Extrablatt Ausgaben Februar 2018 Extrablatt Kanton Wallis (D) | Page 13

Die SVP Oberwallis empfiehlt Ihnen am 4 . März 2018 zwei Mal ein wuchtiges Nein in die Urne zu werfen . Nein zur Totalrevision der Kantonsverfassung und Nein zu einem Verfassungsrat . Das sind die Gründe :
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Nein zum Verfassungsrat Nein zur Totalrevision der Kantonsverfassung

Die SVP Oberwallis empfiehlt Ihnen am 4 . März 2018 zwei Mal ein wuchtiges Nein in die Urne zu werfen . Nein zur Totalrevision der Kantonsverfassung und Nein zu einem Verfassungsrat . Das sind die Gründe :

In meiner Berufspraxis als Rechtsanwalt und Notar arbeite ich fast täglich mit dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch , kurz ZGB . Dieses stammt aus dem Jahr 1907 . Das ZGB war und ist ein hervorragendes Gesetzbuch , das sich seit über 100 Jahren bewährt hat und sogar von der Türkei übernommen wurde . Durch regelmässige punktuelle Anpassungen wurde das ZGB immer auf den neusten Stand gebracht .
Ebenfalls aus dem Jahr 1907 stammt die Walliser Kantonsverfassung . Darin steht beispielsweise folgender , glasklarer Satz : « Das Eigentum ist unverletzlich ». Was 1907 galt , wäre an sich heute , in Zeiten von Zweitwohnungsgesetz und raumplanerischen Auszonungen , aktueller denn je .
Eine Gruppe von Links-Grünen und Etatisten sieht das jedoch anders und hat daher die Initiative zur Totalrevision der Verfassung durch einen Verfassungsrat lanciert , über welche die Walliserinnen und Walliser am 4 . März 2018 abstimmen werden . In ihrem kryptischen Argumentarium verraten die Initiaten auf weniger als anderthalb Seiten die wahren Beweggründe für ihr Ansinnen .
Zunächst wird kritisiert , unsere Kantonsverfassung sei trotz verschiedener Anpassungen « mittlerweile über hundert Jahre alt ». Mehr noch als ein Gesetz sollte eine Verfassung aber fortdauernd und beständig sein . Die darin kodifizierten Grundwerte einer Gesellschaft sollten nicht nach Belieben der Mode und dem Zeitgeist weichen . Darum datiert zum Beispiel die Verfassung der USA aus dem Jahr 1787 .
Mit verschiedenen Zusatzartikeln , sog . « Amendments », wurde die US-amerikanische Verfassung aktualisiert , ohne dabei den freiheitlichen Geist der Gründerväter zu verraten .
Liest man das Argumentarium der Ini tianten für die Totalrevision der Kantonsverfassung weiter , so macht folgende Wendung stutzig : Das Frauenstimmrecht habe zu « mehr » Gleichberechtigung geführt . Liegt etwa eine Frauenquote in der Luft ?
Viel demokratischer wäre es , wichtige Fragen einzeln vorzulegen .
Weiter müsse die Rolle der Pfarreien « neu definiert » werden . Kurz nachdem die SP Schweiz die Anerkennung des Islams als Staatskirche gefordert hat , wird deutlich , was damit wohl gemeint ist . Viel verständlicher aber ist folgender Passus : « Hinzu kommt der Platz der ausländischen Bevölkerung bei der politischen Entscheidungsfindung ». Der Wunsch der Initianten nach der Einführung des Ausländerstimmrechts könnte klarer nicht formuliert sein .
Gelesen hat dieses Argumentarium von den Unterzeichnern der Initiative wohl niemand . Vermutlich auch nicht die vermeintlich « bürgerlichen » C- Parteien , welche den Initianten auf den Leim gekrochen sind und sich dazu hinreissen liessen , die Totalrevision der Kantonsverfassung zu unterstützen .
Möchte man nun aber wie die Initianten tatsächlich Grundlegendes diskutieren und allenfalls sogar ändern , dann ist eine Totalrevision klar der falsche Weg . Bei einer Totalrevision könnte das Volk am Ende des Verfassungsgebungsprozesses nur ein einziges Mal – nämlich zu allem – ja oder eben nein sagen . Die bei Teilrevisionen so wichtige Einheit der Materie wird mit einer Totalrevision gerade ausgehebelt .
Viel demokratischer wäre es , wichtige Fragen den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern im Rahmen von Teilrevisionen einzeln vorzulegen , damit sie sich zu jeder wichtigen Neuerung möglichst frei äussern können . So kann jemand beispielsweise durchaus für eine Frauenquote und gleichzeitig gegen die Anerkennung des Islams als staatliche Kirche sein . Mit der Allesoder-nichts-Strategie einer Totalrevision wird jedoch ein demokratischer und differenzierter Meinungsbildungsprozess geradezu verunmöglicht . Daher setzt sich die SVP dafür ein , dass die Kantonsverfassung über einzelne Teilrevisionen – und nicht über eine schwerfällige Totalrevision – erneuert werden soll .
Michael Graber , Fraktionschef SVP Oberwallis
Geht es nach den Initianten , ist das aber noch lange nicht alles : Die Totalrevision soll nicht etwa das Parlament vollziehen , sondern ein eigens dafür gewählter « Verfassungsrat ». Was seltsam tönt , ist nichts anderes als ein neues , erst noch zu schaffendes Gremium von 130 ( Sie haben richtig gelesen : einhundertdreis sig ) Personen , welche – selbstverständlich gegen Bezahlung – einen neuen Verfassungstext ausarbeiten sollen . Dieser Verfassungsrat
müsste natürlich zuerst gewählt werden , was wiederum der Steuerzahler berappen müsste . Begründet wird das damit , dass die Verfassung alle angehe , nicht nur die Politiker . Von « Personen aus der Zivilgesellschaft » ist die Rede , welche neben Politikern auf Listen figurieren und sich in diesen Verfassungsrat wählen lassen sollen .
Das Wallis hat schon 130 gewählte
Abgeordnete .
Der Kanton Wallis hat aber schon 130 gewählte Abgeordnete , die Grossrätinnen und Grossräte . Dazu kommen 130 Suppleantinnen und Suppleanten . Deren Job wäre es eigentlich , die Gesetze auszuarbeiten und dazu gehört auch das grundlegendste Gesetz , die Verfassung . Schon heute besteht der
Grosse Rat aus « Personen aus der Zivilgesellschaft »: Im Kantonsparlament sitzen Handwerker , Unternehmer , Hausfrauen , Lehrer , Ärzte und Anwälte . Inwiefern ein Verfassungsrat hier neue Möglichkeiten schaffen sollte , ist schleierhaft .
Schwer zu beziffern sind die Kosten eines solchen Verfassungsrates . Klar ist einzig , dass dieser sich zuerst konstituieren müsste und ebenfalls auf administrative Unterstützung angewiesen wäre – wie heute der Grosse Rat auf den Parlamentsdienst . Dazu kämen die Kosten für die erneuten Wahlen des Verfassungsrates . Konservative Schätzungen gehen immerhin von einigen Millionen Franken aus .
Aus diesen Gründen empfiehlt Ihnen die SVP Oberwallis am 4 . März 2018 zwei Mal ein wuchtiges Nein in die Urne zu werfen . Nein zur Totalrevision der Kantonsverfassung und Nein zu einem Verfassungsrat .
Michael Graber , Fraktionschef SVP Oberwallis

Für einen Lebensraum Wallis ohne Grossraubtiere !

Der Bundesrat muss endlich die Berner Konvention kündigen . Der Schutzstatus des Wolfes ist herabzusetzen . Zudem muss die Jagdgesetzgebung dahingehend geändert werden , dass der Wolf ganzjährig gejagt werden darf .
Die Berner Konvention wurde 1979 abgeschlossen und 1980 ratifiziert . Die Schweiz hat damals keinen Vorbehalt betreffend Wolf angebracht , weil es hier keine Wölfe gab . Zwischenzeitlich hat sich die Situation geändert , und zwölf Konventionsstaaten haben einen Vorbehalt in Bezug auf den Wolf angebracht . Dies muss nun auch die Schweiz verlangen !
Das eidgenössische Parlament hat bereits im Jahr 2010 die Motion Fournier , die den Austritt aus der Berner Konvention gefordert hat , angenommen . Nur wurde dieser Entscheid des Parlaments von der Verwaltung nie umgesetzt . Der damalige klare Parlamentsbeschluss ist jetzt endlich umzusetzen . Der Wolf ist keine vom Aussterben bedrohte Tierart . Es gibt allein in Europa etwa zwanzigtausend Wölfe . Allerdings gibt es in der Schweiz keine Region , die gross genug ist , um den Wölfen dauerhaft Lebensräume zu bieten . Die Schweiz ist zu dicht bevölkert . Unsere Vorfahren haben den Wolf ausgerottet , als die Schweiz viel weniger dicht besiedelt war .
Es gab in den letzten Jahren immer mehr Wolfsrisse . Es gibt Konflikte mit Jägern , mit der Landwirtschaft , mit dem Tourismus und mit der Bevölkerung . Es ist aber nicht nur ein Problem des Kantons Wallis oder der Berggebiete , sondern auch eines der übrigen Kantone . In der letzten Zeit sind Wölfe oder damit einhergehende Risse auch
Es hat hier keinen Platz für
Grossraubtiere .
in der Zentralschweiz , in der Ostschweiz oder in der Westschweiz vorgekommen . Auch im Kanton Zürich gab es schon Wolfsvorkommen . Auch in Ländern wie Frankreich , Deutsch- land und Schweden gibt es immer mehr Probleme mit den Wölfen .
Die zunehmenden Wolfsrisse stellen klar eine Gefahr für die Berglandwirtschaft dar . Trotz Herdenschutzmassnahmen gibt es noch immer – und immer wieder und immer mehr – Wolfsrisse . Die Nutztiere müssen dabei qualvoll verenden . Trotz grossen Anstrengungen im Bereich Herdenschutz gab und gibt es auf geschützten Wiesen immer wieder Risse . Diese Herdenschutzmassnahmen sind also nur bedingt geeignet und bieten keine Gewähr für die Abwehr von Grossraubtieren . Auf vielen Alpen sind Herdenschutzmassnahmen zudem aus topografischen Gründen nur schwer oder gar nicht umsetzbar .
Viele Schäfer geben die Alpen auf , weil Aufwand und Kosten des Herdenschutzes unverhältnismässig hoch sind . Die Alpen verbuschen und verganden , was auch negativ für den Tourismus ist . In einigen Jahren wird man sie dann vermutlich mit Bundesgeldern wieder herrichten wollen …
Der Herdenschutz hat im Weiteren auch negative Auswirkungen auf gewisse touristische Aktivitäten . Es gibt nämlich immer wieder Konflikte mit Herdenschutzhunden , da diese gegenüber Wanderern ein aggressives Verhalten an den Tag legen .
Die mit der Ausbreitung der Grossraubtiere verbundenen Probleme sind massiv nachteilig für die Berglandwirtschaft und das gesamte Berggebiet . Die Bewohner im Berggebiet , die Kleintierhalter und die Alpbewirtschafter wollen das Berggebiet als Lebens- und Wirtschaftsraum erhalten . Daher hat es hier keinen Platz für Grossraubtiere wie den Wolf .
SVPO