Extrablatt Ausgaben September 2015 Kanton Bern | Page 5
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EU-Politik des Bundesrates mit
gezinkten Karten
Welchen Zielen die schweizerische Aussenpolitik zu dienen hat, ist in Artikel 2 der Bundesverfassung festgeschrieben:
«Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und
Sicherheit des Landes.» Das Volk und dessen Vertreter im National- und Ständerat haben die Aussenpolitik des Bundesrats zu kontrollieren.
schrift diktieren zu lassen. Das sei
zwingend und dringend nötig, um
den erfolgreichen «bilateralen Weg»
weiter beschreiten zu können, wird
fabuliert.
Gesamtpaket mit Sprengstoff...
Die SVP unterstützt Verträge mit
der EU nur, wenn diese die Interessen der Schweiz wahren und keine
«dynamische» oder «automatische»
Übernahme künftigen Rechts beinhalten. Statt der Fixierung auf die
EU wäre Weltoffenheit zur Teilnahme der Schweiz an den zukunftsträchtigen Wachstumsmärkten ohnehin vielversprechender – und
diese Märkte entwickeln sich heute
hauptsächlich ausserhalb der EU.
Ende Juni dieses Jahres verkündete
Aussenminister Didier Burkhalter,
der Bundesrat habe nach einer europapolitischen Aussprache beschlossen, zur Umsetzung des Verfassungsauftrags vom 9. Februar
2014 zur Steuerung der Zuwanderung nur noch punktuelle Anpassungen an der EU-Personenfreizügigkeit anzustreben. Das soll in ein
Gesamtpaket mitsamt einem insti-
Lukas Reimann, Nationalrat, Wil (SG)
Wie sieht heute die aussenpolitische
Realität aus? Die Schweiz befindet
sich in einer Phase schleichender
Preisgabe von Souveränität, Volksrechten und Neutralität. Seit 1992
liegt in Brüssel ein Gesuch um Verhandlungen über einen Beitritt der
Schweiz zur EU. Der Bundesrat hat
den EU-Beitritt zum «strategischen
Ziel» erklärt. Dieses Ziel der bundesrätlichen EU-Politik wird bewusst
verschleiert. Bern ist sogar bereit, die
«dynamische
Rechtsentwicklung»
der EU widerspruchslos zu übernehmen und sich von Brüssel freiwillig
einen Kolonialvertrag zur Unter-
Die Taschenspielertricks des Bundesrates: Das geplante Rahmenabkommen sieht nämlich die «dynamische» Übernahme von EU-Recht und in Auslegungs- und
Streitfragen die Unterwerfung der Schweiz unter den EU-Gerichtshof (fremde Richter) vor.