FahrRad 1/2017 | Page 12

Lünen / Unna
Ampeln in Lünen und Unna illegal
StVO-Änderung für Radler nicht vollzogen

Seit dem 1. Januar 2017 gilt: „ Wer ein

Rad fährt hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten.“ So steht es in § 37, Absatz 2, Satz 6 der Straßenverkehrsordnung( StVO). Mit dieser schon am 1. April 2013 eingeführten StVO­Änderung sollte der Radverkehr durch eine längere Grünphase als bei Fußgängern beschleunigt werden. Dazu ist an den Ampeln( Lichtzeichenanlagen) ein eigenes Signal für den Radverkehr erforderlich, wo Radwege direkt neben Fußgängerfurten eine Straße überqueren. Leider wählen die meisten Kommunen häufig den einfachen Weg, und machen aus Fußgängerampeln kombinierte Fußgänger / Radfahrerampeln. Diese Praxis wird dem Radverkehr nicht gerecht.
Die Stadt Lünen hat noch nicht einmal diese Minimalanforderungen erfüllt, obwohl der Rat dafür im August 2015 fast 30.000 € bereitgestellt hat. Im Rahmen des Maßnahmenkonzeptes Rad + sollte das Sinnbild „ Fahrrad“ in verschiedene Fußgängerampeln integriert werden. Nachdem die 3½­jährige Übergangsfrist der StVO abgelaufen war, prüfte die Stadt im Januar 2017, ob sie einen Auftrag an ein Fachunternehmen vergibt. Dieses soll die Ampelanlagen im Stadtgebiet flächendeckend besichtigen und die notwendigen Änderungen vornehmen. Mit diesem Auftrag könne sichergestellt werden, dass alle Ampelregelungen, Verkehrsregelungen und Signalzeiten dem Stand der Technik entsprechen.
Nach Recherchen des ADFC erfüllen mindestens zehn Knotenpunkte nicht die Anforderungen der StVO wie an der Kreu­
12 FahrRad Frühling 2017 zung Münsterstraße / Kurt­Schumacher­ Straße( Foto oben). Auch in Unna, wie Lünen Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte in NRW( AGFS), sind die Ampeln an der Dürerstraße( Foto unten) und der Feldstraße nicht mehr zulässig. Durch diese Pflichtverletzungen stellen sich die betroffenen Städte selbst ein Armutszeugnis aus. Wenn durch die Mängel Unfälle verursacht werden, sind die Städte verpflichtet, die Schäden zu ersetzen.
Die Position des ADFC­Bundesverbandes zu dieser Problematik und zur letzten Änderung der StVO vom 30. November 2016 kann in einer Pressemitteilung nachgelesen werden:
http
:// tinyurl. com / jaxq3uv( www. adfc. de /...) Jürgen Heidenreich