G20 Foundation Research Green Growth Forum Communique | Page 49

Wie kann Corporate Social Responsibility in Unternehmen weiter gestärkt werden? Durch welche Maßnahmen kann die Glaubwürdigkeit und Sichtbarkeit von CSR ausgebaut werden? Welche Mindesstandards im Bereich CSR wünschen Sie sich auf internationaler Ebene? 55. Je stärker sich Corporate Social Responsibility von einer freiwilligen unternehmerischen 6. In Unternehmen Selbstkontrolle hin zu einem Kanon verbindlicher Kriterien entwickelt, deren Nichtein- haltung sich unmittelbar negativ für das jeweilige Unternehmen auswirkt, desto stärker kann der Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung sein. 56. Unternehmen, die ihre CSR Kriterien als verbindliches Regularium für alle internen Unter- nehmensbereiche installieren, könnten hierbei eine Vorreiterrolle einnehmen und einen moralischen Druck auf andere Unternehmen erzeugen, in dieser Hinsicht nachzuziehen. Ziel könnte es sein, die strategische Unternehmensführung aus CSR abzuleiten. 57. Eine Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß Global Reporting Initi- ative (GRI) für Unternehmen ab einer bestimmten Größe wird als internationaler Stan- dard empfohlen. In den GRI-Standard sollte eine Verbesserungspflicht von bestimmten Nachhaltigkeitsindikatoren (z. B. Treibhausgasemissionen, Energieverbrauch) eingebaut werden. 58. Zur Sicherstellung der Umsetzung wird eine externe Prüfung nicht nur der Qualität der Berichte, sondern der tatsächlichen Nachhaltigkeitsleistung sowie der tatsächlich er- reichten Verbesserungen sowie der Zielstellungen des Unternehmens angeregt. Nachhaltigkeit muss aber ins Kerngeschäft der Unternehmen rücken, und daher bedarf es einer Aufwertung auf der organisationalen wie sprachlichen Ebene. 59. Für die Glaubwürdigkeit von CSR ist es perspektivisch wichtig, dass CSR Kriterien grund- sätzlich für alle Bereiche eines Unternehmens gleichermaßen gelten und Standards fest- gelegt werden, die unabhängig und unternehmensübergreifend überprüft werden kön- nen. Glaubwürdigkeit und Sichtbarkeit 60. Die Glaubwürdigkeit von CSR muss zudem durch eine gesetzliche Pflichtberichterstat- tung nach einheitlichen Standards angestrebt werden. Bereits existierende Standards müssen weiter harmonisiert werden. 61. Für erhöhte Glaubwürdigkeit ist es des Weiteren notwendig, das Thema CSR stärker in die öffentliche Wahrnehmung zu rücken. Beispielsweise sollten erfolgreiche CSR Model- le prämiert werden und best-practice Fälle öffentlich diskutiert werden. 62. Von Seiten des Gesetzgebers ist eine verstärkte Anreizschaffung für Unternehmen mit nachweislich gutem Nachhaltigkeitsmanagement (z. B. Steuererleichterung bei guter Bewertung) wünschenswert. Darüber hinaus ist eine klare Gesetzesvorgabe zur verpflichtenden Verankerung von Green Growth Forum | Kommuniqué | Nachhaltige Entwicklung 47