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Familieninitiative: Für alle Kantone
tragbar, da individuell umsetzbar
Seit dem 1. Januar 2011 erfolgt über das Steuerrecht eine Ungleichbehandlung
g
egenüber Eltern, die ihre Kinder selber betreuen.
Als Familienvater mit zwei Kindern,
für die meine Frau ihr Arbeitspensum
bewusst reduziert und so auf Einkommen verzichtet hat, ist es nicht nachvollziehbar, dass andere Familien, die
stattdessen ihre Kinder extern betreuen lassen, einen Steuerabzug geltend
machen können.
Doppelte Bestrafung
Das Argument, wenn Kinder zu
Hause betreut würden, entstünde kein
Aufwand und die notwendige Einschränkung des Erwerbseinkommens
würde auch nicht zu einem höheren
steuerbaren Familieneinkommen führen, ist geradezu grotesk. Das heisst,
dass jene, die schon weniger Einkommen haben als andere, weil sie die Kinder selber betreuen, keine Steuerabzüge machen dürfen. Damit werden sie
ja gerade doppelt bestraft. Einerseits
mit dem entgangenen Einkommen,
andererseits mit dem fehlenden Steuerabzug.
Höhe der Abzüge durch
Kantone festlegbar
Wenn zudem behauptet
wird, die Initiative würde zu
untragbaren Steuerausfällen
führen, ist dies schlicht irreführend, da die Familieninitiative lediglich verlangt, dass
der Steuerabzug, ob bei Eigenoder Fremdbetreuung, gleich
hoch sein muss. Die effektive
Höhe können die Kantone selber festlegen. Es dürfte sogar
so sein, dass, wenn auch Abzüge für Eigenbetreuung möglich werden, der Anreiz zur
Fremdbetreuung sinkt, es damit weniger Krippen und Tagesschulplätze braucht und
die Kantone Geld sparen, da
diese Institutionen ja meist
subventioniert werden.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass Familien, die ihre Kinder extern betreuen lassen, einen Steuerabzug
machen können, Familien, die ihre Kinder selber betreuen, jedoch nicht!
Wohl der Kinder im Blick
Am 30. August 2011 wurde die SVP-Familieninitiative mit 113’011 Unterschriften
eingereicht. Sie empfiehlt folgenden Verfassungsartikel zur Annahme: «Eltern, die
ihre Kinder selber betreuen, muss für die Kinderbetreuung ein mindestens gleich
hoher Steuerabzug gewährt werden wie Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen
lassen.» Aber in der steuerlichen Gleichbehandlung sehen der Bundesrat und der
Nationalrat einen Angriff auf ihr gescheitertes Konzept, die Kinder-Fremdbetreuung als Staatsziel zu fördern.
Albert Rösti, Nationalrat,
Vater von zwei Kindern,
Uetendorf (BE)
Hohn der FDP-Frauen
Die FDP-Frauen schreiben
am 16. April in ihrer
Medienmitteilung:
«Die SVP-Familieninitiative
ist ein steuertechnischer
Unsinn und völlig
s
ystemfremd. Das wäre
ja genauso, wie man bei
seiner Steuererklärung
ein Generalabonnement
abziehen könnte, ohne
dass wirklich eines
g
ekauft wurde, also ohne
effektive Auslagen.»
Diese Geringschätzung gegenüber allen Frauen und Männern,
die sich der Betreuung der Kinder
zu Hause widmen, ist schockierend. Zusätzlich entbehrt die Kritik jeder Grundlage: Der Bund und
auch viele Kantone gewähren in
einem ganz anderen Bereich,
nämlich bei der Unterstützung
und Eigenbetreuung von erwachsenen Behinderten im eigenen
Haushalt, einen Unterstützungsbzw. Eigenbetreuungsabzug. Das
ist auch ein Sozialabzug. Es ist
also im Prinzip dasselbe – für die
eigene Betreuung wird ein Sozialabzug gewährt, so wie es die Familieninitiative der SVP verlangt.
Achtungserfolg für Familien-Initiative
im Nationalrat
Eine Mehrheit aus Linken und Freisinnigen hat am 16. April 2013 im Nationalrat Nein zur Familieninitiative der SVP gesagt. Die grosse Kammer lehnte die Volksinitiative mit 109 zu 74 Stimmen bei 6 Enthaltungen ab. Neben
der SVP stimmte eine Mehrheit der CVP sowie einzelne FDP-Nationalräte
dem Begehren zu. Die Ratsmehrheit aus Linken, FDP, GLP und BDP sprach
sich gegen eine steuerliche Entlastung und Gleichstellung von Eltern aus,
die ihre Kinder zu Hause betreuen.
Eine Gleichstellung, die
der Linken nicht passt
Seltsam, wie sich die selbst ernannten «progressiven»
Kreise gegen die Familieninitiative der SVP stemmen.
Dabei wird diese im Wallis schon längere Zeit
v
ollumfänglich umgesetzt und hat überhaupt keine
negativen Folgen gezeitigt.
Die Initiative der
SVP stärkt die Familie.
Wie das hätte aussehen können,
wurde im Sommer 2009 schlagartig
klar, als der Bundesrat eine Kinderbetreuungsverordnung in die Vernehmlassung schickte. Verwandten und
Nachbarn sollte die Fähigkeit zur Betreuung von Kindern abgesprochen
werden. Sie hätten eine obligatorische
Ausbildung und eine amtliche Bewilligung zum Kinderhüten benötigt!
Betreuungsbürokraten
statt Eltern
Wer so die Familien für inkompetent
erklärt, will die Kinder den Betreuungsbürokraten ausliefern. Ein solcher Kontrollapparat zeugt von tiefstem Misstrauen gegenüber den Eltern.
Der bürokratische Moloch will prak-
tisch eine totale Entmündigung der
Eltern. Die SVP will im Gegensatz
dazu die Familie stärken und der staatlichen Einmischung entgegentreten.
Vorgeschobene
steuertechnische Bedenken
Der Bundesrat hat bekräftigt, dass er
die Familieninitiative der SVP aus
steuertechnischen Gründen zur Ablehnung empfehle. Das ist unglaubwürdig. Der Bundesrat fördert in Tat
und Wahrheit «sein» Familienmodell,
gemäss dem beide Elternteile arbeiten
und ihre Kinder durch bezahlte Dritte
betreuen lassen. Es geht darum, mit
Hilfe einer Mehrheit von Volk und
Ständen beide Formen der Kinderbetreuung gleichberechtigt steuerlich zu
entlasten. Denn nur so haben Eltern
die freie Wahl und können eigenverantwortlich entscheiden.
Yvette Estermann, Nationalrätin und Mutter
eines erwachsenen Sohnes, Kriens (LU)
Im Gegenteil, alle Familien werden
dadurch entlastet, niemandem wird
etwas weggenommen, und jeder bleibt
frei, sich für das Betreuungsmodell zu
entscheiden, das ihm am besten liegt.
Wichtig ist, dass Selbst- [