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Volkswahl und Transparenz
statt Mauscheleien
Wortlaut der Initiative
Volkswahl des Bundesrates
Die Volksinitiative für die Volkswahl
des Bundesrates führt zu einer Teilrevision der Bundesverfassung: Vier
Artikel werden abgeändert bzw. ergänzt, um die Volkswahl zu ermöglichen.
Die Initiative will nichts dem Zufall
überlassen. Darum haben sich die Initianten entschlossen, das Wahlver-
fahren bereits in der Verfassung genau zu regeln – dies vor allem, um
eine angemessene Vertretung der
französisch- und italienischsprachigen Minderheiten zu gewährleisten.
Der Bundesversammlung obliegt es,
die nötigen Ausführungsbestimmungen im Bundesgesetz über die politischen Rechte anzubringen.
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 136 Abs. 2
Sie können an den Bundesratswahlen, den Nationalratswahlen und den Abstimmungen
des Bundes teilnehmen sowie Volksinitiativen und Referenden in Bundesangelegenheiten ergreifen und unterzeichnen.
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Art. 168 Abs. 1
Die Bundesversammlung wählt die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler, die Richterinnen und Richter des Bundesgerichts sowie den General.
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Art. 175 Abs. 2-7
Die Mitglieder des Bundesrates werden vom Volk in direkter Wahl nach dem Grundsatz
des Majorzes gewählt. Sie werden aus allen Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürgern gewählt, die als Mitglieder des Nationalrates wählbar sind.
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Die Gesamterneuerung des Bundesrates findet alle vier Jahre gleichzeitig mit der Wahl
des Nationalrates statt. Bei einer Vakanz findet eine Ersatzwahl statt.
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Die Bundesratswahlen sind oftmals von Absprachen und gegenseitigen Gefälligkeiten geprägt. Das schadet unserem Land!
Wen würden Sie in den Bundesrat wählen? Bestimmt haben Sie eine Meinung
dazu und auch gute Argumente. In den vergangenen sechs Jahren durfte ich
mehrfach den Bundesrat mitwählen. Und was ich im Vorfeld dieser Wahlen
miterlebte, hat mir gezeigt, dass das Wahlrecht der Bundesversammlung nicht
zu höherer Sachlichkeit führt.
Oft wird in der Nacht der langen
Messer – am Vorabend der Bundesratswahl – noch um jede Stimme gekämpft. Nur wer gegenüber einzelnen
Parteien und Lobby-Gruppen unmissverständliche Versprechen abgibt, kann schlussendlich auch genü-
gend Stimmen bekommen. Statt die
Interessen des Landes und des Volkes
zu vertreten, vertreten die Bundesräte
dann Einzelinteressen.
Mehr Transparenz gefordert
Wir fordern mit der Volkswahl Trans
parenz, eine demokratische Kontrolle
und klare Schranken der
Mit der Wahl
Einflussnahme auf Politik
und Öffentlichkeit. Das
durch das Volk sind
Volk ist unabhängiger von
die Bundesräte direkt Lobby-Gruppen und unden Stimmbürgern
kontrollierbaren Wahlmachern. Diese taktieren und
verpflichtet.
greifen zu allerlei unfairen
Lukas Reimann, Nationalrat, Wil (SG)
Manövern bis wenige Stunden vor dem eigentlichen
Wahlgang.
Volk ist unabhängiger
Ich bin fest davon überzeugt, dass
das Volk unabhängiger ist und aus
seinem persönlichen Empfinden nach
sachlichen Kriterien entscheiden
wird. Es ist einfacher, einige Parlamentarier einzuwickeln als das ganze
Volk. Mit der Volkswahl gelten transparente und faire Regeln. Die Bevölkerung hat kein Verständnis für taktische Spiele: Es ist unwürdig, dass
die Bundesratswahlen immer wieder
durch unschöne Tricksereien und politische Abrechnungen belastet werden. Hintertreppenabsprachen und
parlamentarische Ränkespiele sind
mit einer Volkswahl nicht mehr möglich. Mit der Wahl durch das Volk
sind die Bundesräte direkt den
Stimmbürgern verpflichtet. Der Bundesrat kann sich fortan nicht mehr
erlauben, Abstimmungsentscheide zu
missachten oder Initiativen nicht umzusetzen. Die Volkswahl bedeutet
eine bessere Kontrolle der Macht
durch das Volk.
Portrait: Nationalrätin Verena Herzog vereidigt
Mit der Frühjahrssession hat die Thurgauer
SVP-Nationalrätin Verena Herzog ihre parlamentarische Tätigkeit aufgenommen.
«Von der SVP-Fraktion bin ich mit einem
bunten Blumenstrauss und mit herzlichen
Worten sehr gut aufgenommen worden»,
erklärt die Nachfolgerin von Peter Spuhler.
Es sei nicht nu r eine Herausforderung, sondern auch eine grosse Chance, in die Fussstapfen ihres berühmten Vorgängers zu
treten. Durch ihre Erfahrungen aus dem
kommunalen und kantonalen Parlament
sowie durch eine Weiterbildung für Politik
an der HSG war sie auf ihre neue Aufgabe
gut vorbereitet.
Nationalrätin Verena Herzog mit Freunden
an ihrem ersten Sessionstag vor den drei
Eidgenossen im Bundeshaus.
Verena Herzogs erste Eindrücke sind rundum positiv. Der Ratsbetrieb sei zwar gewöhnungsbedürftig laut, gleichzeitig aber
sehr produktiv. Ihre Feuertaufe hat sie mit
ihrem ersten Votum zur Volksinitiative
«Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern
arbeiten dürfen» bestanden. Da ein Teil
des Votums im Radio übertragen wurde,
durfte die frischgebackene Nationalrätin
viele positive Reaktionen entgegennehmen.
«Als bürgerliche Politikerin fühle ich mich
in der Partei und in der Fraktion sehr gut
verankert», sagt Verena Herzog. Da eine
Vielzahl der Geschäfte das Gewerbe betreffe, sei der Alltag doch sehr nah. Sie
könne sich an vorderster Front für gewerbliche Anliegen einsetzen. Diese wird
sie nicht aus den Augen verlieren, denn
ausserhalb der Sessionen, also während
rund 35 Wochen, steht sie mitten im Berufsleben, wenn sie als administrative
Geschäftsleiterin im Zentrum für Kieferorthopädie in Winterthur tätig ist.
Die gesamte Schweiz bildet einen Wahlkreis. Gewählt ist im ersten Wahlgang, wer das
absolute Mehr der gültigen Stimmen erreicht. Dieses berechnet sich wie folgt: Die Gesamtzahl der gültigen Kandidatenstimmen wird durch die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Bundesrates geteilt und das Ergebnis halbiert; die nächsthöhere ganze Zahl ist
das absolute Mehr. Haben nicht genügend Kandidierende im ersten Wahlgang das absolute Mehr erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang entscheidet das einfache Mehr. Bei Stimmengleichheit wird das Los gezogen.
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Mindestens zwei Mitglieder des Bundesrates müssen aus den Wahlberechtigten bestimmt werden, die in den Kantonen Tessin, Waadt, Neuenburg, Genf oder Jura, den
französischsprachigen Gebieten der Kantone Bern, Freiburg oder Wallis oder den italienischsprachigen Gebieten des Kantons Graubünden wohnhaft sind.
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Ist nach einer Bundesratswahl die Anforderung nach Absatz 5 nicht erfüllt, so sind diejenigen in den in Absatz 5 bezeichneten Kantonen und Gebieten wohnhaften Kandidierenden gewählt, die das höchste geometrische Mittel aus den Stimmenzahlen der gesamten Schweiz einerseits und den Stimmenzahlen der genannten Kantone und Gebiete
andererseits erreicht haben. Als überzählig scheiden jene Gewählten aus, welche ausserhalb der genannten Kantone und Gebiete wohnhaft sind und die tiefsten Stimmenzahlen erreicht haben.
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Das Gesetz regelt die Einzelheiten.
Art. 176 Abs. 2
Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident und die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident des Bundesrates werden vom Bundesrat aus dem Kreis seiner Mitglieder auf
die Dauer eines Jahres gewählt.
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Benjamin
Spitteler,
dipl. Kaufmann,
Eschenz (TG)
«Mit der Volkswahl wird
unsere Demokratie von einem
unwürdigen Schauspiel
befreit. Die kurzfristige Installation von Kandidaten aus
dem Nichts gegen den Willen
der Parteien wird ein Ende
haben. Eine faire und transparente Ausmarchung stärkt
die Rechte des Volkes und die
Legitimation des Bundesrates
gegenüber dem Parlament.»
Lukas
Wilhelm,
Kaufmännischer
Lernender,
Steinen (SZ)
«Die taktischen Spiele des
Parlaments müssen aufhören.
Was sich auf Kantonsebene
bewährt hat, können wir nun
auf die Bundesebene ausweiten. Schaffen wir uns mehr
Volksrechte, stärken wir die
Gewaltenteilung und verpflichten wir den Bundesrat direkt
dem Volk. Deshalb am
9. Juni JA stimmen!»