ESG-Berichterstattungen in der aktuellen Praxis | Page 2

Vorwort
Liebe Leserinnen und Leser , 1
das Thema Nachhaltigkeit oder ESG – Environmental , Social und Governance – nimmt in der politischen und gesellschaftlichen Diskussion seit Monaten eine herausragende Stellung ein .
Zum 1 . Januar 2024 wird „ ESG “ auch für das Tagesgeschäft zahlreicher Unternehmen eine weitere Dynamik erhalten . Denn ab diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen , die bereits der CSR-Berichterstattung 2 unterliegen , einen sogenannten „ erweiterten Nachhaltigkeitsbericht “ nach der neuen CSRD- Richtlinie 3 erstellen . Auch wird der Kreis der betroffenen und damit berichtspflichtigen Unternehmen deutlich erweitert .
Zu dem Kreis der betroffenen Unternehmen gehören nicht nur produzierende Unternehmen , sondern auch Kreditinstitute . Nach der CSRD-Richtlinie gilt dann auch dort der Grundsatz der sogenannten „ doppelten Materialität “. Dieser Grundsatz verpflichtet Unternehmen dazu , Nachhaltigkeitsaspekte immer aus zwei Perspektiven zu betrachten , und zwar einer „ Outside-in ” -Perspektive ( beschreibt die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsfaktoren wie z . B . Klimawandel auf künftige Cashflows ) und einer „ Inside-out ” -Perspektive ( beschreibt die Auswirkungen des unternehmerischen Handelns auf externe Rechtssubjekte und Rechtsobjekte , also z . B . Einwohner einer bestimmten Region oder die Umwelt ).
Hierdurch werden sich zukünftig auch zwangsläufig Finanzierungsfragen stellen , da Kreditinstitute zukünftig die Kreditvergabe an Unternehmen auch von ESG-Konformität in dem jeweiligen Unternehmen abhängig machen werden .
Klar ist , dass kein Teilnehmer des Wirtschaftslebens an der Beschäftigung mit ESG vorbeikommen wird . Im Gegenteil , das Thema wird in vielen Fällen auch zur Chefsache werden ( müssen ).
Da bei der Beschäftigung mit einem ( teilweise ) neuen Thema regelmäßig ein Überblick hilfreich sein kann , haben wir in unserer Studie ein Kapitel den historischen , aktuellen und zukünftigen regulatorischen Rahmenbedingungen gewidmet . Darüber hinaus möchten wir mit der vorliegenden Studie Betroffenen und Interessierten aufzeigen , welche ESG-Aktivitäten heute ( Berichtsjahr 2022 / 23 ) von einer ausgewählten Gruppe von ( Groß- ) Organisationen berichtet werden , einen Beitrag in der aktuellen Diskussion über regulatorische Rahmenbedingungen leisten und eine Empfehlung für zukünftig ESG-berichtspflichtige Organisationen aussprechen .
Dabei haben wir den Fokus unserer Studie bewusst weit gefasst und neben „ klassischen “ Unternehmen auch öffentliche Organisationen ( Kommunen , Länder und Bundesministerien ) sowie die beiden großen christlichen Kirchen berücksichtigt . Diese zählen zu den größten Arbeitgebern und Erbringern von Dienstleistungen in Deutschland , fallen aber nur bedingt unter die aktuelle und zukünftige ESG- Regulierung und werden daher bei vielen Untersuchungen nicht betrachtet .
1
Zur besseren Lesbarkeit wird in dieser Studie das generische Maskulinum verwendet . Die dabei verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter .
2
S . u . Punkt 1.6 .
3
S . u . Punkt 1.11 .
ESG-Regelungen in der Praxis © 2024 goetzpartners , Macromedia Seite 2