Extrablatt Januar 2014 | Page 10

10 11 Der Text der eidgenössischen Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» im Wortlaut: Kriterien für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen sind insbesondere das Gesuch eines Arbeitgebers, die Integrationsfähigkeit und eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage. Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Art. 121 Sachüberschrift (neu) Gesetzgebung im Ausländer- und Asylbereich Art. 121a (neu) Steuerung der Zuwanderung 1 2 3 Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig. Die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz wird durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt. Die Höchstzahlen gelten für sämtliche Bewilligungen des Ausländerrechts unter Einbezug des Asylwesens. Der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen kann beschränkt werden. Die jährlichen Höchstzahlen und Kontingente für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer sind auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer auszurichten; die Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind einzubeziehen. Massgebende 4 5 Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen. Das Gesetz regelt die Einzelheiten. Versprechungen des Bundesrates zur Zuwanderung «Plausibilitätsüberlegungen lassen eine Obergrenze des Einwanderungspotenzials von (netto) jährlich 10’000 EU-Angehörigen vermuten. Eine höhere Wahrscheinlichkeit hat jedoch die Erwartung, dass das Einwanderungspotenzial (netto) weniger als 8’000 EU-Angehörige pro Jahr erreichen dürfte (netto bedeutet Einwanderung minus Rückwanderung).» Quelle: Studie im Jahr 1999 von Professor Thomas Straubhaar II Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert: Art. 197 Ziff. 9 (neu) 9. Übergangsbestimmung zu Art. 121a (Steuerung der Zuwanderung) 1 2 Völkerrechtliche Verträge, die Artikel 121a widersprechen, sind innerhalb von drei Jahren nach dessen Annahme durch Volk und Stände neu zu verhandeln und anzupassen. Ist die Ausführungsgesetzgebung zu Artikel 121a drei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände noch nicht in Kraft getreten, so erlässt der Bundesrat auf diesen Zeitpunkt hin die Ausführungsbestimmungen vorübergehend auf dem Verordnungsweg. «Wie die Erfahrungen in der EU zeigen, sind die Ängste der Referendumskomitees, die Einwanderung aus EU-Staaten in die Schweiz werde stark zunehmen, nicht begründet: In Wirklichkeit sind die Wanderungsbewegungen innerhalb der EU gering. Unabhängige Studien kommen zum Schluss, dass negative Auswirkungen auf Arbeitsmarkt und Löhne ausbleiben.» Quelle: Abstimmungsbüchlein zu den Bilateralen I im Jahr 2000 «Seit 1991 beschränkt der Bundesrat die Zulassung von erwerbstätigen Personen auf spezialisierte und hoch qualifizierte Arbeitskräfte, sofern sie nicht aus EU- oder EFTA-Staaten stammen. Die getroffenen Massnahmen bewirkten – zusammen mit der verschlechterten wirtschaftlichen Situation –, dass sich der Anteil der ausländischen Wohnbevölkerung zwischen Ende 1994 und heute lediglich noch um 0,7 auf 19,3 Prozent erhöhte.» Quelle: Abstimmungsbüchlein zur 18-Prozent-Initiative im Jahr 2000 Die Fakten heute: Personenfreizügigkeit ein Sicherheitsgewinn? Nach dem EU-Beitritt von Rumänien und Bulgarien klagte der damalige italienische Infrastrukturminister (Minister für Öffentliche Arbeiten) Antonio di Pietro: «Das hat einen Haufen Asoziale ohne Arbeit und ohne andere Einkommensquellen nach Italien gebracht, einige mit Neigungen zur Kriminalität.» 1. Seit der unkontrollierten Öffnung der Personenfreizügigkeit mit der EU im Jahr 2007 ist die Zuwanderung jährlich auf rund 80’000 angestiegen. Der Bundesrat ging von 8’000 jährlich aus. Anteil Ausländer bei Beschuldigten von ausgewählten Straftaten 2012 70% 60% 2. In der Zwischenzeit ist der Ausländeranteil (ohne Asylsuchende und Sans-Papiers) in der Schweiz auf 23,3% angewachsen. Das heisst, dass jede vierte Person in der Schweiz ein Ausländer ist. 50% 40% 30% 56% 57% 62% 61% 20% 23% 10% Am 9. Februar 2014 entscheiden Sie, ob Sie aufgrund der Fakten abstimmen werden und dem Bundesrat und den Wirtschaftsverbänden damit ein klares Zeichen geben, dass es jetzt Mass zu halten gilt. 0% g Tötun sdeli kte örper ere K Schw letzungen ver Raub w Ve r g e altigu ng a teil deran uslän lkerung A Bevö n der Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik, BFS Mit der unbegrenzten Personenfreizügigkeit und dem Schengen-Abkommen ist die Schweiz unsicherer geworden: Alle acht Minuten wird irgendwo eingebrochen! 70 Prozent der gefassten Täter sind Ausländer. So geht es nach einem JA weiter: « Nationalrat Heinz Brand, bis im Jahr 2011 Co-Präsident des Fachausschusses Rückkehr- und Wegweisungsvollzug von Bund und Kantonen, Klosters (GR) Mit einem JA zur Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» ✔ geben wir dem Bundesrat den Auftrag, mit der EU über die Personenfreizügigkeit nachzuverhandeln Mit einem JA zur Initiative wird der Bundesrat verpflichtet, mit der EU Verhandlungen über die Einführung eines Steuerungssystems zur Drosselung der Einwanderung aus dem EU-Raum aufzunehmen. Der Bundesrat hat es damit selbst in der Hand, der EU einen praxistauglichen Vorschlag zu unterbreiten, mit wel 6