HINTERGRUND
COMPLIANCE IM CREDIT MANAGEMENT
Stellen Sie sich folgenden Sachverhalt vor : Jahrelang findet in Ihrem Unternehmen Bilanzfälschung statt . Sie ahnen etwas , haben aber keine echten Beweise und fürchten sich , etwas zu sagen , weil die Verantwortlichen Ihre Geschäftsleitung sind . Also , läuft es so weiter .
Die Beobachter stehen häufig machtlos solchen Situationen gegenüber . Und in den wenigen Fällen , in denen Unregelmäßigkeiten aufgedeckt werden , drohen den Whistleblowern empfindliche Sanktionen . Der bekannteste Whistleblower der Gegenwart ist wohl Edward Snowden , ehemaliger CIA-Agent ( dem drohte zwischenzeitlich sogar die Todesstrafe ), aber auch im Diesel-Skandal gab es einen , der Fehlverhalten aufdeckte und zum „ Dank “ gekündigt wurde („ Entlassen , ein Whistleblower im Dieselskandal “).
Heikles Thema
Dass dieses Thema heikel ist , zeigen aktuelle Statistiken . Für den Whistleblowing Report 2019 hat die Hochschule für Technik und Wirtschaft in Chur ( Whistleblowing Report 2019 ) in Kooperation mit der EQS Group AG in knapp 1.400 Unternehmen in Deutschland , Frankreich , Großbritannien und der Schweiz das Thema „ Meldestellen in europäischen Unternehmen “ untersucht .
Folgende Keyfacts wurden gefunden :
- 39 % der Unternehmen waren 2018 von Missständen betroffen ( Mit gut 43 Prozent sind in den befragten deutschen Unternehmen 2018 am häufigsten Missstände aufgetreten ).
- 59 % der Unternehmen verfügen über interne Meldestellen .
- 52 Hinweise gingen 2018 durchschnittlich als Meldung ein , die Hälfte davon war gehaltvoll und relevant .
Meldestellen sind somit ein wirksames Instrument , um illegales und unethisches Verhalten offenzulegen und können so auch entscheidend zum Schutz der Unternehmensreputation beitragen .
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Bereits am 16.12.2019 erließ die Europäische Kommission die Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern . Grundlegendes Ziel der Richtlinie ist es , die Aufdeckung und Unterbindung von Verstößen zu forcieren , gleichzeitig jedoch den Hinweisgeber besser zu schützen , sodass für diesen keine negativen Konsequenzen ( z . B . Kündigung ) als Folge der Meldung zu befürchten sind .
Richtlinien müssen innerhalb einer Frist ( in der Regel ) von zwei Jahren in nationales Recht der EU-Staaten umgesetzt werden , um grundsätzlich Rechtswirkung zu erzielen . Da sich aber Staaten bei Nichtumsetzung der Richtlinienpolitik einfach entziehen könnten , gelten viele Richtlinien nach Verstreichen der Umsetzungsfrist unmittelbar . Deutschland hat die Whistleblower-Richtlinie bis heute nicht umgesetzt . Es gibt derzeit nur einen Referentenentwurf .
Whistleblowing-Hotline
Ab dem 17.12.2021 ist es dann soweit – so oder so : Unternehmen in Deutschland mit 50 oder mehr Mitarbeitern müssen eine so genannte
„ Whistleblowing-Hotline “ eingeführt haben , um Missstände wie Bilanzfälschungen anonym melden zu können . Es geht dabei nicht nur um Bilanzfälschungen , sondern um jegliches illegales oder unethisches Verhalten in Unternehmen . Es geht beispielsweise um Korruption , Geldwäsche , Mobbing oder um Fälle , wenn sich ein Credit Manager regelmäßig von seinem Kunden , dem er Kredit gewährt , auf seine Yacht einladen lässt oder der Kunde ihm diese für seinen Urlaub „ ausleiht “.
Der Whistleblower soll nach der Richtlinie die Möglichkeit erhalten , seine entsprechende Meldung entweder über ein Online-System , einen Briefkasten per Postweg oder auch über einen „ Kummerkasten “ vor Ort , mündlich per Telefonhotline oder Anrufbeantwortersystem einreichen zu können . Je mehr Möglichkeiten , desto geringer die Meldeschwelle für die Whistleblower . Die Hinweisgeberstellen können extern oder intern implementiert werden . Personen in Unternehmen wie der Datenschutzbeauftragte stehen weiterhin als unabhängige Empfänger für mögliche Verstöße zur Verfügung , sind aber parallel zu den Meldestellen anzusie-