Extrablatt Ausgaben Februar 2018 Extrablatt Kanton Schwyz | Page 12

Muss das Abendland , im Besonderen die Schweiz , die Auswüchse des radikalen Islamismus in ihren Territorien hinnehmen ? Sollen wir tolerieren , dass eine Religion , die mit der Scharia untrennbar verknüpft ist , überhaupt als Religion anerkannt wird ? Sollen Imame weiterhin ihre teilweise militanten Aussagen und Aufrufe ohne Schranken verbreiten dürfen ?
Anfang 2018 endete die Vernehmlassung auf Stufe Bund zur Änderung des Schweizerischen Waffenrechtes . Nachdem sich das Schweizervolk mit einer Volksabstimmung im Jahr 2011 sowie das Parlament 2015 gegen eine Verschärfung des Waffenrechts ausgesprochen haben , nimmt Bundesrätin Simonetta Sommaruga mit der Änderung der EU-Waffenrichtlinie ganz unter dem Motto « steter Tropfen höhlt den Stein » erneut einen Anlauf zur Verschärfung des Schweizerischen Waffenrechts .
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Gefahr radikaler Islam

Muss das Abendland , im Besonderen die Schweiz , die Auswüchse des radikalen Islamismus in ihren Territorien hinnehmen ? Sollen wir tolerieren , dass eine Religion , die mit der Scharia untrennbar verknüpft ist , überhaupt als Religion anerkannt wird ? Sollen Imame weiterhin ihre teilweise militanten Aussagen und Aufrufe ohne Schranken verbreiten dürfen ?
Der radikale Islam spiegelt eine Haltung , an der die Aufklärung wie auch die Trennung von Kirche und Staat spurlos vorbeigezogen sind . Die Scharia steht in krassem Widerspruch zu unserer Rechtsordnung und hat bei uns nichts zu suchen .
Wir wollen dereinst nicht in einem Atemzug mit Paris , London oder Brüssel genannt werden
Es ist höchste Zeit , dass die Schweiz sich unmissverständlich positioniert und handelt . Die SVP hat hierzu einmal mehr Forderungen aufgestellt . Dazu zählen u . a ., dass unsere Rechtsordnung ohne Wenn und Aber akzeptiert wird , dass Problemfälle ausnahmslos ausgeschafft werden und dass radikale Institutionen umgehend zu schliessen sind .
... Sicherheit ist nicht alles , aber ohne Sicherheit ist alles nichts ...
Roland Lutz , Präsident SVP Kanton Schwyz , Einsiedeln
Eine öffentlich-rechtliche Anerkennung des Islams als Religion kann unter diesen Vorzeichen nicht in Frage kommen . Verweigerungen von Handschlägen mit Frauen oder die Verhüllung mit Burkas etc . sind bei uns zu unterbinden . Es reicht aber nicht , nur
Verbote aufzustellen , diese müssen auch mit genügend scharfen Strafen verfolgt und sanktioniert werden . Dazu müssen auch die Sicherheitskräfte und -massnahmen entsprechend angepasst werden . Sicherheit ist nicht alles , aber ohne Sicherheit ist alles nichts !
Wir wollen dereinst nicht in einem Atemzug mit Paris , London oder Brüssel genannt werden . Darum : Wehret den Anfängen !

Waffenrecht – Verteidigung der Schweizer Wehrpflicht

Anfang 2018 endete die Vernehmlassung auf Stufe Bund zur Änderung des Schweizerischen Waffenrechtes . Nachdem sich das Schweizervolk mit einer Volksabstimmung im Jahr 2011 sowie das Parlament 2015 gegen eine Verschärfung des Waffenrechts ausgesprochen haben , nimmt Bundesrätin Simonetta Sommaruga mit der Änderung der EU-Waffenrichtlinie ganz unter dem Motto « steter Tropfen höhlt den Stein » erneut einen Anlauf zur Verschärfung des Schweizerischen Waffenrechts .

In der Schweiz sind Millionen von Waffen im Umlauf . Die Anzahl der Missbräuche ist im Vergleich dazu verschwindend klein , da der Bürger über die langjährige Tradition gelernt hat , verantwortungsvoll mit Waffen umzugehen . Die mit der Gesetzesrevision geplanten einschneidenden Bestimmungen gegenüber dem Eigentumsrecht stehen in keinem Verhältnis zum Auftrag der Bundesverfassung , Artikel 107 , Absatz 1 , welcher besagt , dass der Bund Vorschriften gegen den Missbrauch von Waffen erlässt . Die Kriminalstatistik zeigt , dass das heutige Waffengesetz , welches 1999 und 2008 einschneidend verschärft wurde , absolut greift . Juristen befassen sich in der Folge sogar mit der Verfassungswidrigkeit der vorliegenden Gesetzesänderung .
Wenn aber Bundesrätin Sommaruga weder die Volksmeinung noch die Meinung des Parlaments interessiert , spielt die Bundesverfassung auch keine Rolle mehr . Das Ziel der EU mit der neuen Waffenrichtlinie war die Bekämpfung des Terrorismus . Bekannterweise wurden alle Anschläge in Europa mit illegalen Waffen verübt . Die EU-Waffenrichtlinie zielt aber darauf ab , Schützen , Jäger und Sammler , welche im legalen Besitz von Waffen sind , mittels neuer Auflagen und Verboten zu beschneiden . Der illegale Waffenhandel und Besitz ist durch diese Gesetzesrevision nicht betroffen , da dies mit einer Strafgesetzbuchänderung erfasst werden müsste . So wird eine Person , welche illegal mit Waffen handelt , dies klar mit dem Wissen , dass damit ein Verbrechen ausgeführt wird , nach wie vor mit einer lächerlichen Geldstrafe oder mit Freiheitsentzug von maximal fünf Jahren bestraft ( StGB Art 260quarter ).
Die Anpassung der einzelnen Gesetzesartikel löst bei Waffenkundigen nur Kopfschütteln aus . So sollen Gewehre mit einer Magazinkapazität von über 10 Schuss in die sonderbewilligungspflichtige Kategorie A kommen . Neu müssen selbst halbautomatische Waffen in regelmässigen Abständen durch die Behörden überprüft werden und für offiziell unbrauchbar gemachte Waffen braucht es einen Waffenerwerbsschein . Weitere Auflagen in Bezug auf die Registrierung von Waffenbestandteilen und im Umgang mit Munition runden das revidierte Gesetz ab . Für diese zusätzlichen Auflagen , Bewilligungen und Kontrollen muss der gesamte Verwaltungsapparat auf Stufe Bund und Kanton personell massiv aufgestockt werden , obwohl sich das heutige System bestens bewährt hat . Es ist auch schwachsinnig , zu glauben , dass sich Terroristen um die Kategorisierung nach Magazingrössen und um die Art und Weise der legalen Waffenregistrierung interessieren werden , wie die Bundesrätin wünscht .

Blackbox Asylwesen

Thomas Hänggi Kantonsrat SVP ,
Schindellegi
Da die vorliegende Gesetzesänderung nur die Freiheitsrechte von rund 1.1 Millionen Bürger unnötig beschneidet und daraus kein bisschen mehr Sicherheit entsteht , erwarte ich , dass sich unsere Bundesparlamentarier in der Kommissionsarbeit und im Parlament klar gegen diese Gesetzesänderung äussern .
Auf Anfragen der SVP musste Bundesrätin Sommaruga in der Herbst-Session verschiedene Auskünfte zum Bereich Asyl geben .
Die SVP kritisiert schon lange , dass wir eigentlich gar keine Ahnung haben , wer in unser Land einreist . So konnte die Bundesrätin die Zahlen zur Realität nicht mehr länger unter dem Deckel halten . Die erhaltenen Antworten überstiegen sogar die Vermutungen der SVP und zeigen den desolaten Zustand im Departement von Bundesrätin Sommaruga . Im Jahr 2016 stellten
... aber das Handy verliert praktisch niemand ...
Marcel Dettling , Nationalrat , Oberiberg
27 ‘ 207 Asylbewerber in der Schweiz ein Asylgesuch . Nur bei gerade 2 ‘ 706 konnte die Identität genau definiert werden , also weniger als 10 %. Bei den restlichen 90 % haben wir keine Ahnung , wer eigentlich in unser Land einreist . Interessant ist zudem , dass viele an der Grenze angeben , den Pass bei der Reise verloren zu haben . Aber das Handy verliert praktisch niemand …
Zwischen Anfang 2014 und August 2017 reisten mittels Asylverfahren 77 ‘ 461 Personen in die Schweiz ein , von denen wir gar nicht wissen , woher sie kommen und wer sie sind . Da drängt sich doch die Frage auf , mit welcher Grundlage Asyl gewährt wird , wenn man nicht einmal weiss , wer einem gegenüber steht . Es verdeutlicht unmissverständlich , dass hier ein grosser Schlendrian herrscht : Wir dulden Leute in unserem Land , bei denen wir nicht einmal wissen , wer sie sind und was ihnen droht . Gerade in dieser Zeit , wo unkalkulierbar Terroranschläge an unterschiedlichsten Orten stattfinden , sind solche Erkenntnisse einfach unverständlich . Frau Bundesrätin : Wo bleibt da der Schutz für die eigene Bevölkerung ?!