FahrRad 1/2015 | Page 5

Pedelecs & E-Bikes Ö kologie, Gesundheit und Gemeinschaft sprechen für das Rad als effizientes Fortbewegungsmittel. Pedelecs und E-Bikes sind stark im Trend. In Deutschland fahren mittlerweile mehr als 1 ,6 Millionen Räder mit elektrischen Zusatzantrieb und der Trend nimmt weiter zu. Die Gründe für eine Pedelecnutzung sind vielfältig. Es sind schon lange nicht mehr nur die durch Alter oder Gebrechen mobilitätseingeschränkten Personen, die mit einem Elektrorad ihre Einbußen kompensieren wollen und so am sozialen Leben teilnehmen können. Viele junge und leistungsstarke Menschen steigen aufs Pedelec um. Selbst längere Wege zur Arbeit sind ohne Schweiß zurückzulegen. Besonders in Regionen mit fahrradunfreundlicher Topographie oder mit unzureichendem öffentlichen Nahverkehr ersetzen E-Bikes zunehmend den PKW. Unterschiede bei den Elektrorädern Bei den Elektrorädern unterscheidet man drei Typen. Das Pedelec (Pedal Electric Cycle) unterstützt den Fahrer mit maximal 250 Watt bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Wenn man bedenkt, dass ein Durchschnittsradler etwa 1 00 Watt auf die Straße bringt, bedeutet dies eine mehr als Verdreifachung der Leistung. Die Pedelecs gelten rechtlich als Fahrrad. Man darf auf Fahrradwegen fahren und muss keinen Helm tragen. Die sogenannten S-Pedelecs (S steht für schnell) gelten nicht als Fahrräder. SPedelecs unterstützen den Fahrer bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Man muss auf der Straße fahren, selbst dann, wenn Mofas auf dem Radweg zugelassen sind. Es ist eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen notwendig und es besteht eine Helmpflicht. Der Fahrer muss mindestens 1 6 Jahre alt sein und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzen. E-Bikes fahren selbständig auch ohne eine Pedalbewegung durch den Fahrer. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h. Wenn man schneller fahren möchte, ist dies durch Eigenantrieb möglich. Eine Helmpflicht besteht zwar nicht, aber das E-Bike muss ein Versicherungskennzeichen tragen. Das Befahren von Radwegen ist innerorts mit dem Zusatz „Mofa frei“ und außerorts immer erlaubt. FahrRad Frühling 201 5 5