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Gespräch mit Hans-Ueli Vogt (45), SVP-Kantonsrat in Zürich und Professor
für Privat- und Wirtschaftsrecht an der Universität Zürich:
Selbstbestimmung stärken
Volk und Stände haben die schweizerische Bundesverfassung beschlossen. Sie sind der Souverän.
Doch heimlich und gezielt ist in den letzten Jahren der Vorrang des Völkerrechts gegenüber der
Bundesverfassung vorangetrieben worden, und das Bundesgericht hat diesen Vorrang im Jahr 2012
bestätigt. In der Schweiz haben nun ausländische Gerichte und internationale Organisationen
das Sagen. Diese Umkehr unserer Rechtsordnung, einem Staatsstreich ähnlich, muss rückgängig
gemacht werden!
Extrablatt: Herr Vogt, die SVP will
mit der Selbstbestimmungs-Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» den Vorrang unserer Bundesverfassung vor dem Völkerrecht in der
Bundesverfassung verankern. Das Konzept haben Sie entwickelt. Welche Ziele
stehen dahinter?
Richter» bezeichnen. Sie operieren
weitgehend in einer eigenen Welt und
treiben die Globalisierung der Politik
und des Rechts fast unkontrolliert vo
ran.
Hans-Ueli Vogt: Es geht um die
Frage: Wer bestimmt, was in der
Schweiz als höchstes Recht gilt? Die
Initiative gibt eine klare Antwort auf
diese Frage: Die Schweizer Stimmbür
gerinnen und Stimmbürger und die
Kantone bestimmen, was in der
Schweiz als höchstes Recht gilt, also
Volk und Stände. Sie sind der Souve
rän, die oberste rechtsetzende Gewalt
im Land. Damit sind wir sehr gut ge
fahren. Unsere freiheitliche Ordnung,
aber auch unser Sozialstaat ist auf die
ser Grundlage entstanden, nicht durch
eine Anbindung an internationale Or
ganisationen und ausländische Ge
richte. Darum sollten alle, die für die
Selbstbestimmung der Schweiz sind,
die Selbstbestimmungsinitiative un
terstützen, gleich, ob sie politisch links
oder rechts stehen. Nur das zwingende
Völkerrecht steht über unserer Verfas
sung.
Hans-Ueli Vogt: Wenn nun, wie
das neuerdings vertreten wird, alles
Völkerrecht – also nicht nur das zwin
gende – über unserer Verfassung steht,
heisst das, dass eine Handvoll Beamter
und Richter in internationalen Orga
nisationen und ausländischen Gerich
ten in der Schweiz mehr zu sagen ha
ben als 5 Millionen stimmberechtigte
Schweizerinnen und Schweizer. Da
durch wird die Demokratie ausgehöhlt,
die Mitwirkungsrechte der Bürge
rinnen und Bürger bestehen nur noch
auf dem Papier: Sie können zwar noch
abstimmen, aber wenn die Beamten
und Richter in den internationalen
Organisationen und ausländischen
Gerichten etwas anderes beschliessen,
ist das Ergebnis der Volksabstimmung
Extrablatt: Wie definieren Sie den
Unterschied zwischen Völkerrecht und
Landesrecht?
Hans-Ueli Vogt: Beim Völkerrecht
kann man drei Quellen unterscheiden.
Es besteht erstens aus den Verträgen,
die die Staaten miteinander abschlies
sen. Zweitens ist Völkerrecht das Recht
von internationalen Organisationen,
Behörden und Gerichten. Und drit
tens gibt es einige gewohnheitsrecht
liche Grundsätze des Völkerrechts.
Landesrecht ist demgegenüber das
Recht, das ein Staat selber geschaffen
hat.
Extrablatt: Was ist denn nun das
Problem mit dem Völkerrecht?
Hans-Ueli Vogt: Das Problem sind
nicht die völkerrechtlichen Verträge.
Das Problem ist der immer grössere
Einfluss des Rechts von internationa
len Organisationen, Behörden und
Gerichten, wie zum Beispiel der UNO,
der OECD, der EU oder des Europä
ischen Gerichtshofes für Menschen
rechte in Strassburg. In diesen Organi
sationen, Behörden und Gerichten
schaffen Beamte bzw. Richter für alle
Lebensbereiche immer mehr neue Re
gelungen, Richtlinien, Empfehlungen
und Urteile. Die meisten dieser Beam
ten und Richter müssen sich keiner
demokratischen Wahl und Wieder
wahl stellen, und sie tragen keine Ver
antwortung für die finanziellen Las
ten, die sie mit ihren Regelungen usw.
den Staaten und letztlich den einzel
nen Bürgern aufbürden. Man kann sie
darum mit Fug und Recht als «fremde
Extrablatt: Und was bedeutet diese
Entwicklung für die Schweiz?
Wenn nun, wie das
neuerdings vertreten wird,
alles Völkerrecht – also
nicht nur das zwingende –
über unserer Verfassung
steht, heisst das, dass eine
Handvoll Beamter und
Richter in internationalen
Organisationen und aus
ländischen Gerichten in
der Schweiz mehr zu sagen
haben als 5 Millionen
stimmberechtigte Schwei
zerinnen und Schweizer.
bedeutungslos. Die Volksabstimmung
verkommt zur Meinungsumfrage.
Das ist aus meiner Sicht ein unhalt
barer Zustand. Darum muss die Ver
fassung über dem nicht zwingenden
Völkerrecht stehen.
Extrablatt: Gibt es Beispiele für diese
Aushöhlung der Demokratie?
Hans-Ueli Vogt: Man sieht das bei
der Umsetzung der Ausschaffungsini
tiative, die das Volk und die Kantone
angenommen haben. Das Bundesge
richt hat in seinem Urteil vom 12. Ok
tober 2012 entschieden, dass das Par
lament bei der Umsetzung der
Ausschaffungsinitiative die Rechtspre
chung des Europäisch