Die positive Gratiszeitung KW 45 21 | Page 15

WERBUNG • 9 . NOVEMBER 2021 FACHKRÄFTE DER ZUKUNFT I 15

Arbeitsklima ist das A und O während der Lehrzeit natürlich auch auf die ihm zustehenden Rechte bestehen .

nisse halten – ein einmal gebrochenes Vertrauen , kann schwer wieder aufgebaut werden .
Des Weiteren sollte auf einen sorgfältigen Umgang mit den Werkzeugen bzw . Arbeitsmaterialien und auf die Befolgung dienstlicher Anweisungen geachtet werden . Sollte ein Lehrling erkranken oder durch sonstige Verhinderung nicht zur Arbeit erscheinen können , muss dies unverzüglich dem Ausbildner mitgeteilt werden . Sollte der Fall eintreten , dass ein Lehrling seine Pflichten vernachlässigt , kann dieser sogar seine Lehrstelle verlieren .
WELCHE RECHTE HAT DER LEHRLING ? Ein Lehrling hat u . a . das Recht auf eine ordnungsgemäße Ausbildung zu bestehen , bei der er einen regelmäßigen Lohn ( Lehrlingsentschädigung ) erhält und einen Urlaub von 25 bis 30 Tagen ( je nach Branche ) in Anspruch nehmen kann .
Für den Besuch der Berufsschule darf der Lehrling bei seinem Arbeitgeber um Freistellung ansuchen – dieser Schulbesuch
Bezahlte Anzeige www . ams . at ist natürlich auch im Interesse des Arbeitgebers und stellt in seltensten Fällen ein Problem dar . Werden dem Lehrling Prüfungstaxen oder Materialkos ten in Rechnung gestellt , darf er diese an seinen Arbeitgeber weiterreichen . Ein Lehrling hat weiters das Recht , ihm auferlegte Arbeitsaufträge

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abzulehnen , wenn diese nicht zu seiner Arbeit gehören oder seine Kräfte übersteigen . Sollte im Zuge der Ausbildung ein Einquartieren in einem Internat notwendig sein und die Internatskosten höher als die Lehrlingsentschädigung sein , wird der Differenzbetrag ausbezahlt .
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