Extrablatt Ausgaben Februar 2018 Extrablatt Kanton Basel-Landschaft | Page 12
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Gesundheitsgefahr druch Schallimmissionen
Gesundheitsgefahr durch die Anwendung überholter Normen und Richtlinien zur Bewertung der Schallimmissionen
von modernen Windkraftanlagen.
Andi Trüssel Bundes Kommissär, Gemeinde-
und Landrat SVP
Auch wenn das Energiegesetz-2050
vom Volk angenommen wurde, ein
Persilschein für alles technisch Mach-
bare ist dies sicher nicht. Die Technik
hat keinen Vorrang vor der Gesund-
heit der Bewohner und der Anwohner
von Windparks. Das EnG-2050 muss
so umgesetzt werden, dass die Bestim-
mungen des Umweltschutzgesetzes
eingehalten werden, sonst ist etwas in
Schieflage geraten! Wenn unabhängi-
ge Wissenschaftler und Ingenieure
sich einig sind, dass die ISO Norm
9613-2 für Industrieanlagen bis 30 m
Höhe und Distanzen bis 1000 m Ent-
fernung, bei max. 5 m/s Wind, richtig
angewendet wird, aber bei der Berech-
nung der Schallimmissionen von mo-
dernen WKA mit mehr als 200 m
Höhe überfordert und untauglich ist,
dann stimmt etwas nicht. Untersu-
chungen in Deutschland haben vor
allem bei Entfernungen über 500m
grosse Abweichungen der Messungen
von den berechneten Prognosen von
bis zu 9 dB aufgezeigt. Daher sind
auch die entsprechenden Normen be-
reits in Überarbeitung.
Befürworter und Behörden reden be-
schwichtigend immer nur von einer
Anlage und „übersehen" dabei gerne,
dass bei ganzen Windparks wesentlich
höhere Immissionspegel entstehen. Es
fehlt offensichtlich an fachlicher Kom-
petenz. Das neue Energiegesetz EnG
kann rasch im Widerspruch zum Um-
weltschutzgesetz USG stehen. Dieses
legt den Schutz der Bevölkerung fest,
welche vor übermässigen und unzu-
mutbaren Belastungen zu schützen ist.
Dies zeigt auf, dass man sich beim
EnG offensichtlich zu wenig Gedan-
ken über die Auswirkungen und Fol-
gen gemacht hat. Die Bevölkerung
und die Anwohner haben ein Recht
auf Schutz, eine neue Technologie
hingegen nicht. Sie muss in der Lage
sein, sinnvolle und notwendige Grenz-
werte einhalten zu können. Sonst ist
sie fehl am Platz. In der kleinräumigen
und dicht besiedelten Schweiz ist dies
der Fall.
überquellende Honigtöpfe
Sind etwa die überquellenden Honig-
töpfe (Subventionstöpfe) der Grund,
der zu solch einem behördlich akzep-
tierten Handeln führt? Investoren kas-
sieren eine halbe bis ganze Million pro
Jahr und Anlage. Wer füttert eigent-
lich diese Töpfe? Wir, die Energiebe-
züger mit 2.3 Rp. / bezogene kWh
elektr. Energie und 3 Rp. pro Liter
Heizöl. Betrachten Sie mal Ihre Strom-
abrechnung genauer. Von der Ge-
samtrechnung sind bereits jetzt schon
60% Gebühren und Abgaben und nur
40% für die el. Energie! Ein Ende ist
nicht abzusehen.
Haben Sie gewusst, dass wenn Swiss-
grid günstigeren Strom einkaufen
kann, wie zum Bsp. das Flusskraft-
werk Birsfelden produziert (ca. 2.5
Rp. kWh), dann stellt Swissgrid die
Turbinen in Birsfelden ab und das
Wasser fliesst ungenutzt über das
Wehr. Das nennt man dann Netzser-
vicedienstleistungen!
Langsam sollte es allen dämmern, wir
zahlen mehrfach für nicht durchdach-
te Gesetze und lassen uns dann noch
zu geringe Abstände (WKA zu Sied-
lungsräumen) aufs Auge drücken. Die
Gesundheit der Bürger dieses Landes
und unsere Geldbeutel haben das
Nachsehen.
Heutige Windkraftanlagen sind mit
jenen der Anfänge aus den 90ern nicht
mehr zu vergleichen. Wurden damals-
Anlagen vorwiegend im norddeut-
Sieht unser schönes Baselbiet bald so aus wie dieser Windpark in Paderborn? Solche Parks zerstören nicht nur das Landschaftsbild, sondern auch die Gesundheit.
Quelle: www.gegenwindettlingen.wordpress.com
schen Flachland gebaut, die maximal.
80 m