EU-Ratgeber Juli 2019 EU-Ratgeber Juli 2019 | Page 85

PANAMA PAPERS ES GIBT KEINE „ILLEGALEN“ OFFSHORE FIRMEN Ist es tatsächlich eine bedeutende journalistische Arbeit, wenn man 214.000 im Ausland gegründete Gesellschaften öffentlich bei Namen benennen kann obwohl alles, was bisher auf den Tisch gelegt wurde, ausschließlich Vermutungen und die Namen einiger Personen des öffentlichen Lebens sind? Und die bloße Feststellung, dass sich hinter öffentlich eingetragenen Organen einer Gesellschaft nun auch „tatsächliche Eigentümer“ finden lassen, dokumentiert noch lange keinen kriminellen Hintergrund. Vielmehr ist es auch in Europa -Deutschland inklusive - seit Jahrzehnten durchaus gebräuchlich, bestimmte Organe einer Gesellschaft durch Dritte (u.a. Rechtsanwälte oder Steuerberater) vertreten zu lassen. Und zwar vollkommen legal! Besitz einer Offshore Firma ist keine Straftat Eine Offshore-Firma ist rechtlich eine Auslandsbeteiligung. Ein in Deutschland Steuerpflichtiger ist gemäß § 138 Abgabenordnung zur Meldung innerhalb eines Monats verpflichtet. Dafür gibt es ein amtliches Formular vom Finanzamt. Ausgerechnet die USA, die die ganze Welt dazu zwingen, gegen Steuerparadiese und Bankgeheimnis vorzu- gehen, verlangen in US-Steueroasen wie Delaware keine Identi- fizierung! Auch am AIA, also am Allge- meinen Informations- austausch in Steuersachen, den die USA via OECD ebenfalls angeregt haben, nehmen die USA nicht teil… VRzoo.cool - 53