Extrablatt Mai 2013 | Page 5

5 Volkswahl stärkt die Schweiz Geschichtlicher Überblick zur Volkswahl des ­Bundesrates: 18 4 8 Revision der Bundes­ verfassung: Volkswahl knapp nicht eingeführt. Das Prinzip der Volkssouveränität basiert auf der Idee, dass sämtliche Macht vom W ­ illen der Bürgerinnen und Bürger ausgeht. Dieses Prinzip ist letztlich die Grundlage jeder Demokratie. Die tiefe Verwurzelung dieses Prinzips in der Schweiz ist g erstaunlich, denn in den ver­ angenen Jahrhunderten ging die Souveränität in den meisten Teilen der Welt fast immer vom Herrscher aus. «Innerhalb der SVP fand die Volkswahl in der zweiten Hälfte ­ der 1990er-Jahre immer ­ mehr Anhänger.» 1900 Der Grütliverein setzt sich in zwei Volks­ abstimmungen für die Volkswahl und die Einführung der Proporzwahlen ein. 1942 Die SP Schweiz kämpft vergebens mit einer ­eigenen Volks­initiative ­ für die Volkswahl. Christoph Mörgeli, Nationalrat, Stäfa (ZH) Die Souveränität beruhte auf dem Willen von Fürsten, Königen, Kaisern und Päpsten. Die Schweizerische Eid­ genossenschaft hat sich seit ihrer Gründung Ende des 13. Jahrhunderts immer als Gegenpol verstanden. 1848: Volkswahl knapp nicht eingeführt Die Idee, den Bundesrat durch das Volk wählen zu lassen, ist so alt wie unser Bundesstaat. 1848 beschloss die Kommission zur Revision der Bundes­ verfassung mit nur 10 gegen 9  Stim­ men, auf die Einführung der Volks­ wahl zu verzichten. Hauptargument dagegen bildete der damals nicht u r ­ n­ichtige Einwand, es sei angesichts der eingeschränkten Kommunikations­ mittel nicht möglich, die Kandidaten der Bevölkerung flächendeckend be­ kannt zu machen. Wäre 1848 anders entscheiden worden, wäre für uns die Volkswahl des Bundesrates zweifellos eine Selbstverständlichkeit. Volksinitiativen von 1900 und 1942: «Volkswahl heisst Volkswohl» Seither gab es zwei Volksabstimmun­ gen über die Einführung der Volks­ wahl: 1900 durch den eher links ste­ henden Grütliverein und 1942 durch die SP. Beide Male hat man das Fuder wohl überladen, sei es durch gleichzei­ tige Forderung nach Proporzwahl, sei es durch die gleichzeitige Erhöhung der Anzahl Bundesräte von 7 auf 9. Bei der zweiten Abstimmung erfanden die Sozialdemokraten den einprägsamen Slogan: «Volkswahl heisst Volkswohl.» Heute, wo ihr Einfluss in Bundesrat, Verwaltung und Medien fast grenzen­ los ist, wollen sie leider nichts mehr davon wissen. 1998: SVP-Delegierte geben Prüfauftrag Innerhalb der SVP fand die Volks­ wahl in der zweiten Hälfte der 1990erJahre immer mehr Anhänger. 1997 regte ein parteiloser, renommierter Zürcher Wirtschaftsanwalt und Staats­ rechtler an, das Anliegen der Volks­ wahl des Bundesrates ernsthaft an die Hand zu nehmen. Es entstand ein Ini­ tiativtext und ein Argumentarium, das 1998 an einer Delegiertenversamm­ lung der SVP Schweiz in Schaffhausen lebhaft diskutiert wurde. Von Anfang an sollte es darum gehen, einen einzi­ gen Wahlkreis zu bilden, damit die Stimmbürger alle sieben Bundesräte wählen können. Völlig unbestritten war auch, dass der lateinischen Schweiz mindestens zwei Sitze einge­ räumt werden, doch können es auch mehr sein. Anlass zu Diskussionen gab bis zur endgültigen Lancierung der Volksinitiative im Oktober 2009, ob die Wahl im Proporz- oder Ma­ jorzsystem abgehalten werden soll. Schliesslich setzte sich das Majorz­ wahlsystem durch, wie es auch bei den Regierungsratswahlen in allen Kanto­ nen ausser dem Tessin und Zug gilt. 1998 SVP-Delegierten­ versammlung gibt ­Prüf­auftrag für eine neue Initiative zur Volkswahl de