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Der Text der eidgenössischen Volksinitiative
«Gegen Masseneinwanderung» im Wortlaut:
Kriterien für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen sind insbesondere das
Gesuch eines Arbeitgebers, die Integrationsfähigkeit und eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage.
Die Bundesverfassung wird wie folgt
geändert:
Art. 121 Sachüberschrift (neu)
Gesetzgebung
im Ausländer- und Asylbereich
Art. 121a (neu) Steuerung
der Zuwanderung
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Die Schweiz steuert die Zuwanderung von
Ausländerinnen und Ausländern eigenständig.
Die Zahl der Bewilligungen für den
Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz wird durch jährliche
Höchstzahlen und Kontingente begrenzt.
Die Höchstzahlen gelten für sämtliche
Bewilligungen des Ausländerrechts unter
Einbezug des Asylwesens. Der Anspruch
auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen kann
beschränkt werden.
Die jährlichen Höchstzahlen und Kontingente für erwerbstätige Ausländerinnen
und Ausländer sind auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter
Berücksichtigung eines Vorranges für
Schweizerinnen und Schweizer auszurichten; die Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind einzubeziehen. Massgebende
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Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge
abgeschlossen werden, die gegen diesen
Artikel verstossen.
Das Gesetz regelt die Einzelheiten.
Versprechungen des Bundesrates
zur Zuwanderung
«Plausibilitätsüberlegungen lassen eine Obergrenze des
Einwanderungspotenzials von (netto) jährlich 10’000 EU-Angehörigen vermuten. Eine höhere Wahrscheinlichkeit hat jedoch
die Erwartung, dass das Einwanderungspotenzial (netto) weniger als 8’000 EU-Angehörige pro Jahr erreichen dürfte (netto
bedeutet Einwanderung minus Rückwanderung).»
Quelle: Studie im Jahr 1999 von Professor Thomas Straubhaar
II
Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert:
Art. 197 Ziff. 9 (neu)
9. Übergangsbestimmung zu Art. 121a
(Steuerung der Zuwanderung)
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Völkerrechtliche Verträge, die Artikel 121a
widersprechen, sind innerhalb von drei
Jahren nach dessen Annahme durch Volk
und Stände neu zu verhandeln und
anzupassen.
Ist die Ausführungsgesetzgebung zu Artikel
121a drei Jahre nach dessen Annahme
durch Volk und Stände noch nicht in Kraft
getreten, so erlässt der Bundesrat auf
diesen Zeitpunkt hin die Ausführungsbestimmungen vorübergehend auf dem
Verordnungsweg.
«Wie die Erfahrungen in der EU zeigen, sind die Ängste
der Referendumskomitees, die Einwanderung aus EU-Staaten
in die Schweiz werde stark zunehmen, nicht begründet: In Wirklichkeit sind die Wanderungsbewegungen innerhalb der EU gering. Unabhängige Studien kommen zum Schluss, dass negative Auswirkungen auf Arbeitsmarkt und Löhne ausbleiben.»
Quelle: Abstimmungsbüchlein zu den Bilateralen I im Jahr 2000
«Seit 1991 beschränkt der Bundesrat die Zulassung von
erwerbstätigen Personen auf spezialisierte und hoch qualifizierte Arbeitskräfte, sofern sie nicht aus EU- oder EFTA-Staaten
stammen. Die getroffenen Massnahmen bewirkten – zusammen mit der verschlechterten wirtschaftlichen Situation –, dass
sich der Anteil der ausländischen Wohnbevölkerung zwischen
Ende 1994 und heute lediglich noch um 0,7 auf 19,3 Prozent
erhöhte.»
Quelle: Abstimmungsbüchlein zur 18-Prozent-Initiative im Jahr 2000
Die Fakten heute:
Personenfreizügigkeit ein Sicherheitsgewinn?
Nach dem EU-Beitritt von Rumänien und Bulgarien klagte der damalige italienische Infrastrukturminister
(Minister für Öffentliche Arbeiten) Antonio di Pietro: «Das hat einen Haufen Asoziale ohne Arbeit
und ohne andere Einkommensquellen nach Italien gebracht, einige mit Neigungen zur Kriminalität.»
1. Seit der unkontrollierten
Öffnung der Personenfreizügigkeit mit der EU im Jahr
2007 ist die Zuwanderung
jährlich auf rund 80’000
angestiegen. Der Bundesrat
ging von 8’000 jährlich aus.
Anteil Ausländer bei Beschuldigten
von ausgewählten Straftaten 2012
70%
60%
2. In der Zwischenzeit ist der
Ausländeranteil (ohne Asylsuchende und Sans-Papiers)
in der Schweiz auf 23,3%
angewachsen. Das heisst,
dass jede vierte Person in der
Schweiz ein Ausländer ist.
50%
40%
30%
56%
57%
62%
61%
20%
23%
10%
Am 9. Februar 2014
entscheiden Sie, ob Sie
aufgrund der Fakten abstimmen
werden und dem Bundesrat und
den Wirtschaftsverbänden damit
ein klares Zeichen geben,
dass es jetzt Mass zu halten gilt.
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Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik, BFS
Mit der unbegrenzten Personenfreizügigkeit und dem Schengen-Abkommen ist die Schweiz unsicherer geworden: Alle acht Minuten
wird irgendwo eingebrochen! 70 Prozent der gefassten Täter sind Ausländer.
So geht es nach einem JA weiter:
«
Nationalrat Heinz Brand,
bis im Jahr 2011 Co-Präsident des Fachausschusses
Rückkehr- und Wegweisungsvollzug
von Bund und Kantonen, Klosters (GR)
Mit einem JA zur Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung»
✔ geben wir dem Bundesrat den Auftrag, mit der EU über die Personenfreizügigkeit
nachzuverhandeln
Mit einem JA zur Initiative wird der Bundesrat verpflichtet, mit der EU Verhandlungen über die Einführung
eines Steuerungssystems zur Drosselung der Einwanderung
aus dem EU-Raum aufzunehmen. Der Bundesrat hat es
damit selbst in der Hand, der EU einen praxistauglichen
Vorschlag zu unterbreiten, mit wel 6