Extrablatt Ausgaben Februar 2018 Extrablatt Kanton Glarus | Page 7

7 Interview mit Nationalrat Jean-François Rime Kommentar Verträge mit der EU dürfen kein Klumpenrisiko werden! Kohäsionsmilliarde wofür? Nationalrat und Unternehmer Jean-François Rime warnt vor der willfährigen Unterwer- fung unter ein EU-Diktat durch vollständige Harmonisierung der Rechtssysteme. Er lebt in Bulle, ist verheiratet und hat drei erwachsene Söhne. Seit Mai 2012 ist er Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbandes. Letzten November weilte EU-Kommissi- onspräsident Jean-Claude Juncker auf Staatsbesuch in Bern. Der Himmel hing voller Geigen. Angeblich. Bundespräsi- dentin Doris Leuthard war hin und weg. Juncker flötete von «Freundschaft» und «Kaiserwetter». Dafür erntete er Zusa- gen in der Höhe von 1,3 Milliarden Fran- ken. Leuthard bekräftigte stolz, dass man das Geldgeschenk «ohne Verknüp- fung politischer Interessen» spreche, also ohne Gegenleistung. Als Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbandes mit 300’000 Un- ternehmen im Rücken stehen Sie mit Blick auf die Aussenwirtschaftspolitik vor fast historischen Herausforderun- gen. Was ist zu tun oder zu lassen, um die wirtschaftlichen Stärken zu för- dern? Unsere Stärken im globalen Umfeld sehe ich dank hoher Qualität in der In- novationskraft und Wettbewerbsfähig- keit, weiter in der Standortattraktivität und in der Effizienz und Produktivität. So heben wir uns vom Mittelmass ab. Diese Stärken gilt es zu bewahren und zu fördern. Auf keinen Fall dürfen wir die Verantwortung für unseren wirt- schaftlichen Erfolg ans Ausland delegie- ren. Es wäre verheerend, von dort die Lösung unserer Probleme zu erwarten. und zwar auf Gegenseitigkeit, gilt rich- tigerweise die Hauptaufmerksamkeit. Dabei müssen wir auch auf die Abhän- gigkeit von der EU achten, weil wir sonst ein Klumpenrisiko schaffen. Die volkswirtschaftlichen Möglichkeiten und Chancen der Schweiz reichen weit über den EU-Raum hinaus. Ich erinne- re daran, dass die Schweiz 2013 als ers- tes Land Europas ein Freihandelsab- kommen mit der Volksrepublik China unterzeichnen konnte. Und wie soll sich die Aussenwirt- schaftspolitik im Verhältnis zur EU positionieren? Es gilt vor allem, die Vorteile und die guten Bedingungen der bilateralen Verträge mit der EU zu pflegen und weiter zu entwickeln. Herausgefordert sind jetzt mehr denn je die verhand- lungsstarken Kräfte unserer Wirt- schaftsdiplomatie. Nicht Überheblich- keit oder Arroganz helfen uns, sondern selbstbewusste Besinnung auf unsere Stärken. So wird man als Verhand- lungspartner ernst genommen. Bittstel- ler, die mit vorauseilendem Gehorsam vorgehen, haben verloren, bevor sie den Sitzungstisch in Brüssel erreichen. Gift für unseren Wirtschaftserfolg sind auch die unsäglichen Swiss-Finish-Regulie- rungen. Als Musterknaben befolgen wir diese hausgemachten Knebelvorschrif- ten punktgenau, nur um unsern Ver- handlungspartnern zu gefallen, aber wir schwächen uns selber damit. Wie beurteilen Sie die Auswirkungen des von der EU so dringend gewünsch- Wo sehen Sie Ansatzpunkte, um mit dieser Strategie zum Erfolg zu kom- men? Ich nenne zwei Stichworte: Franken- stärke beziehungsweise Euroschwäche und Regulierungskosten. Weil die Schweiz keinen direkten Einfluss auf die EU-Probleme hat, müssen wir den Hebel anderswo ansetzen. In den Un- ternehmen wurde bereits ausserordent- lich viel getan. Die Politik ist hingegen noch im Verzug. Dies wegen der selbst verursachten, viel zu hohen Regulie- rungskosten. Seit 2010 wissen wir, dass wir uns damit nur behindern und strangulieren. Vermeidbare und über- flüssige Regulierungskosten fressen rund zehn Milliarden Franken unseres Bruttoinlandprodukts weg. Seit 2013 liegen Pläne in der Schublade des Bun- desrates, um diese hausgemachte Be- nachteiligung gegenüber der Ausland- konkurrenz abzufedern. Trifft die Vermutung zu, dass sich der Bundesrat vor allem auf die Bezie- hungen zur EU zu konzentrieren scheint, oder täuscht dieser Eindruck? Ganz und gar nicht! Der EU als dem wichtigsten Handelspartner der Schweiz, ten institutionellen Rahmenabkom- mens mit der Schweiz? Ich warne vor der willfährigen Unterwer- fung unter ein EU-Diktat durch vollstän- dige Harmonisierung der Rechtssysteme. Das würde unseren globalen Handlungs- spielraum zunichte machen und unsere Position dauerhaft schwächen. Denn vielfach ist es richtig und besser, wenn wir anders handeln und uns anders entwi- ckeln als die EU. Wir würden mit einem Rahmenabkommen nach Vorstellungen der EU als bedeutungsloser Kleinstaat sang- und klanglos untergehen, ohne der EU beizutreten. Die bessere Alternative sehe ich in der sorgfältigen Pflege der bi- lateralen Abkommen, weil uns dieses Vertragssystem Rechtssicherheit garan- tiert. Die bilateralen Verträge sind Ver- träge auf Augenhöhe. Kein Partner ist dem anderen unterstellt, kein Partner muss Regulierungen oder die Gerichts- barkeit des anderen übernehmen. Damit das so bleibt, haben wir unsere Verant- wortung selber wahrzunehmen und die direkte Demokratie, die uns Selbstbe- stimmung sichert zu schützen. Wussten Sie, dass ... Scherbenhaufen Mittlerweile liegt Leuthards Diplomatie des Geldverteilens in Scherben. Die Ge- schenke brachten nichts. Katzenjammer folgt auf Kaiserwetter. Junckers Gesäu- sel entpuppt sich als getarnter Stich in den Rücken der Bundespräsidentin. Brüssel macht nicht Freundschafts-, sondern, wen wunderts, Interessenpoli- tik: Leuthards Kumpel Juncker will die Schweiz gewaltsam in eine institutionel- le Zwangsehe mit seiner EU hebeln, fremde Richter inbegriffen. … die Schweiz einer der wichtigsten Handelspartner der EU ist? Obwohl die EU auf der ganzen Welt Handel treibt, war die Schweiz auch im Jahr 2016 erneut der drittwichtigste Warenhandels- partner der Europäischen Union. Ganze 7,7% (264 Milliarden Euro) des Gesamt- warenverkehrs der EU fanden im Aus- tausch mit der Schweiz statt. Die Spitzen- plätze wurden belegt von China (15,2%) und den USA (17,7%). Damit ist die Schweiz als Warenhandelspartner für die EU wichtiger als Russland (5,5%), die Tür- kei (4,2%) oder Japan (3,6%). Erpressung Konkret: Die EU verlangt, dass wir künf- tig automatisch europäisches Recht übernehmen. Im Zweifelsfall soll der Europäische Gerichtshof entscheiden. Weigert sich die Schweiz, droht Brüssel mit Schikanen gegen den Finanzplatz. Immerhin wissen wir jetzt, was Jun- ckers EU unter Freundschaft versteht. Es ist die Freundschaft eines Mafiapa- ten, der dir freundschaftlich den Arm bricht, wenn du dich seinen Forderun- gen widersetzt. … die Schweiz mehr Arbeitslose hat als Deutschland? Gemäss dem Internationalen Arbeitsamt (ILO) liegt im Jahr 2016 die jahresdurch- schnittliche Jugend-Erwerbslosigkeit in der Schweiz mit 8,6% höher als in Deutschland mit 7%. Gleiches gilt für die Erwerbslosenquote im Jahr 2016, die für die Schweiz 5% und für Deutschland 4,1% beträgt. Unredlichkeit Jetzt rächt sich das jahrelange Doppel- spiel des Bundesrats und seiner Diplo- maten. Denen in Brüssel erzählten sie, man werde die widerspenstige Schweiz, bilateral, Stück für Stück doch noch ir- gendwie in die EU heran- bzw. hinein- führen. Gegenüber den Schweizern sag- te man, das Ziel sei die bilaterale Unabhängigkeit. Jetzt hat die EU die Schummelei bemerkt und ist erzürnt. Man kann es fast verstehen. … das Produktivitätswachstum in der Schweiz seit Einführung der vollen Personenfreizügigkeit negativ ist? Das Produktivitätswachstum ist in der Schweiz seit 2007 insgesamt sogar nega- tiv. In der Dekade davor verzeichneten wir noch ein jährliches Wachstum von knapp 2 Prozent (BCA Research 2017). Verena Herzog, Nationalrätin, Frauenfeld Volkswille? Direkte Demokratie? Abstimmungsentscheide? – Für EU-Brüssel ist der Wählerwille vor allem eines: Störend! Was will das EU-Rahmenabkommen? Ende 2012 teilte die EU der Schweiz mit, weitere bilatera- le Verhandlungen kämen nur noch in Frage, wenn sich die Schweiz mit einem institutionellen Rahmenabkom- men stärker in die EU einbinde. Wer Zugang zum Bin- nenmarkt haben wolle, müsse bedingungslos heutiges und künftiges EU-Recht akzeptieren und sich dem EU- Gerichtshof unterstellen. Dieser entscheidet im Streitfall abschliessend, was zu Sanktionen (Strafmassnahmen) führen kann. Für die Schweiz hätte ein solches Rahmen- abkommen schwerwiegende Auswirkungen: • Ob ein EU-Gesetz auch die bilateralen Verträge mit der Schweiz betrifft, entscheidet allein die EU. Gegebenen- falls müsste die Schweiz alle EU-Gesetze übernehmen, die auch die bilateralen Verträge mit der Schweiz betref- fen. Beim Abschluss der bilateralen Abkommen wurde durch die Schweiz der damalige Stand des EU-Rechts übernommen. Seither wurde das EU-Recht weiterent- wickelt. Aus Brüsseler Sicht entsprechen heute manche Abkommen nicht mehr dem neuesten EU-Recht. ge Gegenleistung für den Zugang zum EU-Binnenmarkt hätte die Schweiz in Zukunft der EU jährliche Beiträge abzuliefern. • Wenn es zu Konflikten über die Auslegung der bilatera- • Das Abkommen ist kein Vertrag zwischen gleichbe- • Statt der bisherigen «Kohäsionsmilliarden» als freiwilli- Eine solcher «Freundschaftsvertrag» zur Einbindung der Schweiz in die EU ist nicht vereinbar mit der direktdemo- kratischen Schweizer Staatsform und darum von Volk und Ständen - der obersten Instanz des Landes - mit aller Kraft zu bekämpfen. len Verträge kommt, entscheidet abschliessend der EU- Gerichtshof. Die Schweiz müsste ohne Mitsprache bei der Urteilsfindung die Entscheide dieses parteiischen Gerichts anerkennen und vollziehen. Sollte die Schweiz einem Entscheid des EU-Gerichts nicht Folge leisten, könnte die EU Strafmassnahmen verhängen. Die heuti- gen bilateralen Abkommen nennen keine Gerichte, wel- che im Streitfall entscheiden. Bei Konflikten werden Differenzen ohne Androhung von Sanktionen auf diplo matischer Ebene ausdiskutiert. rechtigten Partnern «auf Augenhöhe», sondern ein ver- kappter Unterwerfungs- oder Kolonialvertrag. Auch wenn noch nicht alle Details zum Rahmenabkommen bekannt sind, zeigt sich bereits jetzt, dass der Schweiz nur Pflichten auferlegt, aber keine Rechte eingeräumt werden sollen. Wie weiter? Wie weiter? Der Bundesrat muss gegen- über Brüssel end lich Klartext reden: Die Schweiz will gute Beziehungen zur EU, aber wir wollen keinen Beitritt, keine Einrahmung, keine automatische Rechtsübernahme und keine fremden Richter. Wir wollen auch keine 1,3 Milli- arden an Länder verteilen, die dank dem Sponsoring ihre Steuern senken und unsere Firmen abwerben können. Wir wollen unsere Zuwanderung wieder sel- ber steuern! Keine Zwangsheirat Die EU wird keine Freude haben, aber das ist nicht so schlimm. Die EU will viel von uns, aber wir wollen nichts, was uns Brüssel geben könnte. Deshalb unser Rat ins Bundeshaus: Tief durchatmen, standhaft bleiben; gute Beziehungen immer, aber bitte keine Zwangsheirat mit der Europäischen Union. Juncker wird dieses Freundschaftsangebot ver- kraften. Nationalrat Roger Köppel, Verleger und Chefredaktor Weltwoche, Küsnacht (ZH)