EU-Ratgeber Juli 2019 EU-Ratgeber Juli 2019 | 页面 27
EUROPA
INSOLVENZ 1
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PRIVAT-INSOLVENZ
Noch zu wenig bekannt ist, dass Deutsche (und andere EU-Ausländer) in Großbritannien eine
anerkannte private und geschäftliche Entschuldung durchführen können. Wie üblich muss
auch hier der Schuldner seinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegen und eine Wohnung
anmieten.
Vorteile
- Verbraucher-Insolvenzverfahren laufen problemlos ab
- Englischen Insolvenzkosten sind deutlich geringer als deutsche Kosten.
- Die englische Restschuldbefreiung wird automatisch erteilt und nicht, wie in Deutschland,
erst nach richterlicher Prüfung.
- Die englische Restschuldbefreiung gilt auch für nicht angemeldete Gläubigerforderungen
(Gläubiger sind verpflichtet, sich selbst zu informieren).
- Nach der in England erteilten Restschuldbefreiung müssen die Schulden auch in der
deutschen Schufa gelöscht werden.
- Nach englischem Recht gelten die früheren Schulden als erloschen, während sie nach
deutschem Recht lediglich dauerhaft nicht mehr eintreibbar sind.
- lm Vergleich zum beliebten Schulden-Entsorgungsland Frankreich ist der zu treibende
Aufwand in Bezug auf Darstellung des Lebensmittelpunktes geringer, weil die Richter
die Wohnsitzangaben nicht so genau unter die Lupe nehmen wie in Frankreich. ln
GB gibt es kein Meldewesen und keine Einwohnermeldeämter.