Extrablatt Januar 2016 | Page 3

3 Sicherheit – ein wichtiger Standortfaktor für die Schweiz Die Schweiz ist weltweit immer noch bekannt als ein Hort von Sicherheit und Ordnung. Für internationale Firmen ist der Sicherheitsaspekt eines der wichtigsten Kriterien bei der Wahl ihres Firmensitzes. Gute und hochqualifizierte Mitarbeiter lassen sich nur für ein Land gewinnen, das seinen Bürgern ein Höchstmass an Sicherheit bietet. Denn nur ein sicheres Land ist ein lebenswertes Land. SVP-Nationalrätin Natalie Rickli erklärt im Interview, wie die Durchsetzungs-Initiative die Sicherheit und damit die Standortqualität unseres Landes stärkt. Natalie Rickli, Nationalrätin, Winterthur (ZH) Seit der Abstimmung vom 28. November 2010 über die SVP-Volksinitiative «für die Ausschaffung krimineller Ausländer» (Ausschaffungsinitiative) gilt gemäss Bundesverfassung, was 52,9 Prozent der Stimmenden und 17,5 Stände forderten: «Ausländerinnen und Ausländer verlieren (...) ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz, wenn sie wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts, wegen einer Vergewaltigung oder eines anderen schweren Sexualdelikts, wegen eines anderen Gewaltdelikts wie Raub, wegen Menschenhandels, Drogenhandels oder eines Einbruchsdelikts rechtskräftig verurteilt worden sind oder missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben.» Wozu braucht es also noch einen Verfassungsartikel «zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer» (Durchsetzungs-Initiative der SVP)? Zentrales Anliegen der Ausschaffungsinitiative war, dass bei der Verurteilung wegen bestimmter Delikte zwingend eine Landesverweisung erfolgen muss. Damit wollten die Initianten die stark unterschiedliche Praxis in den verschiedenen Kantonen korrigieren und dafür sorgen, dass unsere Rechtsordnung besser durchgesetzt wird. Über vier Jahre nach dem Abstimmungsentscheid haben National- und Ständerat im März 2015 ein Gesetz beschlossen, welches eine Härtefallklausel enthält. Dies ist fatal: Damit könnten die Richter nach wie vor bei jeder Verurteilung eine Landesverweisung verhindern, indem sie den Fall als «persönlichen Härtefall» einstufen. Damit wären wir gleich weit wie vor der Lancierung der Ausschaffungsinitiative. Diese aber wollte eine Praxisänderung bewirken und verhindern, dass die Richter lasche Urteile fällen können. Wie beurteilen Sie die seltsame Premiere, dass das Stimmvolk als oberste Instanz neues Verfassungsrecht setzen kann, dass aber Bundesrat und Bundesversammlung zur Respektierung dieses Verfassungsrechts mit einer zweiten Volksabstimmung gezwungen werden müssen? Die Durchsetzungs-Initiative ist keine Premiere. Es gab schon immer direkt anwendbare Verfassungsartikel. Unser Vorgehen entspricht den bewährten demokratischen Spielregeln in der Schweiz. Zentrales Anliegen der Ausschaffungsinitiative war, dass bei der Verurteilung wegen bestimmter Delikte zwingend eine Landesverweisung erfolgen muss. Die Volksinitiative war schon immer ein Korrektiv, welches die Bevölke- Das sind die Fakten:* Anteil Ausländer bei Tötungsdelikten: ........................ 57,7 % 61,3 % 73,0 % Anteil Ausländer bei Vergewaltigungen: .................... Anteil Ausländer bei Einbruchdiebstahl: .............. Die Folge: Anteil Ausländer in Schweizer Gefängnissen: ........ Die Kosten der Steuerzahler für die vielen Ausländer in den Gefängnissen: über * Quelle: Bundesamt für Statistik BfS 2014, Anzahl Beschuldigte 73,0 % 730 Millionen Franken pro Jahr Ein Einbruch in die eigenen vier Wände bedeutet für viele Menschen einen Schock. Im Vordergrund steht bei den Opfern die Verletzung der Privatsphäre und damit einhergehend das verloren gegangene Sicherheitsgefühl. rung ergreifen kann, wenn sie mit Behördenentscheidungen nicht einverstanden ist. Bundesrat und Bundesversammlung haben fünf Jahre lang versucht, die Ausschaffung krimineller Ausländer auf Gesetzesstufe umzusetzen. Was ist an deren Alternative falsch? Der Bundesrat war offensichtlich nicht an einer konsequenten Umsetzung interessiert – anders lassen sich die jahrelange Verzögerung und die untauglichen Gesetzesentwürfe nicht erklären. Das Parlament wiederum ist zwar anfänglich den SVP-Anträgen gefolgt, hat das Gesetz dann aber stark verwässert. Zentraler Fehler ist die sog. «Härtefallklausel», welche dem Richter in jedem Fall erlaubt, von einer Landesverweisung abzusehen. Damit wäre das Kernanliegen der Ausschaffungsinitiative nicht erfüllt. Darum ist das vorgeschlagene Gesetz untauglich. Wurden die grössten Probleme der Ausländerkriminalität in der Schweiz nicht allein schon durch die Annahme der Ausschaffungsinitiative stark relativiert, sodass man auf eine konsequente Umsetzung des Verfassungsauftrags verzichten könnte? Die Ausschaffungsinitiative enthält Grundsätze, welche nun Teil der Verfassung geworden sind. Diese Aufträge müssen jetzt konkretisiert und umgesetzt werden, damit kriminelle ausländische Straftäter unser Land auch tatsächlich verlassen müssen. Wie wirkt sich das auf den Strafvollzug und die Gefängnisse aus, wenn verurteilte Ausländer in der Schweiz bleiben, weil sie sogar nach schwersten Straftaten nicht automatisch ausgeschafft werden? Viele ausländische Straftäter, die nicht ausgewiesen werden, sind potentielle Wiederholungstäter. Es muss für alle Ausländer klar sein: Die Schweiz setzt ihre Rechtsordnung durch. Wer sich nicht an die Regeln hält, die hier gelten, hat sein Gastrecht verwirkt. Die Durchsetzungs-Initiative schaffe mehr Sicherheit für das ganze Land, verspricht die SVP. Wie viele verurteilte Ausländer müssten denn die Schweiz verlassen, falls die Ausweisungen konsequent vollzogen würden? Die Opfer werden in dieser Diskussion oft vergessen. Zum Beispiel werden 61,3 % aller Vergewaltigungen von Ausländern verübt. Nimmt man die Zahlen aus dem Jahr 2014, wären es über 10’000 ausl