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Untaugliche Umsetzungsgesetzgebung des Parlaments
Bundesbern will die Ausschaffungsinitiative nicht umsetzen und schützt damit weiterhin die Täter.
Die untaugliche Umsetzungsgesetzgebung von Bundesrat und Parlament wird die lasche Ausschaffungspraxis von heute zementieren. Mit einem JA zur Durchsetzungs-Initiative können die Bürgerinnen und
Bürger am 28. Februar 2016 für mehr Sicherheit stimmen und dabei auch an die vielen Opfer denken.
Die Volksinitiative «für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)» wurde am
28. November 2010 vom Volk und
der Mehrheit der Stände angenommen. Der untaugliche Gegenvorschlag wurde von allen Kantonen und
dem Volk abgelehnt. Bundesbern
setzte in der Folge – immer mit der
Ausrede internationaler Bestimmungen – alle Hebel in Bewegung, um
eine Umsetzung dieser Verfassungsbestimmung zu verhindern. Die SVP
zog aus dieser Tatsache zwei zentrale
Konsequenzen:
1. die Lancierung der Durchsetzungs-Initiative (diese regelt detailliert, wie die Ausschaffungsinitiative
umzusetzen ist, und ist zudem direkt
anwendbar);
Ständerat Peter Föhn, Präsident der
staatspolitischen Kommission,
Muotathal (SZ)
2. die Bildung einer Arbeitsgruppe
zur Ausarbeitung der Volksinitiative
«Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungs-Initiative)»,
damit inskünftig alle Verfassungs-
bestimmungen gemäss Volkswille
umgesetzt werden können.
Umsetzungsgesetz
der Parlamentsmehrheit
Das Umsetzungsprozedere zur Ausschaffungsinitiative hat lange gedauert
und vor allem zu einem unbefriedigenden Ergebnis geführt. Gegen den
Willen der SVP hat das Parlament am
20. März 2015 eine Umsetzungsvorlage verabschiedet, welche dem Gedanken der Ausschaffungsinitiative nicht
gerecht wird. Auch bei schwersten Delikten wie Mord, Vergewaltigung und
Raub soll von einem Landesverweis
abgesehen werden können, wenn dies
für den Täter einen «schweren persönlichen Härtefall» bedeuten wür FR