Deutsch - Nooteboom Giants on the Road Magazine Deutsch - Nr 5 - 2018 | Page 16

GIANTS ON THE ROAD ■  16  lle Transporte mit mehr als 90 Tonnen Gesamtgewicht müssen begleitet A werden ■  T  ransporte, die länger als 30 Meter sind, sind auf Autobahnen nicht mehr zulässig Verkehrsstation Hasselt, der sich fast täglich mit Menschen trifft, welche mit Spezialtransporten beschäftigt sind. Gert Bervoets kennt wie kein anderer die Einzelheiten der belgischen Rechtsvorschriften über Sondertransporte. von Rotterdam an. Die Transportunternehmen müssen in Belgien noch jahrelang über Nebenstraßen fahren. Wir wollen vermeiden, dass wir - wie in Deutschland - viele Brücken sanieren müssen.“ WIE WERDEN AUSNAHMEN GEWÄHRT? TECHNISCHE DATEN Gert: „Transportunternehmen können über WebTeuv eine Freistellung be- antragen. Für Transporte, die das Straßennetz 90 oder 120 befahren können und innerhalb von fünf Kilometern abseits dieser Strecken be- und entladen werden können, ist das ganz einfach. Die Netze sind nicht flächendeckend, so dass für einen Teil der Strecke eine Einzelgenehmigung beantragt werden muss, die ‚Routengenehmigung‘. Die Bearbeitung dauert länger, wenn eine zusätzliche Brückenberechnung erforderlich ist.“ Gert: „In Belgien ist ein Freistellungsantrag derzeit nicht direkt mit den technischen Daten eines Fahrzeugs verknüpft. Theoretisch ist es sogar möglich, eine Befreiung anhand des Fahrzeugbriefs eines Lkws zu be- antragen. Wir wünschen uns ein System wie in den Niederlanden, in dem alle Fahrzeuge - auch ausländische - registriert sind. Es kommt vor, dass wir manchmal auf Transporte mit einem osteuropäischen Fahrzeugdokument stoßen, das für uns fast unleserlich ist.“ AUF DER AUTOBAHN? WETTBEWERBSVERZERRUNGEN Gert: „Viele der Autobahnen in Belgien wurden in den 1950er und 1960er Jahren gebaut. Damals war es üblich, Brücken mit einer Tragfähigkeit von 30 Tonnen zu bauen. Lkw mit einem Gewicht von bis zu 44 Tonnen sind auf Autobahnen bereits zugelassen, höhere Gewichte sind derzeit jedoch nicht möglich. Auf einigen Teilen der Autobahnen können ausnahms- weise Langtransporte mit über 44 Tonnen Gewicht zugelassen werden, wenn der Abstand zwischen der letzten Achse der Zugmaschine und der ersten Achse des gezogenen Fahrzeugs mindestens 25 Meter beträgt. Neue Brücken werden mit einem Gesamtgewicht von 120 Tonnen und einer Achslast von 15 Tonnen berechnet. Dadurch verlagert sich das Problem auf die Zufahrtsstraßen, die in vielen Fällen nicht für hohe Lasten geeignet sind. Alle Sondertransporte mit einem Gewicht von mehr als 44 Tonnen fahren derzeit auf zugelassenen Nebenstraßen. Das kostet zusätzliche Zeit, zusätzlichen Verschleiß, erhöhten Kraftstoffverbrauch und geht zu Lasten der Sicherheit. Es ist auch schlecht für die Erreichbarkeit der Häfen von Antwerpen, Ostende und Zeebrügge. Der Export einiger großer deutscher Hersteller erfolgt nicht mehr über Antwerpen. Wenn wir in Antwerpen zu viele Kontrollen durchführen, fahren die Schwertransporte eben den Hafen Gert: „Bei der Beantragung einer Einzelgenehmigung über Gemeindestraßen kann es vorkommen, dass ein Transportunternehmen nach wochenlangem Warten eine negative Antwort erhält. Der Transporteur muss dennoch einen Teil der Kosten - die Gebühr - über- nehmen. Wir verstehen auch, dass Baumaschinen nicht vier Wochen lang stehen bleiben. Dennoch müssen wir die Vorschriften aufrechterhalten. Persönlich halte ich es für wichtig, dass die Durchsetzung darauf abzielt, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.“ FAHRZEITEN Gert: „Wir sehen bei Inspektionen regelmäßig, dass ein Fahrer ungeplant im Hotel oder einem Parkplatz übernachtet hat, abweichend von der ur- sprünglichen Fahrstrecke. Zu diesem Zweck wird häufig