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Sicherheit – ein wichtiger
Standortfaktor für die Schweiz
Die Schweiz ist weltweit immer noch bekannt als ein Hort von Sicherheit und Ordnung. Für internationale Firmen ist der
Sicherheitsaspekt eines der wichtigsten Kriterien bei der Wahl ihres Firmensitzes. Gute und hochqualifizierte Mitarbeiter
lassen sich nur für ein Land gewinnen, das seinen Bürgern ein Höchstmass an Sicherheit bietet. Denn nur ein sicheres Land
ist ein lebenswertes Land. SVP-Nationalrätin Natalie Rickli erklärt im Interview, wie die Durchsetzungs-Initiative die
Sicherheit und damit die Standortqualität unseres Landes stärkt.
Natalie Rickli, Nationalrätin,
Winterthur (ZH)
Seit der Abstimmung vom 28. November 2010 über die SVP-Volksinitiative «für die Ausschaffung krimineller Ausländer» (Ausschaffungsinitiative) gilt gemäss Bundesverfassung, was 52,9 Prozent der Stimmenden und 17,5 Stände forderten: «Ausländerinnen und Ausländer verlieren
(...) ihr Aufenthaltsrecht sowie alle
Rechtsansprüche auf Aufenthalt in
der Schweiz, wenn sie wegen eines
vorsätzlichen Tötungsdelikts, wegen
einer Vergewaltigung oder eines anderen schweren Sexualdelikts, wegen
eines anderen Gewaltdelikts wie
Raub, wegen Menschenhandels, Drogenhandels oder eines Einbruchsdelikts rechtskräftig verurteilt worden
sind oder missbräuchlich Leistungen
der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben.»
Wozu braucht es also noch einen
Verfassungsartikel «zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller
Ausländer» (Durchsetzungs-Initiative der SVP)?
Zentrales Anliegen der Ausschaffungsinitiative war, dass bei der Verurteilung wegen bestimmter Delikte
zwingend eine Landesverweisung erfolgen muss. Damit wollten die Initianten die stark unterschiedliche Praxis in den verschiedenen Kantonen
korrigieren und dafür sorgen, dass
unsere Rechtsordnung besser durchgesetzt wird.
Über vier Jahre nach dem Abstimmungsentscheid haben National- und
Ständerat im März 2015 ein Gesetz
beschlossen, welches eine Härtefallklausel enthält. Dies ist fatal: Damit
könnten die Richter nach wie vor bei
jeder Verurteilung eine Landesverweisung verhindern, indem sie den
Fall als «persönlichen Härtefall» einstufen.
Damit wären wir gleich weit wie vor
der Lancierung der Ausschaffungsinitiative. Diese aber wollte eine Praxisänderung bewirken und verhindern, dass die Richter lasche Urteile
fällen können.
Wie beurteilen Sie die seltsame
Premiere, dass das Stimmvolk als
oberste Instanz neues Verfassungsrecht setzen kann, dass aber Bundesrat und Bundesversammlung zur
Respektierung dieses Verfassungsrechts mit einer zweiten Volksabstimmung gezwungen werden müssen?
Die Durchsetzungs-Initiative ist keine
Premiere. Es gab schon immer direkt
anwendbare Verfassungsartikel. Unser Vorgehen entspricht den bewährten demokratischen Spielregeln in der
Schweiz.
Zentrales Anliegen
der Ausschaffungsinitiative war, dass bei
der Verurteilung wegen
bestimmter Delikte zwingend eine Landesverweisung erfolgen muss.
Die Volksinitiative war schon immer
ein Korrektiv, welches die Bevölke-
Das sind die Fakten:*
Anteil Ausländer bei Tötungsdelikten: ........................
57,7 %
61,3 %
73,0 %
Anteil Ausländer bei Vergewaltigungen: ....................
Anteil Ausländer bei Einbruchdiebstahl: ..............
Die Folge:
Anteil Ausländer
in Schweizer Gefängnissen: ........
Die Kosten der Steuerzahler für
die vielen Ausländer
in den Gefängnissen:
über
* Quelle: Bundesamt für Statistik BfS 2014, Anzahl Beschuldigte
73,0 %
730 Millionen
Franken pro Jahr
Ein Einbruch in die eigenen vier Wände bedeutet für viele Menschen einen Schock. Im Vordergrund steht bei den Opfern die Verletzung der Privatsphäre und damit einhergehend das verloren gegangene Sicherheitsgefühl.
rung ergreifen kann, wenn sie mit Behördenentscheidungen nicht einverstanden ist.
Bundesrat und Bundesversammlung
haben fünf Jahre lang versucht, die
Ausschaffung krimineller Ausländer
auf Gesetzesstufe umzusetzen. Was
ist an deren Alternative falsch?
Der Bundesrat war offensichtlich
nicht an einer konsequenten Umsetzung interessiert – anders lassen sich
die jahrelange Verzögerung und die
untauglichen Gesetzesentwürfe nicht
erklären.
Das Parlament wiederum ist zwar anfänglich den SVP-Anträgen gefolgt,
hat das Gesetz dann aber stark verwässert. Zentraler Fehler ist die sog. «Härtefallklausel», welche dem Richter in
jedem Fall erlaubt, von einer Landesverweisung abzusehen. Damit wäre
das Kernanliegen der Ausschaffungsinitiative nicht erfüllt. Darum ist das
vorgeschlagene Gesetz untauglich.
Wurden die grössten Probleme der
Ausländerkriminalität in der Schweiz
nicht allein schon durch die Annahme der Ausschaffungsinitiative stark
relativiert, sodass man auf eine
konsequente Umsetzung des Verfassungsauftrags verzichten könnte?
Die Ausschaffungsinitiative enthält
Grundsätze, welche nun Teil der Verfassung geworden sind. Diese Aufträge
müssen jetzt konkretisiert und umgesetzt werden, damit kriminelle ausländische Straftäter unser Land auch tatsächlich verlassen müssen.
Wie wirkt sich das auf den Strafvollzug und die Gefängnisse aus, wenn
verurteilte Ausländer in der Schweiz
bleiben, weil sie sogar nach schwersten Straftaten nicht automatisch
ausgeschafft werden?
Viele ausländische Straftäter, die nicht
ausgewiesen werden, sind potentielle
Wiederholungstäter. Es muss für alle
Ausländer klar sein: Die Schweiz setzt
ihre Rechtsordnung durch. Wer sich
nicht an die Regeln hält, die hier gelten, hat sein Gastrecht verwirkt.
Die Durchsetzungs-Initiative schaffe
mehr Sicherheit für das ganze Land,
verspricht die SVP. Wie viele verurteilte Ausländer müssten denn die
Schweiz verlassen, falls die Ausweisungen konsequent vollzogen
würden?
Die Opfer werden
in dieser Diskussion
oft vergessen.
Zum Beispiel werden
61,3 % aller Vergewaltigungen von
Ausländern verübt.
Nimmt man die Zahlen aus dem Jahr
2014, wären es über 10’000 ausl