Deutsch - Nooteboom Giants on the Road Magazine Deutsch - Nr. 3 - 2016 | Page 29

BESTIMMUNGEN ÄNDERUNGEN IN DEUTSCHLAND FÜR 2-ACHS-SATTELANHÄNGER In den deutschen Bestimmungen werden zwei verschiedene Arten von Achsen spezifiziert: Starrachsen und geteilte Achsen. Pendelachsen und Achsen mit Einzelradaufhängung werden als geteilte Achsen klassifiziert. In diesem Jahr beschloss der BLFA-TK, nach Rücksprache mit dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg, nicht länger Ausnahmegenehmigungen nach Par. 70 StVZO für 12 Tonnen pro Achse zu erteilen, wenn es 2-Achsen-Sattelanhänger betrifft. Nur unter der Voraussetzung, das der Sattelanhänger mit Pendelachsen ausgerüstet ist, kann eine Ausnahmegenehmigung für 2 x 12 Tonnen weiterhin erteilt werden. Die deutsche BSK (Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten) arbeitet seit langem daran, Regelungen zu koordinieren, wie es gegenwärtig bei Sattelanhängern mit mehr als 3 Achsen der Fall ist. Im Ergebnis wurden durch den BLFA-TK zwei wichtige Entscheidungen getroffen. Die erste Entscheidung legt fest, dass die BASt (Bundesanstalt für Straßenwesen) die Aufgabe erhält, eine Beurteilung der Belastung der Strasse durch Pendelachsen im Vergleich zu geteilten Achsen In den Niederlanden kann der Unterschied zwischen Pendelachsen und einer Einzelradaufhängung bis zu 3 Tonnen/Achse betragen (Einzelradaufhängung) zu erstellen. In der anderen Entscheidung wird festgelegt, dass in ganz Deutschland – bis zur Vorlage und Diskussion der BASt-Beurteilung– Ausnahmegenehmigungen für 2-Achs Sattelanhänger nur bei Verwendung von Pendelachsen zu erteilen sind. PENDELACHSEN IN DEN NIEDERLANDEN Die holländischen Bestimmungen unterscheiden auch zwei Arten von Achsen: Starrachsen und Pendelachsen. Alle Arten von Achsen mit Einzelradaufhängung werden gegenwärtig als Starrachsen klassifiziert. Trotz verschiedener Anfragen zur Erhöhung des Achsgewichts erhalten unabhängige Federungen mit einer langfristigen Ausnahmegenehmigung von 100 Tonnen keine Ausnahmegenehmigung für mehr als 10 Tonnen pro Achse. Im Rahmen der gleichen Ausnahmebestimmungen wird festgelegt, dass Pendelachsen eine maximale Ladekapazität von 12 Tonnen pro Achse haben. Für 2-Achs-Tieflader mit Einzelradaufhängung ist der Unterschied sogar noch größer, da das Gesamtgewicht in Kombination mit einer 3-Achsen-Zugmaschine unter 50 Tonnen bleibt und damit nicht für eine Ausnahmeregelung für das Gewicht qualifiziert ist. Das Ergebnis: 9 Tonnen pro Achse für einen 2-Achsen-Sattelanhänger mit Einzelradaufhängung und 12 Tonnen für einen Sattelanhänger mit Pendelachsen. In der Praxis heißt das, dass der 2-Achsen-Tieflader mit Pendelachsen, z. B. der Nooteboom EURO-PX, eine um 6 Tonnen höhere Ladekapazität als ein ähnlicher Tieflader mit Einzelradaufhängung, z. B. ein SL, Panther, MPA und Twinaxle-2, hat. FRANKREICH: IN KAT. 3 EINE HÖHERE LADEKAPAZITÄT AUF EINER PENDELACHSE Die französische Gesetzgebung teilt den Schwertransport in drei Kategorien ein. Das Gesetz unterscheidet drei Arten von Achsen: Starrachsen, geteilte Achsen und Pendelachsen. Zur Bestimmung des maximalen Bruttogewichts werden Starrachsen, geteilte Achsen (mit Einzelradaufhängung) und Pendelachsen gleich behandelt. Eine Ausnahmeregelung gilt für Pendelachsen. In Kategorie 3 können höhere Achslasten als bei Starrachsen und Achsen mit Einzelradaufhängung genehmigt werden. Das hängt von der Anzahl der Achslinien, dem Abstand zwischen den Achsen und davon ab, ob einfach oder doppelt montierte Reifen vorhanden sind. Fahrzeuge fallen in Kategorie 3, sobald das beladene Fahrzeug länger als 25 Meter bzw. breiter als 4 Meter ist oder ein Gesamtgewicht von mehr als 72 t hat. Der Nooteboom EURO-PX-Tieflader ist das Ergebnis einer technischen Entwicklung, die viele Jahre andauerte. Die höhere Ladekapazität, die in Deutschland für den 2-Achsen-Euro-PX-Tieflader zugelassen ist, zeigt, dass die Innovation auch praktische Vorteile hat. Drei unabhängige europäische Staaten – die Niederlande, Deutschland und Frankreich – erkennen die Vorteile von Pendelachsen gegenüber einer Einzelradaufhängung an. Das Ergebnis: eine bis zu 3 Tonnen höhere Ladekapazität pro Achslinie. ■ 29