Wie können private Investitionen in eine kohlenstoffarme und ressourceneffiziente Produktion erhöht werden?
In welchen Bereichen erachten Sie verstärkte Regulation für notwendig? In welchen Bereichen sollten fördernde Maßnahmen ergriffen werden?
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Eine kohlenstoffarme Wirtschaft erfordert eine ständige abgestimmte Koordinierung zwischen öffentlichen und privaten Akteuren, u. a. hinsichtlich der Finanzierung. Die staatliche Politik sollte sich Standpunkte und Praktiken aus der Privatwirtschaft zunutze machen und zielorientierte unternehmensgetriebene Ansätze übernehmen, die häufig staatlichen Praktiken gegenüber voraus sind. Es ist grundlegend wichtig, dass sich öffentliche Interessenträger bereit erklären, Anfangsinvestitionen bereitzustellen, um das Vertrauen der privatwirtschaftlichen Investoren zu stärken.
Integrierte Ansätze zielen darauf ab, die Ökobilanz über die Produktion hinaus unter Einbeziehung des gesamten Lebenszyklus wie Konzeption, Rohstoffgewinnung, Verteilung, Montage und Entsorgung zu verbessern. Eine integrierte Produktpolitik muss zwischen den öffentlichen und privaten Akteuren ausgehandelt werden. Sie muss genau definiert werden, um eine Überregulierung zu vermeiden. In Frage kommen in diesem Zusammenhang ggf. Vereinbarungen zwischen Herstellern und Regierungen bzw. EU über Umweltkennzeichnung, Energieverbrauchsangaben, Ökodesign, Verbote von Stoffen und Erfassung des ökologischen Fußabdrucks in der Produktkennzeichnung.
Eine kostspielige und schädliche Überregulierung in Europa muss vermieden und eine abgestimmte Koordinierung zwischen öffentlichen und privaten Akteuren gefördert werden. Insbesondere sind retrograde Eingriffe in Fördermechanismen und eine damit verbundene Schaffung von Unsicherheiten bei Investitionsentscheidungen strikt zu vermeiden.
Auf übergreifender Ebene sollte ferner das EU-Emissionshandelssystem weiterentwickelt werden:
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Einführung eines Cap, das für 2020 um 35 % und für 2030 um 60 % unter dem Niveau von 2005 liegt Deutlich stärkere Begrenzung der Emissionsminderungen, die außerhalb der vom Emissionshandelssystem erfassten Sektoren erbracht und als Verpflichtungsnachweis angerechnet werden können Einführung einer CO 2
-Steuer für die nicht dem EU-Emissionshandelssystem unterliegenden Energieträger für den stationären Einsatz
Eine Öffnung der Regulatorik für Versicherungen( Anlagenverordnung) für die Asset-Klasse » Erneuerbare Energien « würde Investitionen auch auf der Fremdkapitalseite ermöglichen.
Koordinierung privater und öffentlicher Akteure
Regulierung
Green Growth Forum | Kommuniqué | Nachhaltige Entwicklung 41