Extrablatt Mai 2013 | Page 13

13 Familieninitiative: Für alle Kantone tragbar, da individuell umsetzbar Seit dem 1. Januar 2011 erfolgt über das Steuerrecht eine Ungleichbehandlung g ­ egenüber Eltern, die ihre Kinder selber betreuen. Als Familienvater mit zwei Kindern, für die meine Frau ihr Arbeitspensum bewusst reduziert und so auf Einkommen verzichtet hat, ist es nicht nachvollziehbar, dass andere Familien, die stattdessen ihre Kinder extern betreuen lassen, einen Steuerabzug geltend machen können. Doppelte Bestrafung Das Argument, wenn Kinder zu Hause betreut würden, entstünde kein Aufwand und die notwendige Einschränkung des Erwerbseinkommens würde auch nicht zu einem höheren steuerbaren Familieneinkommen führen, ist geradezu grotesk. Das heisst, dass jene, die schon weniger Einkommen haben als andere, weil sie die Kinder selber betreuen, keine Steuerabzüge machen dürfen. Damit werden sie ja gerade doppelt bestraft. Einerseits mit dem entgangenen Einkommen, andererseits mit dem fehlenden Steuerabzug. Höhe der Abzüge durch Kantone festlegbar Wenn zudem behauptet wird, die Initiative würde zu untragbaren Steuerausfällen führen, ist dies schlicht irreführend, da die Familieninitiative lediglich verlangt, dass der Steuerabzug, ob bei Eigenoder Fremdbetreuung, gleich hoch sein muss. Die effektive Höhe können die Kantone selber festlegen. Es dürfte sogar so sein, dass, wenn auch Abzüge für Eigenbetreuung möglich werden, der Anreiz zur Fremdbetreuung sinkt, es damit weniger Krippen und Tagesschulplätze braucht und die Kantone Geld sparen, da diese Institutionen ja meist subventioniert werden. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Familien, die ihre Kinder extern betreuen lassen, einen Steuerabzug machen können, Familien, die ihre Kinder selber betreuen, jedoch nicht! Wohl der Kinder im Blick Am 30. August 2011 wurde die SVP-Familieninitiative mit 113’011 Unterschriften eingereicht. Sie empfiehlt folgenden Verfassungsartikel zur Annahme: «Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, muss für die Kinderbetreuung ein mindestens gleich hoher Steuerabzug gewährt werden wie Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen.» Aber in der steuerlichen Gleichbehandlung sehen der Bundesrat und der Nationalrat einen Angriff auf ihr gescheitertes Konzept, die Kinder-Fremdbetreuung als Staatsziel zu fördern. Albert Rösti, Nationalrat, Vater von zwei Kindern, Uetendorf (BE) Hohn der FDP-Frauen Die FDP-Frauen schreiben am 16. April in ihrer ­Medien­mitteilung: «Die SVP-Familieninitiative ist ein steuertechnischer Unsinn und völlig s ­ ystemfremd. Das wäre ja genauso, wie man bei seiner Steuererklärung ein Generalabonnement abziehen könnte, ohne dass wirklich eines g ­ ekauft wurde, also ohne effektive Auslagen.» Diese Geringschätzung gegenüber allen Frauen und Männern, die sich der Betreuung der Kinder zu Hause widmen, ist schockierend. Zusätzlich entbehrt die Kritik jeder Grundlage: Der Bund und auch viele Kantone gewähren in einem ganz anderen Bereich, nämlich bei der Unterstützung und Eigenbetreuung von erwachsenen Behinderten im eigenen Haushalt, einen Unterstützungsbzw. Eigenbetreuungsabzug. Das ist auch ein Sozialabzug. Es ist also im Prinzip dasselbe – für die eigene Betreuung wird ein Sozialabzug gewährt, so wie es die Familieninitiative der SVP verlangt. Achtungserfolg für Familien-Initiative im Nationalrat Eine Mehrheit aus Linken und Freisinnigen hat am 16. April 2013 im Nationalrat Nein zur Familieninitiative der SVP gesagt. Die grosse Kammer lehnte die Volksinitiative mit 109 zu 74 Stimmen bei 6 Enthaltungen ab. Neben der SVP stimmte eine Mehrheit der CVP sowie einzelne FDP-Nationalräte dem Begehren zu. Die Ratsmehrheit aus Linken, FDP, GLP und BDP sprach sich gegen eine steuerliche Entlastung und Gleichstellung von Eltern aus, die ihre Kinder zu Hause betreuen. Eine Gleichstellung, die der Linken nicht passt ­ Seltsam, wie sich die selbst ernannten «progressiven» Kreise gegen die Familieninitiative der SVP stemmen. Dabei wird diese im Wallis schon längere Zeit v ­ ollumfänglich umgesetzt und hat überhaupt keine negativen Folgen gezeitigt. Die Initiative der SVP stärkt die Familie. Wie das hätte aussehen können, wurde im Sommer 2009 schlagartig klar, als der Bundesrat eine Kinderbetreuungsverordnung in die Vernehmlassung schickte. Verwandten und Nachbarn sollte die Fähigkeit zur Betreuung von Kindern abgesprochen werden. Sie hätten eine obligatorische Ausbildung und eine amtliche Bewilligung zum Kinderhüten benötigt! Betreuungsbürokraten statt Eltern Wer so die Familien für inkompetent erklärt, will die Kinder den Betreuungsbürokraten ausliefern. Ein solcher Kontrollapparat zeugt von tiefstem Misstrauen gegenüber den Eltern. Der bürokratische Moloch will prak- tisch eine totale Entmündigung der Eltern. Die SVP will im Gegensatz dazu die Familie stärken und der staatlichen Einmischung entgegentreten. Vorgeschobene ­steuertechnische Bedenken Der Bundesrat hat bekräftigt, dass er die Familieninitiative der SVP aus steuertechnischen Gründen zur Ablehnung empfehle. Das ist unglaubwürdig. Der Bundesrat fördert in Tat und Wahrheit «sein» Familienmodell, gemäss dem beide Elternteile arbeiten und ihre Kinder durch bezahlte Dritte betreuen lassen. Es geht darum, mit Hilfe einer Mehrheit von Volk und Ständen beide Formen der Kinderbetreuung gleichberechtigt steuerlich zu entlasten. Denn nur so haben Eltern die freie Wahl und können eigenverantwortlich entscheiden. Yvette Estermann, Nationalrätin und Mutter eines erwachsenen Sohnes, Kriens (LU) Im Gegenteil, alle Familien werden dadurch entlastet, niemandem wird etwas weggenommen, und jeder bleibt frei, sich für das Betreuungsmodell zu entscheiden, das ihm am besten liegt. Wichtig ist, dass Selbst- [