Lebensretter
Erste-Hilfe-Kasten
Oft vergessen und seit Jahren nicht kontrolliert
(dtd). Im Notfall kann er Leben
retten: Der Verbandskasten ist
eines der wichtigsten Utensilien,
die im Auto mitgeführt werden
müssen. Um zu garantieren, dass
er im Ernstfall auch wirklich ein-
setzbar ist, sollte man jedoch mal
einen Blick darauf werfen - und
unter anderem prüfen, ob er noch
den Anforderungen entspricht.
Was genau an Erste-Hilfe-Materi-
al in den Autos mitgeführt werden
muss, wird im Paragraph 35 der
Straßenverkehrs-Zulassungs-
Ordnung geregelt. Dort heißt es:
Alle Fahrzeuge mit weniger als 22
Fahrgastplätzen haben einen Ver-
bandskasten mitzuführen. Wer
noch mehr Menschen transportie-
ren kann, braucht zwei. Wer ohne
einen Erste-Hilfe-Kasten erwischt
wird, riskiert ein Verwarnungsgeld
von fünf Euro. Passiert ein Auto-
besitzer die Hauptuntersuchung
ohne den Verbandskasten, wird
dies als geringer Mangel notiert.
Es gibt zwar keine gesetzlichen
Vorschriften über den Inhalt der
Kästen. Dennoch sollte man
selbst dafür sorgen, dass er nicht
nur komplett ist, sondern auch so
vielen Anforderungen wie möglich
entspricht. Seit Anfang 2015 wer-
den zwar nur noch Erste-Hilfe-
Kästen nach der DIN-Norm vom
Stand 2014 verkauft. Allerdings
liegen manche schon seit Jahr-
zehnten in den Autos - völlig ver-
gessen.
Exemplare, die nach 1989 herge-
stellt wurden, unterliegen dabei
einem Verfallsdatum. Sobald die-
ses erreicht ist, muss der Inhalt
des Helferkästchens erneuert
und ausgetauscht werden. Erste-
Hilfe-Kästen nach dem aktuellen
DIN-Stand 2014 beinhalten zum
Beispiel ein 14-teiliges Fertig-
pflasterset, ein Verbandpäck-
chen K und zwei Feuchttücher
zur Hautreinigung. Nicht mehr
für medizinisch notwendig erach-
tet wurden bei der letzten DIN-
Reform das Verbandpäckchen K,
das Verbandtuch BR sowie die
vier Stück Wundschnellverbände
nach DIN 13019-E 10 x 6.
Obwohl nicht vorgeschrieben,
empfiehlt es sich doch, den Inhalt
des Erste-Hilfe-Kastens mit den
aktuellen DIN-Vorschriften ab-
zugleichen. Wer wissen möchte,
was in den modernsten Versionen
zu finden sein sollte, findet die In-
fos darüber auf der Website des
ADAC.
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www.gewerbeschnack.de· Mai 2018
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