EU-Ratgeber Juli 2019 EU-Ratgeber Juli 2019 | Page 73

Haftungsbeschränkung. Als Freiberufler oder Einzelunternehmer, als GbR, KG oder OHG haften Sie persönlich mit Ihrem Gesamteinkommen lebenslang. Nun fragen Sie sich vielleicht: Wie kann ein Freiberufler, Anwalt oder Arzt oder Heilpraktiker, wie kann ein Journalist, Wissenschaftler oder Wirtschaftsprüfer pleite gehen? Das geht schneller als Sie denken. Nämlich dann, wenn Investitionen, Personalkosten und Mietkosten die Einnahmen übersteigen. Gerade die eben genannten sind besonders gefährdet, weil z.B. ein guter Arzt oder Anwalt oder Heilpraktiker nicht auch zwangsläufig ein guter Marketer ist. Genau genommen schließt sich das sogar aus. Haftungsbeschränkung für Einzelunternehmer oder Freiberufler In Deutschland gibt es keine akzeptablen Möglichkeiten einer Haftungsbeschränkung, jedenfalls nicht für Einzelunternehmer und Freiberufler zu einem vernünftigen Preis und ohne Nachweis von teils erheblichem Stammkapital. Dank EU können Sie jetzt die Haftung aushebeln Aber dank der europäischer Union gibt es Alternativen, die Ihnen kompletten Schutz bieten und mit denen Sie trotzdem in Deutschland wie bisher tätig sein können. Das betrifft alle Freiberufler, Kleinunternehmer, GbRs, also alle, die bisher persönlich mit Ihrem Gesamteinkommen haften mussten. Wie sieht das im Detail aus? Vereinfacht gesagt: Es wird für Sie eine EU-Partnerschaftsgesellschaft - keine Kapitalgesellschaft - gegründet mit mindestens 2 Gesellschaftern. Sie und ein Partner oder Sie und ersatzweise eine zweite Gesellschaft, die als Partner fungiert. Ihre Haftung ist beschränkt auf eine Höhe, die Sie selbst festlegen.