietet mit dem Vertragsrecht und sonstigen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Abwicklung von geschäftlichen Transaktionen einen verlässlichen zivilrechtlichen Rahmen für die Nutzung der Blockchain und die Verwendung von Krypto-Assets . Dazu will die Bundesregierung zum einen gemäß Koalitionsvertrag u . a . die Möglichkeiten eines Grundbuchs auf Blockchain-Basis prüfen , die Blockchain-Technologie für Dividendenzahlungen nutzbar machen und generell Investitionen in Distributed Ledger Technologie stärken . Zum anderen ermöglicht das deutsche Zivilrecht mit seiner Verwendung generalisierender Begriffe bereits heute , die Abwicklung von Transaktionen auf Blockchain- oder anderer DLT-Basis oder die Verwendung von Krypto-Assets verlässlich zu gestalten .
Deshalb verwundert es nicht , dass in Deutschland Gerichte bereits über die Möglichkeiten und Grenzen von Smart Contracts ( zum Beispiel automatisierte Abschaltung der Auflademöglichkeit von Auto-Batterien bei Nichtzahlung der Leasingraten ) entschieden haben und bereits vor drei Jahren erste Repo-Geschäfte an der deutschen Börse rechtsverbindlich auf Basis der DLT durchgeführt wurden .
Obwohl wichtige Teile der DLT-Idee und Technologie einen Deutschland-Bezug aufweisen , hat man hierzulande eher die Startlinie in Schneckentempo erreicht . Mittlerweile ist die Aktivität in Deutschland allerdings deutlich hochgefahren , gerade auch im Sparkassen- und Genossenschaftslager . Die Aktivitäten beschränken sich dabei nicht auf Krytpo-Währungen und -Assets, auch wenn diese vielfach im Vordergrund der Diskussion stehen . Deutlich spannender und zukunftsbestimmender dürften jedoch die vielfältigen Anwendungsfelder von DLT und ihr Mehrwert sein . Diese deutlicher wahr und ins Visier zu nehmen , könnte Deutschland auf dem Weg zur „ Blockchain-Nation “ enorm helfen . Daher die erfreuliche Nachricht : Deutschland hat das Schneckentempo verlassen und bewegt sich im Gesamtbild bereits Richtung Regionalexpress .
So wird etwa unser aller tägliches Leben durch die Frage der Identitätssicherung im digitalen Raum , e-Tresore , neue Arten von Verträgen in der erweiterten Nutzung von Smart Contracts und Transaktionen auf DLT Basis immer stärkere Veränderung erfahren . Dabei ändert sich nicht unbedingt " was wir tun ", allerdings deutlich " wie wir es tun ". Ein relevantes Beispiel ist die aktuell nicht nur in der Sparkassen-Finanzgruppe diskutierte Anwendungsmöglichkeit der Fragen rund um die digitale Identität und damit auch die Erschließung weiterer Geschäftspotentiale für Finanzinstitute im Bereich der DLT-Technologien .
Denn auch hier gilt : Der rechtliche bzw . regulatorische Rahmen gibt mehr her als ( bisher ) genutzt wird . Eine weitere Beschleunigung der Entwicklung auf das Tempo eines ICEs ist den Rahmenbedingungen nach mittlerweile denk- und umsetzbar . Das zeigt etwa der Drang amerikanischer DLT-Unternehmen , die das Potenzial der klaren Regelungen würdigen , in Richtung Deutschland .
In dem Maße , wie die Nutzung von Kryptowährungen und die Verbreitung der Technologie weltweit zunimmt , entwickeln sich auch die Vorschriften , die sie regulieren . Die Krypto-Landschaft verändert sich ständig , und es ist schwierig , mit der Gesetzgebung in verschiedenen globalen Rechtsordnungen Schritt zu halten .
Bisher ergibt sich noch kein einheitliches Bild , wie die zukünftige Regulatorik aussehen wird . Während einige Regionen wie Wyoming , Luxemburg oder Liechtenstein mit neuen Gesetzen und Steuervorteilen daran arbeiten , Unternehmen eine zuvorkommende Heimat zu geben , existieren auch gegenteilige Bewegungen wie zum Beispiel in China , wo man stärker über Verbote nachdenkt .
Ähnlich wie in den USA , zeigt sich auch in der EU , trotz einer Bewegung in Richtung einer einheitlichen Regulatorik auf EU-Ebene , ein sehr differenziertes Bild und eine uneinheitliche Meinungsbildung . Dabei zeigen exemplarisch auch jüngste Diskussionen , etwa um die Transfer of Funds Regulation ( TFR ) über den Umgang mit selbstverwalteten Wallets wie Ledger oder Metamask , dass in der EU noch keine einheitliche Meinung besteht . In der DACH-Region lässt sich dagegen eine Konvergenz beobachten .
Spannend und erfreulich bleibt , dass gerade der deutsche Markt sich hier bisher positiv entwickelt . Hierzulande kann man aus gutem Grund , dank der regulatorischen Entwicklung , auch in den nächsten Jahren mit einem wachsenden Verständnis für die Geschäftsmodelle rechnen .
JOHANNES RAUH ,
JULI 2022
SONDERAUSGABE
GASTBEITRAG
Wie ein regulatorischer Rahmen den Weg freimacht für die Geschäftsmodelle von morgen .
Der aktuelle Trend hin zu einer dezentraleren Finanzwelt , auch im Kontext Web3 , ähnelt im Anspruch nach Dezentralität in gewisser Weise dem föderalen Gedanken und der Struktur der Sparkassen-Organisation . Dieser Trend benötigt jedoch im Wirtschaftsbereich genauso wie der Föderalismus einen festen Rechtsrahmen , um sich kontrolliert und fruchtbar entwickeln zu können . Wo stehen wir auf diesem Weg in Deutschland ?
" Auf dem Weg zur Blockchain-Nation ist die Regulierung viel weiter als die meisten Geschäftsmodelle " – so plakativ wurde der aktuelle Stand vor wenigen Monaten in einer Diskussion mit Themenexpert : innen zusammengefasst . Tatsächlich besteht ein mittlerweile umfassender Rechts- und Regulierungsrahmen , der sich insbesondere auf den Bereich sogenannter Krypto-Assets bezieht .
Dabei kann eines vorweggenommen werden : Obwohl die Entwicklung zentraler Teile der Technologie samt umfassendem Know-how in Kombination mit einem erstaunlich früh geordnetem Rechtsrahmen in Deutschland stattfindet , ist die wesentliche Entwicklung der Geschäftsmodelle und Marktteilnehmer anderswo zu finden . Hierzulande wird die vielfältige Anwendungsmöglichkeit von Distributed-Ledger-Technologien ( DLT ) regelmäßig in der öffentlichen Diskussion sehr verkürzt behandelt . Dies gilt in zweierlei Hinsicht : Erstens wird " Blockchain " zwar fast Synonym für DLT verwendet , ist jedoch nur ein Beispiel für diese . Zweitens werden oftmals " spekulative Kryptowährungen " mit Krypto-Assets insgesamt gleichgesetzt . Die Vielfältigkeit der Anwendungsfälle von DLT ist jedoch zu beachten – und daher sollte genauer unterschieden werden , damit das Potenzial gehoben werden kann .

STARKER RECHTSRAHMEN –

EINE DEUTSCHE CHANCE IM ÜBERBLICK

Während Regulatorik oftmals als Bremse für Innovation wahrgenommen wird , braucht es in der Realität einen gewissen regulatorischen Rahmen , um Geschäftsentscheidungen und Investitionen in größerem Rahmen effizient treffen zu können . Daher ist es grundsätzlich zu begrüßen , dass mit der steigenden Anzahl und Bedeutung von Krypto-Assets auch die regulatorischen Rahmenbedingungen kontinuierlich angepasst und erweitert werden – solange dies mit dem notwenigen Augenmaß geschieht . Mit dem Vorschlag der EU zur Regulierung des Krypto-Marktes und dem darauffolgenden regulatorischen Rahmen namens Markets in Crypto Assets Regulations ( MiCA ) als Teil des Pakets zur Digitalisierung des Finanzsektors sollen EU-weit einheitliche Regeln im Umgang mit digitalen Währungen und Krypto-Assets geschaffen werden .
Außerdem wurde mit der Einführung des eWpG auf nationaler Ebene ebenfalls ein großer Schritt in Richtung Digitalisierung des Wertpapierrechts gegangen . Weitere regulatorische Maßnahmen werden folgen müssen . Dennoch sind bereits jetzt verschiedene für Krypto-Assets relevante Gesetze zu beachten . Eine Übersicht der anwendbaren Regulatorik ist in der folgenden Abbildung zu finden .
KAGB

DEUTSCH- LANDS

WEG ZUR BLOCKCHAIN-

NATION

Transparency Directive
MiCA PRIIPs eWpG AML
DLT Pilot-VO
FAV
WpHG
MiFID II / MiFIR eWpRV MAR
Im Fokus aufgrund aktuellen regulatorischen Änderungen
KWG
Verm AnIG
Sind im Zusammenhang mit Krypto-Assets anzuwenden
ZAG
Abbildung : Übersicht anzuwendender Regulatorik im Krypto-Asset Geschäft

MARKETS IN CRYPTO- ASSETS REGULATIONS

( MICA )

Mit der " Markets in Crypto-Assets Regulations " wurde am 24 . Septemebr 2020 ein Vorschlag zu einer EU-weit einheitlichen Regulierung von Kryptowerten veröffentlicht , der voraussichtlich starken Einfluss auf die Finanzwelt in Europa haben dürfte . Die MiCA soll ab Ende 2022 gleichermaßen für Krypto-Emittenten und Dienstleister gelten .
Ziel der Regulierung ist die homogene Behandlung von Krypto-Assets im europäischen Wirtschaftsraum , um durch eine gemeinsame Basis in dem aufstrebenden Milliardenmarkt keine Standortnachteile entstehen zu lassen . Die Europäische Kommission versucht mit dieser Verordnung , die Vielfalt der Kryptolandschaft zu erfassen und zu kategorisieren . Damit soll der Handel mit Kryptowährungen insbesondere gegen Anschuldigungen bezüglich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geschützt werden , was das Vertrauen bei den Investoren stärken würde .
Die MiCA wird in Zukunft von weiteren Legislativvorschlägen begleitet . Die Kommission schlägt beispielsweise vor , dass der Begriff " Finanzinstrument " gemäß MiFID II zukünftig auch solche Finanzprodukte umfassen soll , die auf DLT basieren .

GESETZ ÜBER ELEKTRONISCHE

WERTPAPIERE ( EWPG )

Neben der EU-weiten Regulierung , bspw . über die MiCA , wurden auch auf Bundesebene bestehende Gesetze verändert sowie neue Regularien geschaffen . So hat der Deutsche Bundestag am 06 . Mai 2021 das eWpG beschlossen , welches Emittenten mit der Einführung digitaler Wertpapiere neue Möglichkeiten eröffnet . Als Alternative zur herkömmlichen Verbriefung in einer Urkunde können Inhaberschuldverschreibungen zukünftig unter Nutzung eines elektronischen Wertpapierregisters auch digital als ( Krypto- ) Wertpapiere emittiert werden . Elektronische Wertpapiere werden nach dem eWpG als Sache im zivilrechtlichen Sinne behandelt (§ 2 Abs . 3 eWpG ). Dies führt zu Rechtssicherheit bei der Übertragung elektronischer Wertpapiere und macht diese verkehrsfähig . Nach dem eWpG ist zwischen zwei Arten elektronischer Wertpapiere und entsprechenden Registern zu unterschieden :
Elektronische Wertpapiere und ein zentrales elektronisches Register , das von einem gemäß Artikel 16 CSDR zugelassenen Zentralverwahrer verwaltet wird .
Krypto-Wertpapiere und Krypto- Wertpapierregister , die von einem lizensierten Krypto-Verwahrungsdienstleister oder einem lizensierten Emittenten verwaltet werden .
Um eine harmonisierte Integration der elektronischen Wertpapiere in den bestehenden Regulierungsrahmen zu gewährleisten , führt das eWpG Änderungen u . a . im KAGB , im KWG , im Wertpapierprospektgesetz , im Depotgesetz sowie in der Börsenzulassungsverordnung ein .

GESETZ ÜBER DAS KREDITWESEN ( KWG )

Mit dem " Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie " ist im Dezember 2019 ein weiterer Schritt in der Regulierung des Umgangs mit Krypto-Assets innerhalb Deutschlands geleistet worden . Krypto-Assets halten Einzug in das KWG und in die MiFID / MiFIR . Dieses Gesetz erweiterte unter anderem den Kreis der Verpflichteten zur Geldwäscheprüfung .

Drei wesentliche Aspekte sind hervorzuheben :

1 _ Es gibt eine klare Legaldefinition (§ 1 Abs . 1a Satz 2 Nr . 6 des KWGs ), womit 2 _ das Krypto-Verwahrgeschäft auch eindeutig Finanzdienstleistung i . S . d . KWG 3 _ und dementsprechend erlaubnispflichtig ist .

ALLGEMEINER ZIVILRECHTLICHER

RAHMEN

Deutschland bietet mit dem Vertragsrecht und sonstigen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Abwicklung von geschäftlichen Transaktionen einen verlässlichen zivilrechtlichen Rahmen für die Nutzung der Blockchain und die Verwendung von Krypto-Assets . Dazu will die Bundesregierung zum einen gemäß Koalitionsvertrag u . a . die Möglichkeiten eines Grundbuchs auf Blockchain-Basis prüfen , die Blockchain-Technologie für Dividendenzahlungen nutzbar machen und generell Investitionen in Distributed Ledger Technologie stärken . Zum anderen ermöglicht das deutsche Zivilrecht mit seiner Verwendung generalisierender Begriffe bereits heute , die Abwicklung von Transaktionen auf Blockchain- oder anderer DLT-Basis oder die Verwendung von Krypto-Assets verlässlich zu gestalten .
Deshalb verwundert es nicht , dass in Deutschland Gerichte bereits über die Möglichkeiten und Grenzen von Smart Contracts ( zum Beispiel automatisierte Abschaltung der Auflademöglichkeit von Auto-Batterien bei Nichtzahlung der Leasingraten ) entschieden haben und bereits vor drei Jahren erste Repo-Geschäfte an der deutschen Börse rechtsverbindlich auf Basis der DLT durchgeführt wurden .

STARKER RAHMEN – WEG ZUR EFFEKTIVEN

NUTZUNG ?

Obwohl wichtige Teile der DLT-Idee und Technologie einen Deutschland-Bezug aufweisen , hat man hierzulande eher die Startlinie in Schneckentempo erreicht . Mittlerweile ist die Aktivität in Deutschland allerdings deutlich hochgefahren , gerade auch im Sparkassen- und Genossenschaftslager . Die Aktivitäten beschränken sich dabei nicht auf Krytpo-Währungen und -Assets, auch wenn diese vielfach im Vordergrund der Diskussion stehen . Deutlich spannender und zukunftsbestimmender dürften jedoch die vielfältigen Anwendungsfelder von DLT und ihr Mehrwert sein . Diese deutlicher wahr und ins Visier zu nehmen , könnte Deutschland auf dem Weg zur „ Blockchain-Nation “ enorm helfen . Daher die erfreuliche Nachricht : Deutschland hat das Schneckentempo verlassen und bewegt sich im Gesamtbild bereits Richtung Regionalexpress .
So wird etwa unser aller tägliches Leben durch die Frage der Identitätssicherung im digitalen Raum , e-Tresore , neue Arten von Verträgen in der erweiterten Nutzung von Smart Contracts und Transaktionen auf DLT Basis immer stärkere Veränderung erfahren . Dabei ändert sich nicht unbedingt " was wir tun ", allerdings deutlich " wie wir es tun ". Ein relevantes Beispiel ist die aktuell nicht nur in der Sparkassen-Finanzgruppe diskutierte Anwendungsmöglichkeit der Fragen rund um die digitale Identität und damit auch die Erschließung weiterer Geschäftspotentiale für Finanzinstitute im Bereich der DLT-Technologien .
Denn auch hier gilt : Der rechtliche bzw . regulatorische Rahmen gibt mehr her als ( bisher ) genutzt wird . Eine weitere Beschleunigung der Entwicklung auf das Tempo eines ICEs ist den Rahmenbedingungen nach mittlerweile denk- und umsetzbar . Das zeigt etwa der Drang amerikanischer DLT-Unternehmen , die das Potenzial der klaren Regelungen würdigen , in Richtung Deutschland .

EIN BLICK IN DIE WELT – INSELN DER

REGULATORIK

In dem Maße , wie die Nutzung von Kryptowährungen und die Verbreitung der Technologie weltweit zunimmt , entwickeln sich auch die Vorschriften , die sie regulieren . Die Krypto-Landschaft verändert sich ständig , und es ist schwierig , mit der Gesetzgebung in verschiedenen globalen Rechtsordnungen Schritt zu halten .
Bisher ergibt sich noch kein einheitliches Bild , wie die zukünftige Regulatorik aussehen wird . Während einige Regionen wie Wyoming , Luxemburg oder Liechtenstein mit neuen Gesetzen und Steuervorteilen daran arbeiten , Unternehmen eine zuvorkommende Heimat zu geben , existieren auch gegenteilige Bewegungen wie zum Beispiel in China , wo man stärker über Verbote nachdenkt .
Ähnlich wie in den USA , zeigt sich auch in der EU , trotz einer Bewegung in Richtung einer einheitlichen Regulatorik auf EU-Ebene , ein sehr differenziertes Bild und eine uneinheitliche Meinungsbildung . Dabei zeigen exemplarisch auch jüngste Diskussionen , etwa um die Transfer of Funds Regulation ( TFR ) über den Umgang mit selbstverwalteten Wallets wie Ledger oder Metamask , dass in der EU noch keine einheitliche Meinung besteht . In der DACH-Region lässt sich dagegen eine Konvergenz beobachten .
Spannend und erfreulich bleibt , dass gerade der deutsche Markt sich hier bisher positiv entwickelt . Hierzulande kann man aus gutem Grund , dank der regulatorischen Entwicklung , auch in den nächsten Jahren mit einem wachsenden Verständnis für die Geschäftsmodelle rechnen .
EIN BEITRAG VON
JOHANNES RAUH ,
CFA | Director | Managementberatung Regionalbanken
DR . CHRISTOPH WRONKA
Director | Leiter Expertengruppe Digitale Assets , Blockchain und Finanzkriminalität
JENS-HERMANN PAULSEN
Senior Manager | Leiter Deloitte Blockchain Institut
PRÄSENTIERT VON