Deutsch - Nooteboom Giants on the Road Magazine Deutsch - Nr. 3 - 2016 | Page 29
BESTIMMUNGEN
ÄNDERUNGEN IN DEUTSCHLAND FÜR 2-ACHS-SATTELANHÄNGER
In den deutschen Bestimmungen werden zwei verschiedene Arten von
Achsen spezifiziert: Starrachsen und geteilte Achsen. Pendelachsen
und Achsen mit Einzelradaufhängung werden als geteilte Achsen
klassifiziert. In diesem Jahr beschloss der BLFA-TK, nach Rücksprache
mit dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg, nicht länger
Ausnahmegenehmigungen nach Par. 70 StVZO für 12 Tonnen pro Achse
zu erteilen, wenn es 2-Achsen-Sattelanhänger betrifft. Nur unter der
Voraussetzung, das der Sattelanhänger mit Pendelachsen ausgerüstet ist,
kann eine Ausnahmegenehmigung für 2 x 12 Tonnen weiterhin erteilt
werden.
Die deutsche BSK (Bundesfachgruppe Schwertransporte und
Kranarbeiten) arbeitet seit langem daran, Regelungen zu koordinieren,
wie es gegenwärtig bei Sattelanhängern mit mehr als 3 Achsen der Fall ist.
Im Ergebnis wurden durch den BLFA-TK zwei wichtige Entscheidungen
getroffen. Die erste Entscheidung legt fest, dass die BASt (Bundesanstalt
für Straßenwesen) die Aufgabe erhält, eine Beurteilung der Belastung
der Strasse durch Pendelachsen im Vergleich zu geteilten Achsen
In den Niederlanden kann der
Unterschied zwischen Pendelachsen
und einer Einzelradaufhängung bis
zu 3 Tonnen/Achse betragen
(Einzelradaufhängung) zu erstellen. In der anderen Entscheidung wird
festgelegt, dass in ganz Deutschland – bis zur Vorlage und Diskussion der
BASt-Beurteilung– Ausnahmegenehmigungen für 2-Achs Sattelanhänger
nur bei Verwendung von Pendelachsen zu erteilen sind.
PENDELACHSEN IN DEN NIEDERLANDEN
Die holländischen Bestimmungen unterscheiden auch zwei Arten von
Achsen: Starrachsen und Pendelachsen. Alle Arten von Achsen mit
Einzelradaufhängung werden gegenwärtig als Starrachsen klassifiziert.
Trotz verschiedener Anfragen zur Erhöhung des Achsgewichts erhalten
unabhängige Federungen mit einer langfristigen Ausnahmegenehmigung
von 100 Tonnen keine Ausnahmegenehmigung für mehr als 10 Tonnen
pro Achse. Im Rahmen der gleichen Ausnahmebestimmungen wird
festgelegt, dass Pendelachsen eine maximale Ladekapazität von 12 Tonnen
pro Achse haben. Für 2-Achs-Tieflader mit Einzelradaufhängung ist der
Unterschied sogar noch größer, da das Gesamtgewicht in Kombination
mit einer 3-Achsen-Zugmaschine unter 50 Tonnen bleibt und damit
nicht für eine Ausnahmeregelung für das Gewicht qualifiziert ist. Das
Ergebnis: 9 Tonnen pro Achse für einen 2-Achsen-Sattelanhänger mit
Einzelradaufhängung und 12 Tonnen für einen Sattelanhänger mit
Pendelachsen. In der Praxis heißt das, dass der 2-Achsen-Tieflader mit
Pendelachsen, z. B. der Nooteboom EURO-PX, eine um 6 Tonnen höhere
Ladekapazität als ein ähnlicher Tieflader mit Einzelradaufhängung, z. B.
ein SL, Panther, MPA und Twinaxle-2, hat.
FRANKREICH: IN KAT. 3 EINE HÖHERE LADEKAPAZITÄT
AUF EINER PENDELACHSE
Die französische Gesetzgebung teilt den Schwertransport in drei
Kategorien ein. Das Gesetz unterscheidet drei Arten von Achsen:
Starrachsen, geteilte Achsen und Pendelachsen. Zur Bestimmung
des maximalen Bruttogewichts werden Starrachsen, geteilte Achsen
(mit Einzelradaufhängung) und Pendelachsen gleich behandelt. Eine
Ausnahmeregelung gilt für Pendelachsen. In Kategorie 3 können höhere
Achslasten als bei Starrachsen und Achsen mit Einzelradaufhängung genehmigt werden. Das hängt von der Anzahl der Achslinien, dem Abstand
zwischen den Achsen und davon ab, ob einfach oder doppelt montierte
Reifen vorhanden sind. Fahrzeuge fallen in Kategorie 3, sobald das beladene Fahrzeug länger als 25 Meter bzw. breiter als 4 Meter ist oder ein
Gesamtgewicht von mehr als 72 t hat.
Der Nooteboom EURO-PX-Tieflader ist das Ergebnis einer technischen
Entwicklung, die viele Jahre andauerte. Die höhere Ladekapazität, die in
Deutschland für den 2-Achsen-Euro-PX-Tieflader zugelassen ist, zeigt,
dass die Innovation auch praktische Vorteile hat. Drei unabhängige europäische Staaten – die Niederlande, Deutschland und Frankreich – erkennen die Vorteile von Pendelachsen gegenüber einer Einzelradaufhängung
an. Das Ergebnis: eine bis zu 3 Tonnen höhere Ladekapazität pro
Achslinie. ■
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