EU-Ratgeber Juli 2019 EU-Ratgeber Juli 2019 | Page 13

/ 4 A ALLES WICHTIGE RUNDUM DEN EUROPA-FÜHRERSCHEIN ERFAHREN SIE HIER 1. Wer kann einen EU-Führerschein bekommen? Grundsätzlich jeder, der bereits einen Führerschein hat. Auch wenn dieser eingezogen oder gesperrt ist, oder eine MPU vor der Tür steht. 2. Für wen gibt es keinen EU-Führerschein? - Wenn Sie noch nie einen Führerschein hatten, müssen Sie diesen neu machen - dabei können wir nicht helfen. - Wenn die Frist seit Aufhebung der Sperre über 24 Monate liegt. - Wenn starke gesundheitliche Beeinschränkungen vorliegen und deswegen der FS entzogen wurde. 3. Welche Fristen sind zu beachten? Grundsätzlich keine, wenn Sie einen gültigen Führerschein ohne Sperre o.ä. besitzen. Wenn eine Sperre aufgehoben wurde, darf die Aufhebung nicht länger als 24 Monate zurückliegen. Es darf kein neues Fahrverbot oder Sperre ausgesprochen sein. 4. Wo gilt der Europa-Führerschein? Weltweit - auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz. 5. Welche Rechtsgrundlage? § 28 Fahrerlaubnisverordnung und 3. EU Führerscheinrichtlinie vom 19.1.2013 Stand OKTOBER / 2018