5 Fazit
Nach den aktuellen Vorgaben der CSRD werden Unternehmen zukünftig offenlegen müssen , in welchem Umfang sie klimarelevante Emissionen direkt und im Rahmen der jeweiligen Lieferketten zu verantworten haben . In Deutschland wird der Anwenderkreis von derzeit rund 500 Unternehmen mit der CSRD auf knapp 15.000 und europaweit sogar auf ca . 49.000 Unternehmen ausgeweitet , 19 wodurch insbesondere auch der deutsche Mittelstand nunmehr miterfasst wird .
Wie bereits ausgeführt , stehen mit dem International Sustainability Standards Board ( ISSB ) und den im Auftrag der Europäischen Kommission entwickelten European Sustainability Reporting Standards ( ESRS ) zwei neue Standards als Leitplanken für die CSRD-konforme Berichterstattung zur Verfügung . Mit Inkrafttreten der CSRD zum 1 . Januar 2024 sind die ESRS-Standards obligatorisch für alle Unternehmen , die der CSRD unterliegen . Um die gewünschte Transparenz und Vergleichbarkeit zu erreichen , sollen ESRS-Standards und die über Europa hinausgehenden ISSB-Standards zueinander kompatibel werden .
Organisationen der öffentlichen Hand und kirchliche Organisationen ( sowie Nichtregierungsorganisationen ) bleiben von diesen Anforderungen verschont , obwohl sie ebenfalls wesentliche wirtschaftliche Akteure sind .
Entsprechend den aktuellen und zukünftigen regulatorischen Anforderungen berichten die untersuchten Organisationen in unterschiedlichem Maße über relevante ESG-Themenstellungen :
Das Gros der untersuchten ( Groß- ) Unternehmen hat bereits ( einfache ) Materialitätsanalysen durchgeführt und berichtet umfangreich über relevante ESG-Sachverhalte .
Hierbei stehen in der Regel Environment- und Compliance-Themen im Mittelpunkt . Erstere sind getrieben durch die politischen und gesetzlichen Vorgaben der letzten Jahre . Letztere sind getrieben durch ( branchenspezifische ) regulatorische Vorgaben ( Emissionen , Arbeitsschutz , Datenschutz etc .) und damit verbundene Risikoüberlegungen .
Der öffentliche Sektor berichtet hingegen nur zu einem gewissen Maß und die beiden christlichen Kirchen nur in geringem Umfang über ESG-Sachverhalte .
Diejenigen Organisationen , die über ESG-Sachverhalte berichten , tun dies nach unterschiedlichen und teilweise parallel nach mehreren Standards .
Aus ordnungspolitischer Sicht erscheint es sinnvoll , den Kreis der berichtspflichtigen Organisationen auf sämtliche Akteure auszuweiten und möglichst zeitnah Standards zu setzen , an denen sich Organisationen und deren Dienstleister orientieren können .
19
Quelle : https :// www . csr-in-deutschland . de / DE / CSR-Allgemein / CSR-Politik / CSR-in-der-EU / Corporate- Sustainability-Reporting-Directive / corporate-sustainability-reporting-directive-art . html .
ESG-Regelungen in der Praxis © 2024 goetzpartners , Macromedia Seite 31