EU-Ratgeber Juli 2019 EU-Ratgeber Juli 2019 | Page 13
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ALLES WICHTIGE RUNDUM DEN
EUROPA-FÜHRERSCHEIN ERFAHREN
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1. Wer kann einen EU-Führerschein bekommen?
Grundsätzlich jeder, der bereits einen Führerschein hat. Auch
wenn dieser eingezogen oder gesperrt ist, oder eine MPU vor der
Tür steht.
2. Für wen gibt es keinen EU-Führerschein?
- Wenn Sie noch nie einen Führerschein hatten, müssen Sie diesen
neu machen - dabei können wir nicht helfen.
- Wenn die Frist seit Aufhebung der Sperre über 24 Monate liegt.
- Wenn starke gesundheitliche Beeinschränkungen vorliegen und
deswegen der FS entzogen wurde.
3. Welche Fristen sind zu beachten?
Grundsätzlich keine, wenn Sie einen gültigen Führerschein ohne
Sperre o.ä. besitzen. Wenn eine Sperre aufgehoben wurde, darf
die Aufhebung nicht länger als 24 Monate zurückliegen. Es darf
kein neues Fahrverbot oder Sperre ausgesprochen sein.
4. Wo gilt der Europa-Führerschein?
Weltweit - auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
5. Welche Rechtsgrundlage?
§ 28 Fahrerlaubnisverordnung und 3. EU Führerscheinrichtlinie
vom 19.1.2013
Stand OKTOBER /
2018