divingEurope 4|2025 | Nr. 44 | Page 647

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Wer sich auch nur schwimmend in einer Schutzzone A aufhält, lernt die italienische Wasserschutzpolizei schneller kennen, als er Buongiorno sagen kann. Tauchbasen dürfen nur mit Lizenz in den Marinepark.
Von Frank Schneider
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