EU-Ratgeber Juli 2019 EU-Ratgeber Juli 2019 | Page 69

FAQ - Fragen & Antworten * Wer übernimmt die Gründung der Gesellschaft und eröffnet das Konto? Die Gründung und Kontoeröffnung übernimmt bekannte deutschsprachige Londoner Anwaltskanzlei Kerr, Schmidt & Partners. Sie bekommen Zugang zur Kanzlei-Hotline täglich von 9 - 17 Uhr. Sie können die Gründung auch in London direkt in der Kanzlei erledigen. Die Gründungskosten sind nicht im Preis enthalten. Ist das legal? Alles was Sie hier lesen, ist legal und verstößt gegen kein Gesetz oder Bafinauflagen. Können Sie auch das Marketing für mein Produkt/Dienstleistung ausserhalb der Finanzierung übernehmen? Ja, das ist möglich - entweder gegen kleinen Aufpreis oder Sie buchen nur Teil 2 für Ihr Produkt. Ich will keine Finanzierung, bin aber an Ihren Marketingleistungen bzw. an den Leistungen der Anwaltskanzlei interessiert. Können Sie da etwas für mich tun? Ja, natürlich. Schreiben Sie einfach, was Sie genau wünschen. Was passiert, wenn zu wenige Aktien verkauft werden oder ich meine Finanzierungsziele noch nicht vollständig erreicht habe? Wenn Sie nach 6 Monaten Ihre Ziele nicht erreicht haben, verlängern Sie die Laufzeit des Marketings. Es besteht auch die Möglichkeit, das in diesem Fall die Werbung gegen Firmenanteile kostenneutral weiterführen. Lehnen Sie auch Projekte ab? Grundsätzlich wird jedes Projekt angenommen, sofern es ethisch vertretbar ist und eine realistische Chance am Markt hat. Sie sind interessiert? Gehen Sie jetzt einfach auf die Webseite www.handbuch-kapital.eu und buchen Sie dort einen unverbindlichen Beratungstermin. Bitte geben Sie als Stichwort an: „DIY-Paket“