EU-Ratgeber Juli 2019 EU-Ratgeber Juli 2019 | Page 85
PANAMA PAPERS
ES GIBT KEINE „ILLEGALEN“
OFFSHORE FIRMEN
Ist es tatsächlich eine bedeutende journalistische Arbeit, wenn man 214.000 im Ausland
gegründete Gesellschaften öffentlich bei Namen benennen kann obwohl alles, was
bisher auf den Tisch gelegt wurde, ausschließlich Vermutungen und die Namen einiger
Personen des öffentlichen Lebens sind?
Und die bloße Feststellung, dass sich hinter öffentlich eingetragenen Organen einer
Gesellschaft nun auch „tatsächliche Eigentümer“ finden lassen, dokumentiert noch lange
keinen kriminellen Hintergrund. Vielmehr ist es auch in Europa -Deutschland inklusive -
seit Jahrzehnten durchaus gebräuchlich, bestimmte Organe einer Gesellschaft durch
Dritte (u.a. Rechtsanwälte oder Steuerberater) vertreten zu lassen. Und zwar
vollkommen legal!
Besitz einer Offshore Firma ist keine Straftat
Eine Offshore-Firma ist rechtlich eine Auslandsbeteiligung. Ein in Deutschland
Steuerpflichtiger ist gemäß § 138 Abgabenordnung zur Meldung innerhalb eines Monats
verpflichtet. Dafür gibt es ein amtliches Formular vom Finanzamt.
Ausgerechnet die USA,
die die ganze Welt
dazu zwingen, gegen
Steuerparadiese und
Bankgeheimnis vorzu-
gehen, verlangen in
US-Steueroasen wie
Delaware keine Identi-
fizierung! Auch am
AIA, also am Allge-
meinen Informations-
austausch in
Steuersachen, den die
USA via OECD
ebenfalls angeregt
haben, nehmen die
USA nicht teil…
VRzoo.cool - 53