Extrablatt Mai 2013 | Page 4

4 Zwei garantierte Sitze für die lateinische Schweiz Die in der Initiative zur Volkswahl des Bundesrates vorgesehene Klausel, den sprachlichen Minder­ Z heiten in der Schweiz zwei Bundesratssitze zu garantieren, ist nicht nur eine ­ usicherung des p Respekts. Die Klausel verpflichtet die ­ olitischen Parteien auch, mit entsprechenden Personen aus allen Regionen des Landes langfristig Qualitätsarbeit zum Wohle der Bevölkerung zu leisten. Eine Personalpolitik, welche mögliche Kandidatinnen und Kandidaten für das Amt des Bundesrates vernachlässigt, würde von den Wählerinnen und Wählern unseres Landes rasch bestraft werden. Starke Persönlichkeiten Die Qualität, den Wählerinnen und Wählern starke Persönlichkeiten aus allen Sprachregionen zu präsentieren, Frauen und Männer, Junge und weniger Junge, die imstande sind, flächendeckend breite Bevölkerungsschichten anzusprechen, wäre wahlentscheidend. Für alle politischen Parteien, die sich als nationale Parteien verstehen und diese Komponente vernachlässigen, hätte dieses Verhalten unweigerlich negative Folgen für das Ansehen in der Bevölkerung. Chance auch für das Tessin Trotz einiger kritischer Stimmen steht es ausser Zweifel, dass die Volkswahl die Berücksichtigung der Interessen der Minderheiten stärkt. Selbst das Tessin, welches in den letzten vierzehn Jahren bei den Bundesratswah- len durch das Parlament systematisch nicht berücksichtigt wurde, würde seine Chancen auf einen Sitz im Bundesrat wiedererlangen. Stärkung der Repräsentativität Die Wählerschaft hat in der Vergangenheit bei den kantonalen Wahlen ihr Gespür für eine ausgewogene Zusammensetzung der Regierungen bewiesen. Eine nationale Wahl nach dem Majorzprinzip, mit der Garantie auf mindestens zwei Sitze für die sprachliche Minderheit, ist eine absolute Notwendigkeit. Die Parteien müssen auf diese Weise noch vermehrt den Nachwuchs in allen Regionen fördern, dem nationalen Zusammenhalt Sorge tragen und die Repräsentativität des Bundesrates stärken – zum Wohle des ganzen Landes. SH TG BS BL JU ZH AG SO SG AI ZG LU NE AR SZ GL NW BE OW UR GR FR VD TI GE VS Guy Parmelin, Meisterlandwirt und Weinbauer, Bursins (VD) Warum eine Volkswahl im Majorzsystem? Die Initianten haben lange gerungen mit der Frage, ob Majorz- oder Proporzwahl. Generell gilt es festzuhalten, dass alle Kantone bis auf Zug und Tessin die Regierungsratswahlen im Majorzsystem durchführen. Die Kantone kennen jedoch verschiedene Majorz-Modelle. Beispielsweise spielt es eine Rolle, ob leere Kandidatenstimmen (sog. leere Linien auf den Wahlzetteln) für die Berechnung des Stimmenanteils mitgezählt werden (wie z.B. im Kanton Nidwalden) oder ob sie nicht mitgezählt werden (wie z.B. im Kanton Schwyz). Wenn die leeren Linien nicht mitgezählt werden wie dies in den Kantonen Schwyz, Bern, Zürich usw. der Fall ist, dann muss ein Kandidat oder eine Kandidatin nur auf rund 27,5% aller Aufgrund des Minderheitenschutzes ist der Druck auf die Parteien hoch, sodass starke Persönlichkeiten aus allen Landesteilen aufgestellt werden. Wahllisten stehen (siehe nachfolgendes Rechnungsbeispiel des Kanton SZ). Die Volkswahl des Bundesrates schreibt in der Verfassung fest, dass die leeren Stimmen nicht für das absolute Mehr gezählt werden. Mit diesem Wahlverfahren analog Zürich, Bern und Schwyz kommt man dem Proporzverfahren und seinen Vor­eilen einen grossen Schritt entget gen, ohne dass jedoch eine Zersplitterung (Nachteil des Proporzverfahrens) stattfindet und Kleinstparteien bevorzugt werden. Das für die Volkswahl vorgesehene Majorz­ ahlsystem kommt dem Proporzsystem w nahe. Rechenbeispiel Kanton Schwyz: Andreas Brönnimann, « Unternehmer, alt Nationalrat, EDU, Belp (BE) Das Volk wählt seine Regierung selber! Volksvertreter müssen vom Volk gewählt werden, damit sie bei der Umsetzung des Volkswillens entsprechend in die Pflicht genommen werden können. Auch hören damit diese unseriösen Schummeleien und Absprachen gewisser Parteien in den Hinterzimmern des Bundeshauses auf.» Und dann wars fast nur noch einer… Die Garantie von zwei Sitzen für die lateinische Schweiz entspricht bei Bundesratswahlen gelebter Praxis. Wäre aber zum Beispiel am 16. September 2009 der Deutschfreiburger Urs Schwaller von der CVP als Nachfolger von FDP-Bundesrat Pascal Couchepin gewählt worden, hätte die lateinische Schweiz nur noch einen Vertreter im Bundesrat gehabt. Und dies mit dem bisherigen Modell der Bundesratswahl durch das Parlament. 40’000 Anzahl gültige Wahlzettel 280’000 Kandidatenstimmen bei 7 Sitzen (gültige Wahlzettel x Anzahl Sitze) - 126’000 leere und ungültige Kandidatenstimmen (Linien) = 154’000 gültige Kandidatenstimmen = 11’000 Kandidatenstimmen zur Errechnung des absoluten Mehrs (= gültige Kandidatenstimmen werden durch F