Gewerbeschnack Mai 2018 | Page 5

Lebensretter Erste-Hilfe-Kasten Oft vergessen und seit Jahren nicht kontrolliert (dtd). Im Notfall kann er Leben retten: Der Verbandskasten ist eines der wichtigsten Utensilien, die im Auto mitgeführt werden müssen. Um zu garantieren, dass er im Ernstfall auch wirklich ein- setzbar ist, sollte man jedoch mal einen Blick darauf werfen - und unter anderem prüfen, ob er noch den Anforderungen entspricht. Was genau an Erste-Hilfe-Materi- al in den Autos mitgeführt werden muss, wird im Paragraph 35 der Straßenverkehrs-Zulassungs- Ordnung geregelt. Dort heißt es: Alle Fahrzeuge mit weniger als 22 Fahrgastplätzen haben einen Ver- bandskasten mitzuführen. Wer noch mehr Menschen transportie- ren kann, braucht zwei. Wer ohne einen Erste-Hilfe-Kasten erwischt wird, riskiert ein Verwarnungsgeld von fünf Euro. Passiert ein Auto- besitzer die Hauptuntersuchung ohne den Verbandskasten, wird dies als geringer Mangel notiert. Es gibt zwar keine gesetzlichen Vorschriften über den Inhalt der Kästen. Dennoch sollte man selbst dafür sorgen, dass er nicht nur komplett ist, sondern auch so vielen Anforderungen wie möglich entspricht. Seit Anfang 2015 wer- den zwar nur noch Erste-Hilfe- Kästen nach der DIN-Norm vom Stand 2014 verkauft. Allerdings liegen manche schon seit Jahr- zehnten in den Autos - völlig ver- gessen. Exemplare, die nach 1989 herge- stellt wurden, unterliegen dabei einem Verfallsdatum. Sobald die- ses erreicht ist, muss der Inhalt des Helferkästchens erneuert und ausgetauscht werden. Erste- Hilfe-Kästen nach dem aktuellen DIN-Stand 2014 beinhalten zum Beispiel ein 14-teiliges Fertig- pflasterset, ein Verbandpäck- chen K und zwei Feuchttücher zur Hautreinigung. Nicht mehr für medizinisch notwendig erach- tet wurden bei der letzten DIN- Reform das Verbandpäckchen K, das Verbandtuch BR sowie die vier Stück Wundschnellverbände nach DIN 13019-E 10 x 6. Obwohl nicht vorgeschrieben, empfiehlt es sich doch, den Inhalt des Erste-Hilfe-Kastens mit den aktuellen DIN-Vorschriften ab- zugleichen. Wer wissen möchte, was in den modernsten Versionen zu finden sein sollte, findet die In- fos darüber auf der Website des ADAC. Angebot für Gewerbetreibende Renault TRAFIC Bringt Ihr Geschäft in Fahrt. + Renault Trafic Kastenwagen Komfort L1H1 2,7t dCi 95 EU6 16.500,– € 1 Barpreis: 19.635,– € brutto 1 netto/ Barpreis: • Beifahrerdoppelsitzbank umklappbar mit PC-Ablage und Staufach • Ganzjahresreifen • Laderaumschutz-Paket • Klang & Klima-Paket Autohaus Süverkrüp GmbH & Co. KG - 24118 Kiel - Holzkoppelweg 18 - Tel. 0431/ 546 46 30 Autohaus Süverkrüp GmbH & Co. KG - 24539 Neumünster - Grüner Weg 45 - Tel. 04321/ 200 47 30 Autodepot Süverkrüp GmbH & Co. KG - 24941 Flensburg - Gutenbergstraße 11 - Tel. 0461/ 90 30 80 Autohaus Süverkrüp GmbH & Co. KG - 24768 Rendsburg - Büsumer Str. 97-101 - Tel. 04331/ 439 49 30 Renault Vertragspartner - www.sueverkruep.de ¹ Barpreis netto ohne gesetzl. USt., brutto inkl. gesetzl. USt.. Abbildung zeigt Renault Kangoo Rapid Extra, Renault Trafic Kastenwagen L1H1 und Renault Master Kastenwagen L2H2. Abbildung zeigt Sonderausstattungen. Angebot gilt nur für Gewerbekunden. www.gewerbeschnack.de· Mai 2018 5