Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
A. Angebote Angebote jeglicher Art sind unverbindlich und freibleibend, soweit nicht im Einzelfall ausnahmsweise ausdrücklich Verbindlichkeit schriftlich zugesagt worden ist. Eine Angebotsabgabe verpflichtet uns nicht zur Auftragsannahme. Von uns an den Kunden oder Interessenten überlassene Unterlagen und Zeichnungen sowie konstruktive Leistungen und Vorschläge für die Gestaltung und Herstellung unserer Ware darf der Interessent oder Besteller nur für den vorgesehenen Zweck verwenden und sie Dritten ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich machen. Von uns gefertigte Pläne und Zeichnungen bleiben unser Eigentum.
B. Verträge Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung zustande; der Inhalt der Bestätigung entspricht dem Inhalt des Vertrages, wenn der Kunde nicht sofort der Richtigkeit der Auftragsbestätigung widerspricht. Bei einem Auftrag zur sofortigen Lieferung gilt die erteilte Rechnung als Bestätigung, falls eine Auftragsbestätigung in diesem Falle nicht versandt wird. Von unseren Bedingungen abweichende Konditionen unserer Kunden sowie etwaige mit unseren Vertretern getroffene Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Anerkennung, anderenfalls gelten sie nicht.
G. Haftung / Sachmängel 1. Abweichungen geringer handelsüblicher Art in Größe und Ausführung führen nicht zu einem Gewährleistungsanspruch. 2. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit der Übergabe der Ware. Der Gewährleistungsanspruch des Käufers ist zunächst auf Nacherfüllung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Käufer nach seiner Wahl einen Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises. Wird im Einzelfall eine Gewährleistungsfrist von mehr als zwei Jahren eingeräumt, wird nach Ablauf dieser zwei Jahre im Gewährleistungsfall bei Anfahrt des Kundendienst eine Fahrtkostenpauschale erhoben. Für nicht offenkundige Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften; der Käufer ist in jedem Fall zur sofortigen Prüfung der eingegangenen Waren verpflichtet. 3. Sollten wir von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, deren Ursache im Verantwortungsbereich des Käufers liegt, hat der Käufer von Ansprüchen dieser Art im Innenverhältnis uns freizustellen. 4. Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen, wenn nicht uns hinsichtlich des Mangels Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
C. Lieferhindernisse Ereignisse höherer Gewalt- dazu zählen auch Streiks, Betriebsstörungen etc.- sowie behördliche Maßnahmen und die nicht ordnungsgemäße Erfüllung unserer Verträge seitens unserer Lieferanten entbinden uns von unseren Lieferungsverpflichtungen gegenüber dem Kunden; Ersatzansprüche stehen in diesem Falle dem Kunden mangels unseres Verschuldens nicht zu.
D. Lieferfristen Angegebene Lieferfristen gelten nur annähernd und sind unverbindlich. Wir bemühen uns, Lieferfristen nach Möglichkeit jedoch einzuhalten. Überschreitungen von Lieferfristen berechtigen den Käufer nicht, Schadensersatzansprüche zu stellen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass im letzteren Fall eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt wurde.
E. Preise Die Preise gelten bei Lieferung ab Werk einschließlich Verpackung. Frachtfreie Lieferung bis Empfangsstation des Käufers gilt bei Aufträgen im jeweiligen Mindestwert von 1.500,--EUR netto. Bei Auslandslieferungen gilt Lieferung frei Deutsche Grenze, bei Überseelieferung frei Seehafen Bremen.
F. Versand 1. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Das Transportrisiko trägt auch dann ausschließlich der Käufer, wenn Frankolieferung vereinbart ist oder die Anlieferung durch eigene oder fremde Fahrzeuge erfolgt. Ersatz für Schäden oder Zerstörung auf dem Transport wird von uns nur geleistet und kann auch nur dann vom Käufer beansprucht werden, wenn er uns beauftragt hat, sämtliche Sendungen gegen diese Transportgefahr zu versichern und die Kosten in Höhe von 1 % des Nettowertes von ihm übernommen werden. 2. Die Auswahl des Versandweges erfolgt nach unserem billigen Ermessen, wobei Kostengünstigkeit und Sicherheit im Vordergrund stehen; besondere Versandarten bedürfen einer ausdrücklichen Anweisung des Käufers. 3. Wir sind zu angemessenen Teillieferungen befugt, falls nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges vereinbart wird.
H. Zahlung Unsere Rechnungen werden auf den Tag der Lieferung ausgestellt. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen gewähren wir 2 % Skonto. Das offene Ziel beträgt 30 Tage netto. Zur Wechsel- und Scheckhinnahme sind wir nicht verpflichtet. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber entgegengenommen. Hierdurch entstehende Kosten( Diskont- und Einziehungsspesen etc.) sind vom Käufer zu erstatten. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist uns einen geringeren Zinsschaden nach.
I. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen aus unserer gesamten Geschäftsverbindung zum Kunden unser Eigentum. Vor erfolgter Zahlung darf der Käufer die Ware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändung oder Sicherstellung der Ware durch Dritte ist der Käufer verpflichtet, uns sofort zu benachrichtigen. Der Käufer darf die Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes verkaufen oder weiter verarbeiten. In diesem Falle gilt die Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung als in unserem Auftrag und für unsere Rechnung erfolgt. Der Anspruch auf Zahlung des Verkaufs- oder Weiterveräußerungserlöses ist bereits jetzt an uns abgetreten. Der Käufer ist in diesem Fall auf Verlangen zur sofortigen Bekanntgabe der Anschrift seines Kunden verpflichtet und hat auch auf Verlangen die Vertragsunterlagen vorzulegen.
J. Rückgabefolgen Im Falle einer Rückgabe wird der Kaufvertrag hinfällig, ebenso eine mitbestellte Versicherung. Bei Benutzung oder Verschlechterung der Ware kann fmb Wertersatz verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Das Entstehen einer Wertersatzpflicht kann vermieden werden, indem die Ware nicht in Gebrauch genommen wird und alles unterlassen wird, was geeignet ist, den Wert der Ware zu beeinträchtigen.
K. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile- soweit gesetzlich zulässig- sind unser Sitz bzw. das Amtsgericht Borken / das Landgericht Münster. Es gilt für das Vertragsverhältnis ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausnahme des internationalen UN-Kaufrechtes, das nicht gilt. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
fmb Leuchten Schmiedeeisen GmbH
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