Deutsch - Nooteboom Giants on the Road Magazine Deutsch - Nr 6 - 2019 | Page 50

HELLA VORSCHRIFTEN FÜR SEITENMARKIERUNGSLEUCHTEN IN DEN KOMMENDEN JAHREN SOLLEN IMMER MEHR ANHÄNGER UND AUFLIEGER MIT BLINKENDEN SEITEN- MARKIERUNGSLEUCHTEN AUSGESTATTET WERDEN. Die blinkende Seitenbeleuchtung ist noch nicht verpflichtend, aber eine Änderung der Vorschriften ist in Vorbereitung. Blinkende Seitenleuchten bekommt man mittlerweile bei viele Herstellern, auch weil die Kunden Vorteile darin sehen. Nooteboom wird die blinkende LED-Seitenbeleuchtung von HELLA noch in diesem Jahr nutzen. SICHERHEIT Die Diskussion über blinkende Seitenmarkierungen dauert schon eine Weile. Sie sind in erster Linie als Warnung für andere Verkehrsteilnehmer gedacht. Radfahrer, die im Dunkeln und im toten Winkel für den Fahrer kaum sichtbar sind, erkennen durch die blinkenden Seitenleuchten, dass der Lkw abbiegen will und können sich besser schützen. In den kommenden Jahren werden blinkende 50 Seitenleuchten wohl obligatorisch werden, aber das steht noch nicht auf der Tagesordnung. Außerdem wird die Vorschrift sicherlich nicht für Fahrzeuge gelten, die bereits zugelassen sind. Speziell für Kunden, die sich für die sichere Option der blinkenden Seitenmarkierungsleuchten entscheiden, hat HELLA eine Einheit entwickelt, welche die Seitenmarkierungsleuchte mit der Blinkleuchte synchronisiert. VORSCHRIFTEN Die Vorschriften für die Beleuchtung von Nutzfahrzeugen werden immer detaillierter. Auf der HELLA-Webseite finden Sie eine umfangreiche Broschüre, in der alle Details rund um die Beleuchtung anschaulich erläutert werden. ■