EU-Ratgeber Juli 2019 EU-Ratgeber Juli 2019 | Page 73
Haftungsbeschränkung. Als Freiberufler oder Einzelunternehmer, als GbR, KG
oder OHG haften Sie persönlich mit Ihrem Gesamteinkommen lebenslang.
Nun fragen Sie sich vielleicht:
Wie kann ein Freiberufler, Anwalt oder Arzt oder Heilpraktiker, wie kann ein
Journalist, Wissenschaftler oder Wirtschaftsprüfer pleite gehen? Das geht
schneller als Sie denken. Nämlich dann, wenn Investitionen, Personalkosten und
Mietkosten die Einnahmen übersteigen. Gerade die eben genannten sind
besonders gefährdet, weil z.B. ein guter Arzt oder Anwalt oder Heilpraktiker nicht
auch zwangsläufig ein guter Marketer ist. Genau genommen schließt sich das
sogar aus.
Haftungsbeschränkung für Einzelunternehmer oder Freiberufler
In Deutschland gibt es keine akzeptablen Möglichkeiten einer
Haftungsbeschränkung, jedenfalls nicht für Einzelunternehmer und Freiberufler zu
einem vernünftigen Preis und ohne Nachweis von teils erheblichem Stammkapital.
Dank EU können Sie jetzt die Haftung aushebeln
Aber dank der europäischer Union gibt es Alternativen, die Ihnen kompletten
Schutz bieten und mit denen Sie trotzdem in Deutschland wie bisher tätig sein
können. Das betrifft alle Freiberufler, Kleinunternehmer, GbRs, also alle, die bisher
persönlich mit Ihrem Gesamteinkommen haften mussten.
Wie sieht das im Detail aus?
Vereinfacht gesagt: Es wird für Sie eine EU-Partnerschaftsgesellschaft - keine
Kapitalgesellschaft - gegründet mit mindestens 2 Gesellschaftern.
Sie und ein Partner oder Sie und ersatzweise eine zweite Gesellschaft, die als
Partner fungiert. Ihre Haftung ist beschränkt auf eine Höhe, die Sie selbst
festlegen.