Deutsch - Nooteboom Giants on the Road Magazine Deutsch - Nr. 3 - 2016 | Page 24
GIANTS ON THE ROAD
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Alle Transporte mit einem Gewicht über 72 Tonnen fallen unter Kategorie 3
ZULÄSSIGE GEWICHTE FÜR VERSCHIEDENE FAHRZEUGKONFIGURATIONEN.
Anzahl der Achsen Rechtlich (Code de la Route) Mit Befreiung/technisch
4x2 Bis zu 19 Tonnen
Auch max. 19 Tonnen!
6x2 24 bis 26 Tonnen
Max. 27 Tonnen (*)
6x4 Max. 26 Tonnen
Max. 36 Tonnen (*)
8x4 Max. 32 Tonnen
Max. 44 Tonnen (*)
(*) Vorausgesetzt, dass die technische Nutzlast dies zulässt.
Für Sattelanhänger mit einer Ausnahmegenehmigungen hängt die
maximale Nutzlast vollständig von den technischen Spezifikationen des
Sattelanhängers ab.
KATEGORIE 1, 2 UND 3.
Basierend auf der Länge, der Breite und dem Gesamtgewicht werden
Spezialtransporte in drei Kategorien unterteilt:
Länge
Breite
Gesamtgewicht
Kat. 1 Max. 20 Meter
Max. 3 Meter
Max. 48 Tonnen
Kat. 2 Max. 25 Meter
Von 3 bis 4 Metern Von 48 bis zu 72 Tonnen
Kat. 3 Länger als 25 Meter Breiter als 4 Meter Mehr als 72 Tonnen
Die einfachste Ausnahmegenehmigung ist die Kat. 1 - National. Auf
der Carte National für Transporte der Kategorie 1 werden alle Straßen
angezeigt, die genutzt werden können. Zu Lade-/Entladezwecken ist
eine Abweichung von diesen Straßen von nicht mehr als 20 Kilometern
zulässig. Wenn eine Prüfung durchgeführt wird, muss der Fahrer in der
Lage sein die Karte vorzulegen. Die Ausnahmegenehmigung ist 60 Monate
lang gültig. Bei Kat. 2 werden die Dinge bereits schwieriger. Es gibt drei
Arten von Kat. 2: national, für ein einzelnes ‘Département’ oder für eine
einzelne, spezifische Strecke. Für Kat. 2 gibt es ebenfalls eine Spezialkarte.
Wenn die Breite 3 Meter überschreitet, muss der Transport begleitet
werden. Die Kat. 2- Ausnahmegenehmigung ist von 12 bis zu 60 Monaten
gültig und das maximale Gesamtgewicht beträgt 72 Tonnen, vorausgesetzt,
die technischen Spezifikationen des Fahrzeugs lassen dies zu. Nicht alle
französischen ‘Départements’ verfügen über Straßen, die für Transporte
der Kat. 2 geeignet sind. Kat. 3- Ausnahmegenehmigungen werden nur für
spezielle Strecken ausgegeben.
Wenn der Abstand zwischen drei aufeinander folgenden Achsen einer
Kombination mehr als 2 Meter beträgt, dürfen diese Achsen keine Last
tragen, die in kg das 6,5-fache des Abstands in Millimetern überschreitet.
Zum Beispiel: eine 6x4-Zugmaschine mit Achsabständen von 3.200 +
1.350 darf maximal ein Gewicht von (3.200 + 1.350) * 6,5 = 29.575 kg
tragen. Wenn diese Bestimmung verletzt wird, wird der Transport als Kat.
3-Transport klassifiziert, für den eine andere Ausnahmegenehmigung
und eine Begleitung erforderlich sind. Das maximale Gesamtgewicht
einer Kombination mit einer Ausnahmegenehmigung wird auf der Basis
des Abstands zwischen der vordersten und der hintersten Achse und
den Abständen zwischen den anderen Achsen berechnet. Ein Beispiel:
Ein Transport mit einem Gesamtgewicht von 72 Tonnen und mehr als
4 Achsen und weniger als 13,5 Tonnen Ladung auf der am schwersten
beladenen Achse hat eine Erlaubnis von 5 Tonnen/Meter. Der Abstand
zwischen der vordersten und der hintersten Achse muss in diesem Fall
mindestens 72/5 = 14,4 Meter betragen. Ein größerer Abstand zwischen
den anderen Achsen ist hinsichtlich der Berechnung des maximalen
Gesamtgewichts vorteilhaft.
UNTEILBARE LADUNGEN
Ausnahmegenehmigungen für Spezialtransporte werden nur für unteilbare Ladungen ausgegeben. Aber natürlich gibt es Ausnahmen. Wenn
eine Ladung nur zu lang ist – die Breite und das Gewicht aber innerhalb
der Werte, die im ‘Code de la Route’ bestimmt sind, liegen – können
LA RÉPARTITION LONGITUDINALE
Kein europäisches Land außer Frankreich kennt diese Bestimmung.
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Das Bruttogewicht wird mit Répartition Longitudinale berechnet