Deutsch - Nooteboom Giants on the Road Magazine Deutsch - Nr. 3 - 2016 | Page 24

GIANTS ON THE ROAD ■  Alle Transporte mit einem Gewicht über 72 Tonnen fallen unter Kategorie 3 ZULÄSSIGE GEWICHTE FÜR VERSCHIEDENE FAHRZEUGKONFIGURATIONEN. Anzahl der Achsen Rechtlich (Code de la Route) Mit Befreiung/technisch 4x2 Bis zu 19 Tonnen Auch max. 19 Tonnen! 6x2 24 bis 26 Tonnen Max. 27 Tonnen (*) 6x4 Max. 26 Tonnen Max. 36 Tonnen (*) 8x4 Max. 32 Tonnen Max. 44 Tonnen (*) (*) Vorausgesetzt, dass die technische Nutzlast dies zulässt. Für Sattelanhänger mit einer Ausnahmegenehmigungen hängt die maximale Nutzlast vollständig von den technischen Spezifikationen des Sattelanhängers ab. KATEGORIE 1, 2 UND 3. Basierend auf der Länge, der Breite und dem Gesamtgewicht werden Spezialtransporte in drei Kategorien unterteilt: Länge Breite Gesamtgewicht Kat. 1 Max. 20 Meter Max. 3 Meter Max. 48 Tonnen Kat. 2 Max. 25 Meter Von 3 bis 4 Metern Von 48 bis zu 72 Tonnen Kat. 3 Länger als 25 Meter Breiter als 4 Meter Mehr als 72 Tonnen Die einfachste Ausnahmegenehmigung ist die Kat. 1 - National. Auf der Carte National für Transporte der Kategorie 1 werden alle Straßen angezeigt, die genutzt werden können. Zu Lade-/Entladezwecken ist eine Abweichung von diesen Straßen von nicht mehr als 20 Kilometern zulässig. Wenn eine Prüfung durchgeführt wird, muss der Fahrer in der Lage sein die Karte vorzulegen. Die Ausnahmegenehmigung ist 60 Monate lang gültig. Bei Kat. 2 werden die Dinge bereits schwieriger. Es gibt drei Arten von Kat. 2: national, für ein einzelnes ‘Département’ oder für eine einzelne, spezifische Strecke. Für Kat. 2 gibt es ebenfalls eine Spezialkarte. Wenn die Breite 3 Meter überschreitet, muss der Transport begleitet werden. Die Kat. 2- Ausnahmegenehmigung ist von 12 bis zu 60 Monaten gültig und das maximale Gesamtgewicht beträgt 72 Tonnen, vorausgesetzt, die technischen Spezifikationen des Fahrzeugs lassen dies zu. Nicht alle französischen ‘Départements’ verfügen über Straßen, die für Transporte der Kat. 2 geeignet sind. Kat. 3- Ausnahmegenehmigungen werden nur für spezielle Strecken ausgegeben. Wenn der Abstand zwischen drei aufeinander folgenden Achsen einer Kombination mehr als 2 Meter beträgt, dürfen diese Achsen keine Last tragen, die in kg das 6,5-fache des Abstands in Millimetern überschreitet. Zum Beispiel: eine 6x4-Zugmaschine mit Achsabständen von 3.200 + 1.350 darf maximal ein Gewicht von (3.200 + 1.350) * 6,5 = 29.575 kg tragen. Wenn diese Bestimmung verletzt wird, wird der Transport als Kat. 3-Transport klassifiziert, für den eine andere Ausnahmegenehmigung und eine Begleitung erforderlich sind. Das maximale Gesamtgewicht einer Kombination mit einer Ausnahmegenehmigung wird auf der Basis des Abstands zwischen der vordersten und der hintersten Achse und den Abständen zwischen den anderen Achsen berechnet. Ein Beispiel: Ein Transport mit einem Gesamtgewicht von 72 Tonnen und mehr als 4 Achsen und weniger als 13,5 Tonnen Ladung auf der am schwersten beladenen Achse hat eine Erlaubnis von 5 Tonnen/Meter. Der Abstand zwischen der vordersten und der hintersten Achse muss in diesem Fall mindestens 72/5 = 14,4 Meter betragen. Ein größerer Abstand zwischen den anderen Achsen ist hinsichtlich der Berechnung des maximalen Gesamtgewichts vorteilhaft. UNTEILBARE LADUNGEN Ausnahmegenehmigungen für Spezialtransporte werden nur für unteilbare Ladungen ausgegeben. Aber natürlich gibt es Ausnahmen. Wenn eine Ladung nur zu lang ist – die Breite und das Gewicht aber innerhalb der Werte, die im ‘Code de la Route’ bestimmt sind, liegen – können LA RÉPARTITION LONGITUDINALE Kein europäisches Land außer Frankreich kennt diese Bestimmung. 24 ■  Das Bruttogewicht wird mit Répartition Longitudinale berechnet