Extrablatt Ausgaben September 2015 Kanton Bern | Page 5

5 EU-Politik des Bundesrates mit gezinkten Karten Welchen Zielen die schweizerische Aussenpolitik zu dienen hat, ist in Artikel 2 der Bundesverfassung festgeschrieben: «Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und Sicherheit des Landes.» Das Volk und dessen Vertreter im National- und Ständerat haben die Aussenpolitik des Bundesrats zu kontrollieren. schrift diktieren zu lassen. Das sei zwingend und dringend nötig, um den erfolgreichen «bilateralen Weg» weiter beschreiten zu können, wird fabuliert. Gesamtpaket mit Sprengstoff... Die SVP unterstützt Verträge mit der EU nur, wenn diese die Interessen der Schweiz wahren und keine «dynamische» oder «automatische» Übernahme künftigen Rechts beinhalten. Statt der Fixierung auf die EU wäre Weltoffenheit zur Teilnahme der Schweiz an den zukunftsträchtigen Wachstumsmärkten ohnehin vielversprechender – und diese Märkte entwickeln sich heute hauptsächlich ausserhalb der EU. Ende Juni dieses Jahres verkündete Aussenminister Didier Burkhalter, der Bundesrat habe nach einer europapolitischen Aussprache beschlossen, zur Umsetzung des Verfassungsauftrags vom 9. Februar 2014 zur Steuerung der Zuwanderung nur noch punktuelle Anpassungen an der EU-Personenfreizügigkeit anzustreben. Das soll in ein Gesamtpaket mitsamt einem insti- Lukas Reimann, Nationalrat, Wil (SG) Wie sieht heute die aussenpolitische Realität aus? Die Schweiz befindet sich in einer Phase schleichender Preisgabe von Souveränität, Volksrechten und Neutralität. Seit 1992 liegt in Brüssel ein Gesuch um Verhandlungen über einen Beitritt der Schweiz zur EU. Der Bundesrat hat den EU-Beitritt zum «strategischen Ziel» erklärt. Dieses Ziel der bundesrätlichen EU-Politik wird bewusst verschleiert. Bern ist sogar bereit, die «dynamische Rechtsentwicklung» der EU widerspruchslos zu übernehmen und sich von Brüssel freiwillig einen Kolonialvertrag zur Unter- Die Taschenspielertricks des Bundesrates: Das geplante Rahmenabkommen sieht nämlich die «dynamische» Übernahme von EU-Recht und in Auslegungs- und Streitfragen die Unterwerfung der Schweiz unter den EU-Gerichtshof (fremde Richter) vor.