G20 Foundation Research Green Growth Forum Communique | Page 28

• ad Investitionen: es ist wichtig, dass Technologien gefördert werden, die auf die Bedürfnisse vor Ort zugeschnitten sind; eine schlichte Übertragung von in Deutschland erprobten Technologien funktioniert häufig nicht
• ad Finanzierungsinstrumente: auch die müssen auf Technologie und Finanzkraft des Darlehensnehmers angepasst sein( Konzessionalität, Laufzeit)
• ad geeignete Rahmenbedingungen: viele Länder benötigen noch Beratung, um die rechtlichen, regulatorischen, institutionellen und technischen Voraussetzungen für die Einführung von Klimatechnologien zu schaffen( z. B. förderliche Gesetzgebung, Einspeisevergütungsregelungen, kostendeckende Tarif- oder Gebührensysteme, funktionierende Regulierungsbehörden etc.).
• ad Fort­ und Weiterbildung für Installation, Betrieb und Wartung: diese sind ebenfalls essentiell für nachhaltigen Betrieb. Daher bietet sich auch die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen oder die Förderung von Technologiepartnerschaften an.
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Ein eigenes staatlich gefördertes Forschungsfeld zum Transfer von Basistechnologien im Kontext von Entwicklungsländern könnte hilfreich sein. Die involvierten Institutionen könnten von den Patenteignern vergünstigte Lizenzen beanspruchen gegen die Verpflichtung, die Forschungsergebnisse nur in den Zielländern selbst zu verwenden. Zudem könnte für den Patentschutz von Schlüsseltechnologien eine verkürzte Frist für die Anwendungsforschung in Entwicklungsländern gelten.
Entwicklungsländer könnten gegen Gebühr und Erfolgsgebühr an den Umsetzungserlösen beteiligt werden. Diese Fonds, die dies explizit fördern, könnten steuerlich noch mal besser gestellt werden. In der Nutzung der Patente könnten die dt. Unternehmen beteiligt werden, die auch die Finanzierung unterstützt haben. Hierdurch ist sichergestellt, dass die Entwicklungsländer auch nachhaltig Nutzen aus den Patenten ziehen können. Somit ist auch der Patentschutz in ausreichender Form gesichert, sofern diese Ländern die erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen schaffen. Dies muss klar bei dem Land liegen, das profitieren möchte.
Forschungsergebnisse, die wir für unsere Märkte im Westen derzeit anstreben, wie z. B. eine intelligentere Netzsteuerung, sind in Entwicklungsländern oft noch nicht für Anwendungen geeignet.
Personenaustausch und Zusammenarbeit zwischen Entwicklungsland und » Geberland « ist erforderlich, z. B. durch studentische Ausbildung im Geberland, Workshops vor Ort, Anpassung der Technologie vor Implementierung an die lokalen Gegebenheiten, Kontaktknüpfung zw. Unternehmen und Anbietern im Geberland, aufbauende Unterweisung an der Technologie im Geberland im Rahmen von Stipendien, ggf. mit aufbauendem Abschluss, Rückkehr, Workshops, Pilotanlagen vor Ort, ggf. auch mit Vertretern des Geberlandes / Technologiebereitsteller, Vermittlung durch den ausgebildeten Kandidaten.
Freie Mitgliedsschaft und Zugang zu bestehenden Forschungsplattformen, Unternehmensorganisationen und UN Institutionen als Mittel internationaler Kooperation sollten eine verstärkte Rolle spielen.
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