2.3 Beurlaubung wegen Elternzeit 3. Teilzeitstudium
Als Studierende mit Kindern können Sie für die Dauer der
gesetzlichen Elternzeit maximal sechs Semester eine Be-
urlaubung beantragen. Ein wegen Mutterschutz bereits
gewährtes Urlaubssemester wird auf diese Maximalzeit an-
gerechnet. Bei jedem weiteren Kind verlängert sich die Frist
– je nach Geburtstermin des Kindes – um bis zu drei weitere
Jahre. Einen Anspruch auf eine bis zu dreijährige Elternzeit
je Kind haben beide Elternteile. Sie kann auch gleichzeitig
von beiden Elternteilen beantragt werden. Eine weitere Möglichkeit, Studium und Erziehung von Kin-
dern zu vereinbaren, ist ein Teilzeitstudium. Dies ist in ei-
nigen Studiengängen an der KU möglich, Auskunft erteilt
Ihnen hierzu der zuständige Sachbearbeiter im Prüfungs-
amt. Wenn ein Teilzeitstudium möglich und beabsichtigt ist,
müssen Sie dies im Studierendenbüro anzeigen. Ein Wech-
sel von Voll- auf Teilzeit und umgekehrt ist immer nur in der
Rückmeldezeit zum Folgesemester möglich.
Ihr Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des
dritten Lebensjahres eines Kindes. Ein Anteil von bis zu 24
Monaten kann zwischen dem dritten Geburtstag und dem
vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch ge-
nommen werden.
2.4 Finanzielle Auswirkungen
Während der Beurlaubung erhalten Sie keine BAföG-Förde-
rung. Es kann jedoch eine Verlängerung der Höchstförde-
rungsdauer beantragt werden. Der Semesterbeitrag muss
im Rahmen der fristgerechten Rückmeldung auch während
einer Beurlaubung entrichtet werden. Weitere Informatio-
nen zur Beurlaubung finden Sie im Leitfaden für familien-
freundliche Regelungen unter Punkt 6 (S. 32).
Informationen
Bei Fragen zur Beurlaubung wenden Sie sich bitte an
das Studierendenbüro:
www.ku.de/studierendenbuero/beurlaubung
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Derzeit sind folgende Studiengänge in Teilzeit studierbar:
n n Bachelorstudiengänge: Angewandte Musikwissen-
schaft und Musikpädagogik, Europastudien, Geo-
graphie, Mathematik und Pädagogik. Der Bache-
lorstudiengang „Pflegewissenschaft” ist möglich für
Gesundheits- und Krankenpflegekräfte.
n n Masterstudiengänge: Bildung für nachhaltige Ent-
wicklung, Europastudien, Journalistik mit Schwer-
punkt Innovation und Management, Umweltprozesse
und Naturgefahren.
Weiterführende Informationen zu den Teilzeitstudiengägen
erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung der KU.
4. Verlängerung Studiendauer
Als Studierende mit familiären Verpflichtungen können Sie
eine Verlängerung der Frist für das Bestehen der Bache-
lor- oder Masterprüfung beantragen. Gemäß § 11 Abs. 2
APO kann auf Antrag die Frist für das erstmalige Nichtbe-
stehen und gemäß § 11 Abs. 4 APO die Frist für das end-