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Rheinländer gelten oft als stoisch, auf jeden Fall aber als in jeder Lage zuversichtlich. Das macht der wohl bedeutendste Paragraph des „ Rheinisch‘ Jrundjesetz“( Rheinisches Grundgesetz) deutlich: „ Et hätt noch emmer joot jejange“ – frei übersetzt: Bis jetzt ist noch immer alles gut gegangen. Das gilt auch für die Tauchbasis von Jürgen Arends an den beiden Krämerseen in Monheim.
Der Düsseldorfer leitete sie seit 1999 ein paar Schritte von den Ufern der Baggerseen entfernt, die sich in ehemaligen Kiesgruben nach Ende derer Nutzung gebildet hatten. 2021 kam jedoch eine Ankündigung der Stadt, dass der Parkplatz für das benachbarte Erlebnisbad Mona Mare erweitert werde und dafür die damalige Basis weichen müsse – und der Tauchbetrieb eingestellt werde. Es schien das Ende der Krämerseen als Ziel für Taucher. Da stand dann also erst mal Paragraph 1 des Rheinischen Grundgesetzes im Raum: „ Et is wie et is“. Weil aber ja nie einer weiß, ob der Paragraph 3( siehe oben) tatsächlich zur Geltung kommt, steht dazwischen erst noch „ Et kütt wie et kütt“ – es kommt wie es kommt. Und siehe da: Für die Krämerseen deutete sich nach drei Jahren ein Comeback als Tauchgewässer an. Zwar ist die Basis nicht mehr so groß angelegt wie in früheren Jahren und steht jetzt an anderer Stelle, doch Paragraph 3 hat sich immerhin durchgesetzt.
Was aber macht die Krämerseen so besonders? Die Gewässer sind seit einer gefühlten Ewigkeit in Privatbesitz und von Zäunen umgeben.
Die beiden ehemaligen Kiesgruben sind durch eine Art Damm getrennt
Das Tauchen war daher – ebenso wie Angeln – von Anfang an reglementiert. Mal eben nachts heimlich in den Teich hüpfen war hier also noch nie möglich. Und das ist auch nun wieder so. Der Zugang ist zudem in der Regel auf das Wochenende
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