Extrablatt Ausgaben Februar 2018 Extrablatt Kanton Basel-Landschaft | Page 12

12 Gesundheitsgefahr druch Schallimmissionen Gesundheitsgefahr durch die Anwendung überholter Normen und Richtlinien zur Bewertung der Schallimmissionen von modernen Windkraftanlagen. Andi Trüssel Bundes Kommissär, Gemeinde- und Landrat SVP Auch wenn das Energiegesetz-2050 vom Volk angenommen wurde, ein Persilschein für alles technisch Mach- bare ist dies sicher nicht. Die Technik hat keinen Vorrang vor der Gesund- heit der Bewohner und der Anwohner von Windparks. Das EnG-2050 muss so umgesetzt werden, dass die Bestim- mungen des Umweltschutzgesetzes eingehalten werden, sonst ist etwas in Schieflage geraten! Wenn unabhängi- ge Wissenschaftler und Ingenieure sich einig sind, dass die ISO Norm 9613-2 für Industrieanlagen bis 30 m Höhe und Distanzen bis 1000 m Ent- fernung, bei max. 5 m/s Wind, richtig angewendet wird, aber bei der Berech- nung der Schallimmissionen von mo- dernen WKA mit mehr als 200 m Höhe überfordert und untauglich ist, dann stimmt etwas nicht. Untersu- chungen in Deutschland haben vor allem bei Entfernungen über 500m grosse Abweichungen der Messungen von den berechneten Prognosen von bis zu 9 dB aufgezeigt. Daher sind auch die entsprechenden Normen be- reits in Überarbeitung. Befürworter und Behörden reden be- schwichtigend immer nur von einer Anlage und „übersehen" dabei gerne, dass bei ganzen Windparks wesentlich höhere Immissionspegel entstehen. Es fehlt offensichtlich an fachlicher Kom- petenz. Das neue Energiegesetz EnG kann rasch im Widerspruch zum Um- weltschutzgesetz USG stehen. Dieses legt den Schutz der Bevölkerung fest, welche vor übermässigen und unzu- mutbaren Belastungen zu schützen ist. Dies zeigt auf, dass man sich beim EnG offensichtlich zu wenig Gedan- ken über die Auswirkungen und Fol- gen gemacht hat. Die Bevölkerung und die Anwohner haben ein Recht auf Schutz, eine neue Technologie hingegen nicht. Sie muss in der Lage sein, sinnvolle und notwendige Grenz- werte einhalten zu können. Sonst ist sie fehl am Platz. In der kleinräumigen und dicht besiedelten Schweiz ist dies der Fall. überquellende Honigtöpfe Sind etwa die überquellenden Honig- töpfe (Subventionstöpfe) der Grund, der zu solch einem behördlich akzep- tierten Handeln führt? Investoren kas- sieren eine halbe bis ganze Million pro Jahr und Anlage. Wer füttert eigent- lich diese Töpfe? Wir, die Energiebe- züger mit 2.3 Rp. / bezogene kWh elektr. Energie und 3 Rp. pro Liter Heizöl. Betrachten Sie mal Ihre Strom- abrechnung genauer. Von der Ge- samtrechnung sind bereits jetzt schon 60% Gebühren und Abgaben und nur 40% für die el. Energie! Ein Ende ist nicht abzusehen. Haben Sie gewusst, dass wenn Swiss- grid günstigeren Strom einkaufen kann, wie zum Bsp. das Flusskraft- werk Birsfelden produziert (ca. 2.5 Rp. kWh), dann stellt Swissgrid die Turbinen in Birsfelden ab und das Wasser fliesst ungenutzt über das Wehr. Das nennt man dann Netzser- vicedienstleistungen! Langsam sollte es allen dämmern, wir zahlen mehrfach für nicht durchdach- te Gesetze und lassen uns dann noch zu geringe Abstände (WKA zu Sied- lungsräumen) aufs Auge drücken. Die Gesundheit der Bürger dieses Landes und unsere Geldbeutel haben das Nachsehen. Heutige Windkraftanlagen sind mit jenen der Anfänge aus den 90ern nicht mehr zu vergleichen. Wurden damals- Anlagen vorwiegend im norddeut- Sieht unser schönes Baselbiet bald so aus wie dieser Windpark in Paderborn? Solche Parks zerstören nicht nur das Landschaftsbild, sondern auch die Gesundheit. Quelle: www.gegenwindettlingen.wordpress.com schen Flachland gebaut, die maximal. 80 m