14 7 . Februar 2023 • WERBUNG
Dr . Hans Peter Raab , Notariat in Ried i . I .
Mag . Kurt Leidenmühler , Notariat in Haag a . H .
Mag . Bertold Hauser , Notariat in Obernberg a . I .
Rechtlich absichern mit einem
In familiären Angelegenheiten sind Rechtssicherheit und Vorsorge besonders wichtig . Der Notar hat große Erfahrung im Familienrecht , kann speziell auf individuelle Anliegen der Klienten eingehen und Dinge bereits im Vorfeld so sicher und verlässlich gestalten , dass spätere Streitigkeiten vermieden werden können .
Öffentlicher Notar
Dr . Hans Peter RAAB & PARTNER
Grundsätzlich ändert sich durch die Heirat am Vermögensstand der Eheleute nichts . Jeder Ehepartner bleibt Eigentümer seines bisherigen , aber auch seines zukünftigen Vermögens , welches er alleine erwirbt . Dies nennt man Gütertrennung . Es ist jedoch möglich , durch einen Notariatsakt eine Gütergemeinschaft zu begründen . Viele Ehegatten scheuen sich davor , eine Ehe einzugehen , wenn der Erhalt ihres mitgebrachten Vermögens – also beispielsweise einer Liegenschaft , die sich schon lange im Familienbesitz befindet – im Fall des Scheiterns der Ehe nicht gesichert ist .
Nach der bis Ende 2009 geltenden Rechtslage konnten Ehepartner nur über eheliche Ersparnisse wirksame Vorausvereinbarungen für den Scheidungsfall in Form von Notariatsakten treffen . Für das eheliche Gebrauchsvermögen sowie für die Ehewohnung war eine solche , für den Scheidungsrichter bindende , Vereinbarung nicht möglich .
„ OPTING-OUT- VEREINBARUNG “ Seit 1 . Jänner 2010 existieren mehrere Absicherungsmöglichkeiten für Eheleute , die auch über die Ehewohnung und das eheliche Gebrauchsvermögen bindend disponieren möchten .
In einer sogenannten „ Opting-Out-Vereinbarung “ kann eine grundsätzlich in die eheliche Aufteilung fallende Ehewohnung mittels Notariatsakt aus der Aufteilungsmasse ausgenommen werden . In einer diesbezüglichen Vereinbarung kann auch das aus dem Familienbesitz eines Ehepartners stammende Vermögen enthalten sein und daher geschützt werden .
„ OPTING-IN-VEREINBARUNG “ Andererseits kann eine grundsätzlich von der ehelichen Aufteilung ausge nommene Ehewohnung zum Schutz des nicht vermögenden Ehegatten in die eheliche Aufteilung einbezogen werden („ Opting-In-
Verein bar ung “). Wie bisher können weiterhin auch Vorwegvereinbarungen über sonstige eheliche Ersparnisse ( wie zum Beispiel Sparbücher , Wertpapier depots , Immobilien als Wert anlage ) in Form eines Notariatsaktes abgeschlossen werden . www . notar . at
4910 Ried i . I ., Stelzhamerplatz 2 T : 0 77 52 826 44-0 , F : 0 77 52 800 98 office @ notar-raab . at , www . notar-raab . at
Aubach 20 , 4680 Haag am Hausruck Tel .: 077 32 / 39 31 Fax : 077 32 / 39 31-15 e-mail : kurt . leidenmuehler @ notar . at www . notariat-haag . at