Bildungsprogramm 2023 | Page 173

Erteilung der Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats

Meldebogen 2023

LG-Nr .: 23 | 100 |_ _ _|_ _|_ _
LG-Bezeichnung :____________________________________
Zahlungsempfänger : Bayerischer Turnverband e . V . Adresse :
Georg-Brauchle-Ring 93 , 80992 München Gläubiger-Identifikationsnummer : DE29ZZZ00000136023 Die Mandatsreferenz wird Ihnen auf der Rechnung mitgeteilt .
Kontoinhaber : Adresse und E-Mail :
Bankinformationen
IBAN
DE _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _
Name der Bank
Einzugsermächtigung
Mandat für Einzug von SEPA-Basis-Lastschrift
BIC ( nur bei Konten im Ausland ) Ich ermächtige den Bayerischen Turnverband e . V ., die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von oben genanntem Konto einzuziehen . Ich ermächtige den Bayerischen Turnverband e . V ., die Teilnehmergebühr von Lehrgangsmaßnahmen entsprechend meiner Anmeldung von dem oben genannten Konto mittels Lastschrift einzuziehen . Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an , die vom Bayerischen Turnverband e . V . auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen . Hinweis : Ich kann innerhalb von acht Wochen , beginnend mit dem Belastungsdatum , die Erstattung des belasteten Betrags verlangen . Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen .
_________________________________________ Datum , Ort
__________________________________________ Unterschrift des Kontoinhabers / Bevollmächtigten
__________________________________________ Vereinsstempel , wenn Vereinskonto angegeben ist
Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB ) des Bayerischen Turnverbands e . V .
1 . Die Anmeldung kann ausschließliche per Meldebogen schrifttlich oder online über https :// btv-turnen . de / bildung / lehrgangssuche erfolgen . 2 . Bei einer Anmeldung nach Meldeschluss ( Eingangsdatum der Meldung ) wird bei Präsenz-Lehrgängen eine Nachmeldegebühr in Höhe von 20,00 Euro und bei Online-Lehrgängen eine Nachmeldegebühr von 50 % der Teilnahmegebühr ( max . 20 Euro ) fällig . Die Nachmeldung ist nur schriftlich über den Meldebogen möglich . 3 . Nur vollständig ausgefüllte Meldebögen ( inkl . SEPA-Lastschriftmandat ) können berücksichtigt werden . Ggf . erforderliche Nachweise zur Zulassung müssen beigelegt werden . 4 . Eine Abmeldung muss nach bestätigter Anmeldung per Mail erfolgen . Abmeldung bis Meldeschluss : Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 Euro berechnet . Online-Anmeldungen können bis zum Meldeschluss eigenständig über den Phoenix-Account storniert werden , in diesem Fall werden keine Kosten erhoben . Abmeldung nach Meldeschluss : Bei allen Lehrgängen ( Präsenz- , Online- und Hybridlehrgängen ) wird die gesamte Teilnahmegebühr einbehalten bzw . berechnet . 5 . Versicherungsschutz genießen Teilnehmende , die eine Mitgliedschaft in einem beim Bayerischen Landes-Sportverband ( BLSV ) gemeldeten Verein nachweisen können . Für alle anderen Teilnehmenden besteht für die Dauer des Lehrgangs kein Versicherungsschutz über die ARAG- Sportversicherung . 6 . Der BTV behält sich vor , Lehrgänge aufgrund ungenügender Teilnehmerzahl oder anderer Umstände abzusagen . Ebenfalls behält er sich Termin- , Orts- und Zeitplanänderungen vor . 7 . Bei allen BTV-Ausbildungen gelten die Richtlinien der BTV-Rahmenkonzeption Bildung . 8 . Der BTV übernimmt keine Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmende . 9 . Wenn nicht anders angegeben , dann gilt grundsätzlich für alle Lehrgänge ein Mindestalter von 18 Jahren . Jüngere Teilnehmende können nur auf Anfrage zugelassen werden . 10 . Die Teilnehmergebühr wird mittels Lastschrift eingezogen . ES IST KEINE ÜBERWEISUNG DES BETRAGES NÖTIG . Hierzu muss der Teilnehmende dem BTV ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen . Der Einzug der Lastschrift erfolgt abweichend von den aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben frühestens 5 Tage nach Rechnungsdatum . Die Frist für die Vorabankündigung ( Pre-Notification ) wird auf 5 Tage verkürzt . Der Teilnehmer sichert zu , für die Deckung des Kontos zu sorgen . Kosten , die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen , gehen zu Lasten des Teilnehmers , solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch den BTV verursacht wurde .