Fußball im Rheinland 0322 | Page 24

Doppelpass

Der Vizepräsident Recht informiert Die wichtigsten Änderungen nach dem Verbandstag in der Übersicht Neue Regelung unter anderem bei Bildung und Auflösung von Spielgemeinschaften

In meinem ersten Beitrag für „ Fußball im Rheinland “ nach dem Verbandstag möchte ich an eine Tradition meines Vorgängers

Herausforderungen des zweitgenannten Themenbereiches werden ab nächster Saison eher in der praktischen Umsetzung als
muss einer der drei SG-Partner in die unterste Klasse eingeteilt werden , während die beiden anderen an die Stelle der zuletzt am
anknüpfen und kurz auf einige wichtige
in rechtlichen Fragestellungen liegen .
Spielbetrieb teilnehmenden SG-Mannschaf-
Rechtsänderungen eingehen . Außerdem
Erläutern möchte ich kurz die Änderun-
ten treten . Zudem würden in diesem Beispiel
erfolgen aus aktuellem Anlass einige Erläu-
gen bei Bildung und Auflösung von Spielge-
sämtliche Reserveteams der beteiligten Ver-
terungen zum Thema „ Freigabezusicherung
meinschaften (§ 6 Spielordnung ). Neu ist hier
eine der untersten Klasse zugeteilt .
beim Vereinswechsel von Spielern “.
zunächst , dass ab sofort die Mindestfrist für
In welcher Reihenfolge die Mannschaften
Rechtsänderungen nach dem Verbandstag 2022
SG-Bildungen in allen Bereichen des Spielbetriebs einheitlich bei einem Jahr liegt – bisher war dies nur im Junioren-Bereich der
dann eingeteilt werden , richtet sich nach der Reihenfolge der Klassenzugehörigkeit bzw . der Platzierungen , die die Vereine zum Zeit-
Ich spare mir an dieser Stelle , auf die –
Fall , während ansonsten eine Mindestdauer
punkt der Gründung der SG hatten . Wichtig :
sicher wichtigen und weitreichenden –
von drei Jahren vorgesehen war .
Spätere Erweiterungen der SG bleiben dabei
Beschlüsse zu den Themen „ neue Präsi-
In der Konsequenz werden auch die
außer Betracht . Ein Verein , der einer bereits
diumsstruktur “ oder „ kreisübergreifender
Rechtsfolgen einer SG-Auflösung für die
bestehenden SG später beitritt , wird also
Spielbetrieb “ einzugehen . Das erstgenannte
Klasseneinteilung , die sich bisher nach der
nach SG-Auflösung zuletzt eingeteilt und
Thema ist eher von verbandspolitischem als
Dauer des Bestehens der SG ( drei Jahre , un-
muss daher mit einer Zuteilung zur unters-
von juristischem Interesse . Und auch die
ter zehn Jahren , ab zehn Jahren ) richteten ,
ten Klasse rechnen .
erheblich vereinfacht . Die früheren Regelun-
Eine wichtige Neuerung auch : Sind sich
gen führten häufig zu Unklarheiten , weil auf
alle (!) SG-Partner einig , können diese eine
die „ Ursprungsklassen “ abgestellt wurde und
abweichende Vereinbarung zur Reihenfolge
dies je nach Konstellation und Dauer des
ihrer Einteilung nach SG-Auflösung treffen
Bestehens der SG zu einer Rückstufung aller
und dem Verband vorlegen .
SG-Partner oder aber zur Notwendigkeit der
Eine andere Neuerung betrifft Vereine ,
Aufstockung von Klassen führen konnte . Zum
die sich gegenüber dem Verband im Zah-
anderen fehlte bisher eine klare und eindeu-
lungsverzug befinden : Wenn und solange
tige Regelung für Reservemannschaften .
der Rückstand höher als 500 Euro ist , kann
Künftig gilt hier – oberhalb der tiefsten
das Präsidium eine Suspendierung vom
Spielklasse – der Rechtsgrundsatz : „ Man
Spielbetrieb beschließen (§ 12 Ziffer 2m der
kann nur solche Rechte auf einen anderen
Satzung , § 9 Nr . 9 Spielordnung ). Schon bis-
übertragen , die man selbst hat .“ Heißt : Die
her galt – und gilt auch weiterhin - , dass ab
Seit dem Verbandstag in Trier ist Achim Kroth Vizepräsident Recht des Fußballverbandes Rheinland
aus der aufgelösten SG hervorgehenden Vereine können immer ( nur ) die Spielrechte übernehmen , die die SG ohne die Auflösung gehabt hätte – egal , wie lange die SG bestanden hat . Hatte also eine aus drei Vereinen bestehende SG im Herren-Bereich zuletzt noch zwei Mannschaften im Spielbetrieb ,
einem Rückstand von 250 Euro die Ausstellung neuer Spielberechtigungen verweigert werden kann (§ 13 Nr . 2 Spielordnung ).
Präzisiert wurden die Voraussetzungen , unter denen ein zweimaliges Nichtantreten oder ein zweimaliger Spielabbruch bei Punktspielen zum Ausscheiden aus dem
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24 FIR – Fußball im Rheinland 03 | 2022